Mein Smart hat das zeitliche gesegnet, jetzt also neuen gekauft. Natürlich mussten noch Winterreifen gekauft werden, jetzt steht noch an: Geburtstag meiner Mutter, Geburtstag meiner Frau und Weihnachten. Meine Kontostand sinkt ins Bodenlose.
Euer Aufreger der Woche?
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Der Moment wenn du vergisst dich im Smart abzuschnallen und den ganzen Tag mit Rucksack rum läufst.
Vielleicht erheitert dich das ja.
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....das ne Meise meint es sich an meinem Auspuff der Hallenheizung gemütlich zu machen
Jetzt muss ich in der Kälte weiterschrauben.Was hab ich früher in Biologie verpasst, dass Meisen Ende November brüten ?! Die Legen doch nicht aus Spass Eier, so wie Hühner!? Vorallem so lieblos auf dem Steinigen Untergrund.
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haste doch nen super eierkocher!
Ich würde mir da keine Gedanken drum machen, ist eben Pech für die Meise und ihre Küken, Natur ist das jedenfalls nicht.
Also: Offen anfeuern und im Warmen schrauben! -
So gottverfluchter drecks arsch von dpd (name und so habe ich) hat mit seinen verfi??ten sprinter ne delle in meinen Wohnwagen gefahren als ich damit bei meinen schrauber aufem hof stand. Ist zum glück nicht derbe. Aber ne delle.
Montag kommt der gutachter....
Dieses jahr ist zum -
Mach nen Haken dran !
Mach ich auch , ist ja nicht mehr lange dann ist es rum ... -
ich könnte heute diesen ebay- kleinanzeiger-Käufern in die fresse hauen .
Erst seit tagen die unmöglichsten abholzeiten vorschlagen, preis drücken wie sau, erst mal probeweise verbauen wollen und dann....
Um 12 Uhr da sein wollen und um 14 Uhr auf Nachfrage sagen, dass es sich erledigt hätte da das Auto jetzt Schrott sei.Eine dickes FUCK U meinerseits
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Meine persönlichen Regeln als Verkäufer bei ebay kleinanzeigen:
1. Ich reservier nichts
2. Ich geb keine handynummer an
3. Ich verhandel nur vor ort
4. Wenn jemand nicht pünktlich ist und nicht bescheid sagt warte ich keine minute!
5. Dumme "was ist letzter preis?/wo ist deine schmerzgrenze? Tauschst du auch gegen gameboy color? usw. Fragen beantworte ich erst garnicht.Schon so oft auf die schnautze geflogen weil 90% der leute nur Dummschwätzer sind und keiner sein wort hält.
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Ich bin eher der Käufer und schaue mir Anzeigen mit undeutlichen oder fehlenden Bildern gar nicht an.
Anzeigen mit der unsäglichen "Privatverkauf, keine Garantie"-Formel übergehe ich lieber. Die mit der "Privatverkauf, keine Gewährleistung" übergehe ich sofort - Leute, die privat verkaufen müssen gewährleisten, dass das, was sie anbieten auch das ist was sie verkaufen. -
Die mit der "Privatverkauf, keine Gewährleistung" übergehe ich sofort - Leute, die privat verkaufen müssen gewährleisten, dass das, was sie anbieten auch das ist was sie verkaufen.
Zwischen dem Verkauf was Angeboten wird und Gewährleistung geben ist leider ein Unterschied, weshalb ich den Ausschluß durchaus verstehe.
Wenn du z.B. einen Roller verkaufst und nach 4 Monaten geht der Motor fest dann mußt du als Verkäufer, außer du hast die Gewährleistung ausgeschlossen, beweisen das der Käufer die Schuld trägt weil er z.B. ohne Öl gefahren ist. Oder es gibt Streit um die, vom Käufer anders erwarteten, Fahrleistungen etc. Ohne Gewährleistungsausschluß, also gekauft wie gesehen und probegefahren, bist du im Notfall immer auf eine gerichtliche Entscheidung angewiesen. -
....das ne Meise meint es sich an meinem Auspuff der Hallenheizung gemütlich zu machen
Jetzt muss ich in der Kälte weiterschrauben.Was hab ich früher in Biologie verpasst, dass Meisen Ende November brüten ?! Die Legen doch nicht aus Spass Eier, so wie Hühner!? Vorallem so lieblos auf dem Steinigen Untergrund.
clever..jetzt darfst "Du" Brüten^^
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Du musst als Pivatverkaufer nichts ausdrücklich ausschließen.
Da du keine Sachmängelhaftung übernehmen musst außer du warst bösgläubig und wusstest dass was kaputt war. -
Du musst als Pivatverkaufer nichts ausdrücklich ausschließen.
Da du keine Sachmängelhaftung übernehmen musst außer du warst bösgläubig und wusstest dass was kaputt war.Das liefe unter Täuschung..
Gekauft wie gesehen, ohne Gewähr..am besten noch.. aufgrund des Baujahres wird das Fahrzeug als Bastlerobjekt verkauft.
keine...Probleme... -
seit drei uhr wach und mit jean-luc picard die nacht um die ohren geschlagen ..guten morgen
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Ach damit bist Du nicht allein ....
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Zwischen dem Verkauf was Angeboten wird und Gewährleistung geben ist leider ein Unterschied, weshalb ich den Ausschluß durchaus verstehe.
