Mahlzeit
wollte meine P200E zu einem historischem Vehikel ummelden lassen hab da aber noch ein paar Fragen, und hoffe, dass einer von euch sie mir beantworten kann.
Und zwar:
1. meine "kleine" hat ein "Motortunig" hinter sich(Malossi 210ccm, aber nichts aufgefräst, also nur Zylinder und Kolben verändert). Laut TÜV ist dies erlaubt solange der Motor Orginal ist.
Dies verwundert mich, wie soll ein Motor orginal sein wenn er getunt ist?!?
Aber der "Motorblock" ist noch der "alte" reicht das?
Ich habe vor 2000km den kompletten Motor instand setzten lassen(Zylinder, Kolben, Lager, Pleuel und Kurbelwelle)
2. Wollte Einzelschwingsättel anbringen.
Ist dies erlaubt?
Es heißt laut TÜV: Anbauteile/Umbauteile, welche von "Anfangan" gedacht waren,welche das Gesamtbild nicht verändern sind zulässig.
Aber meine P200E war von Werk aus mit einer Sitzbank ausgestattet. Darf ich nun die Sättel montieren oder nicht?
Nun noch meine letzte Frage:
Hat jemand ein Interesse an einer ausführlichen Dokumentation der Restauration bzw. der Zulassung beim TÜV? Dann würde ich sie online stellen wenn ich fertig bin.
Ich werde sie aufjedenfall machen, da dies meine Studienarbeit wird. Also ist dies für mich keine Arbeit.
Wenn jemand interesse hat oder die Antworten kennt bitte posten.
Vielen dank, dass ihr diesen Threat gelessen habt.
Mfg
Thomas Reller
P200E Oldtimer-Zulassung
-
-
Tschuldigung hab was vergessen.
Es ist Folgendes:
Welches datum gild für die 30 Jahres-Grenze?
In meinem neuen "europäischen" Zulassungsschein (damals Fahrzeugbrief) stehen zwei Daten drinne. Und Zwar erstens das Baujahr (bei mir 1978) und das EZ-Datum (bei mir 1980).
Welches Datum gild nun?
Danke nochmal. -
Blöder smiley 1978 war das Datum
-
30 Jahre ist die Grenze für das H-Kennzeichen; ab der Erstzulassung. ABER: wofür soll das gut sein - H-Steuer für Zweiräder ist pauschal 90€ oder so. Bei Deinen 210ccm fährst Du doch normal zugelassen viel billiger und musst Dir keine Sorgen bzgl. Umbauten machen...
Gruß
-
Eben, H-Zulassung macht bei einem Roller (bzw. den üblicherweise sehr günstigen Unterhaltskosten) wirtschaftlich ungefähr absolut NULL Sinn. Abgesehen davon, dass Tuning bei H-Zulassung nur noch schwer zu legalisieren sein wird.
Oder meinst du, der TÜV-Prüfer nimmt dir an einer 1979er P 200 E z. B. eine Scheibenbremse, die es erst knapp 20 Jahre später serienmäßig gab, als "zeitgenössisches Tuning" ab?
-
...alles was der Sicherheit dient ist trotz Oldtimer Zulassung möglich, jedenfalls bei Autos...
VW Typ 3 Limousine mit 2 Liter Typ 4 Motor und Kerscher Scheibenbremsen rundum hat auch ein H am ende der Startnummerntafel, ... alles andere als zeitgemäß 1971...Das daß fürn Roller Quatsch ist steht außer Frage, so mächtig teuer im Unterhalt sind die ja nun nicht gerade, außerdem wird das Kennzeichen unnötig groß...
Meine Meinung und Erfahrung zu dieser Sache, muß nicht deckungsgleich mit anderen sein...
Gruß
-
Hatte mich auch schon einigemale darüber Informiert und mit einem h-Kenzeichen kommt mann meist nur schlechter weg.
MfG Duckstein_99 -
PS. währe nett wenn du das mal reinstellen würdest hatte mir nämlich überlegt so etwas auch über meine Vespa zu machen weil man da immer mal etwas von hat um evtl bekannten den verlauf auch mal zu zeigen.