Klar, am 08.02.
Mal abgesehen davon ist in den meisten Verträgen festgelegt in welchen Fällen (Verschrottung, Verkauf) die Rückgabe gegen Beitragserstattung überhaupt möglich ist. Sonst würde der Großteil der Schönwetterfahrer ihre Schilder im November zurückgeben und sich 4 Monate ausbezahlen lassen.
Was meinst du warum das Versicherungsjahr von Feb. bis Feb. und nicht von Nov. bis Nov. geht? Richtig, weil dann Viele ihren Roller erst im März versichern und die 4 Wintermonate sparen.
Gut, dann korrigiere ich. Mein Versicherer nimmt das Kennzeichen zurück - vor dem 08.02., ohne bedingungsgemäß einen Anlass zu fordern.
Im hier beschriebenen Fall kann der Versicherer gar nicht anders, als zurückzunehmen. Die freiwillige Zulassung bedingt das Ende des Versicherungskennzeichens.