Wenn du z.B. einen Roller verkaufst und nach 4 Monaten geht der Motor fest dann mußt du als Verkäufer, außer du hast die Gewährleistung ausgeschlossen, beweisen das der Käufer die Schuld trägt weil er z.B. ohne Öl gefahren ist. Oder es gibt Streit um die, vom Käufer anders erwarteten, Fahrleistungen etc. Ohne Gewährleistungsausschluß, also gekauft wie gesehen und probegefahren, bist du im Notfall immer auf eine gerichtliche Entscheidung angewiesen.
Gewährleistung im Sinne des BGB gibt es nur beim Kauf vom Händler, Hersteller, Quasihersteller oder Importeur. Bei Neuware gelten zwei, bei Gebrauchtware gilt ein Jahr Gewährleistung. Bei Privatverkauf gibt es keine entsprechende Gewährleistung. Da gilt, wie old schreibt, wie besehen, probegefahren. Durch die Verwendung von Online-Plattformen gilt die Beschreibung noch mehr als Angebot. Deshalb muss der private Verkäufer gewährleisten, dass das, was er beschreibt, auch das ist, was er anbietet und verkauft. Der Hinweis auf Privatverkauf reicht - davon ist in der Regel bei egay auch auszugehen. Die Gewährleistungsausschlussklausel ist da ein Missverständnis und unnötig.
Es gibt auch Unterschiede beim Versandweg. Beim Kauf von Gewerbetreibenden trägt der Gewerbetreibende auch eine Sorgfaltspflicht für den Versandweg, nicht jedoch der Privatverkäufer. Sobald ein Privatverkäufer die Ware zum Versand abgegeben hat, endet seine Zuständigkeit. Im Streitfall muss er ggf. nachweisen, dass die Ware der Sache entsprechend sorgfältig zum Versand angegeben wurde. Dass Gläser halt gegen Bruch geschützt wurden, usw. -
:d clever..jetzt darfst "du" brüten^^
ich baue die tage einen nistkasten und hänge ihn auf. irgendwie tut einem die meise ja doch leid.
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Gewährleistung im Sinne des BGB gibt es nur beim Kauf vom Händler, Hersteller, Quasihersteller oder Importeur.
Das ist definitiv falsch und wird zumeist mit einem gesonderten Garantieversprechen (=erweitertes Gewährleistungsversprechen des Herstellers oder Unternehmers) verwechselt. Grundsätzlich gilt, dass jeder, egal ob der Verkäufer Unternehmer oder Verbraucher (=Privatverkäufer) ist, beim Verkauf für eine mangelfreie Sache haftet, außer, die Gewährleistung ist ausgeschlossen, der Käufer kauft etwas in Ansehung von Mängeln oder verschweigt arglistig (positive Kenntnis von Mängeln der Kaufsache) Mängel, die kaufentscheidend waren. Ein Unternehmer kann die Gewährleistung richtigerweise nicht so einfach ausschließen wie ein Verbraucher beim Verkauf.
Also ist jeder privater Verkäufer, gerade dann, wenn es um die Veräußerung von Fahrzeugen geht, gut beraten, das unter Ausschluss der Gewährleistung zu tun und etwaige Mängel für den Käufer ersichtlich in den Kaufvertrag aufzunehmen und es z.B. als "Bastlerfahrzeug" zu veräußern, wie Rassmo es schon andeutete.
Nicht umsonst versuchen doch Fähnchenhändler (als Unternehmer) um die Ecke beim Gebrauchtwagenverkauf sich der lästigen Gewährleistungspflicht dadurch zu entledigen, das Fahrzeug in Kommission/Kundenauftrag oder für Dritte zu verkaufen.
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Gewährleistung im Sinne des BGB gibt es nur beim Kauf vom Händler, Hersteller, Quasihersteller oder Importeur. Bei Neuware gelten zwei, bei Gebrauchtware gilt ein Jahr Gewährleistung. Bei Privatverkauf gibt es keine entsprechende Gewährleistung. Da gilt, wie old schreibt, wie besehen, probegefahren. Durch die Verwendung von Online-Plattformen gilt die Beschreibung noch mehr als Angebot. Deshalb muss der private Verkäufer gewährleisten, dass das, was er beschreibt, auch das ist, was er anbietet und verkauft. Der Hinweis auf Privatverkauf reicht - davon ist in der Regel bei egay auch auszugehen. Die Gewährleistungsausschlussklausel ist da ein Missverständnis und unnötig.
Lt. BGH-Urteil ist ein Gewährleistungsausschluß im Prvatverkauf durchaus zulässig, was im Rückschluß bedeutet das es ihn gibt und die Gewährleistung offenbar auch, was sich aber nicht auf ausdrücklich zugesagte Eigenschaften und Beschaffenheiten bezieht.
Bsp wie ich es sehe:
Verkaufstext: Vesparoller, fährt, schaltet und hat Licht. Unter Ausschluß der Gewährleistung.
Für mich würde das lt. BGH bedeuten das ich den Roller zurückgeben kann wenn er nicht fährt oder die Elektrik kaputt ist.Aber unabhängig davon beraubst du dich m.M.n. vieler Gelegenheiten da der durchschnittliche Verkäufer es in jedem Fall genauso sieht wie ich. Also die Gewährleistung aus Vorsicht ausschließt, damit er später keinen Ärger bekommt, obwohl der Gegenstand dem Verkaufstext voll entspricht.
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