Das erleichtert mich etwas. Das kann sonst echt eklig werden, weil Dein gezahltes Geld dann Teil der Insolvenzmasse wäre, ohne dass Du Dein Motorrad bekämst.
Einen Tag Frist wird man, wenn es hart auf hart kommt, als nicht angemessen bezeichnen. Das ist nicht genau geregelt, aber im allgemeinen kannst Du davon ausgehen, dass zwei Wochen Frist als ausreichend angesehen werden.
Du setzt also ein Datum in zwei Wochen als Nachfrist und erklärst zeitgleich zu diesem Zeitpunkt Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich würde das aber trotzdem den Anwalt erledigen lassen. Außer um Deine Enttäuschung über den Verlauf geht’s zum Glück um nix.