Ich sag mal so: Es wurde aufgezeichnet
Ich schließ mich da all den Vorrednern an. Bevor da keine Post vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft kommt, abwarten und schweigen, bzw. abstreiten.
Der Anzeigende muß Deine Handlungen beweisen können und das Gericht entscheidet, ob Deine Äußerungen oder Handlungen den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Je nach Situation wird das ohne Zeugen oder Mitschnitt für den Anzeigenden schwierig Dich verurteilt zu sehen. - Im Zweifelsfall lass das 'nen Anwalt für Dich machen. (Bei geringem Einkommen hilft Prozesskostenhilfe vom Gericht)