Hallo,
habe eine PX 200 gekauft die ich mit einem PX 80 Motor versehen haben. Wie bekomme ich dies am leichtesten eingetragen. Gibts irgendwo eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ähnliches?
PX 200 auf PX 80 umtragen
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soweit ich informiert bin kann man sein Fahrzeug nicht technisch verschlechtern also kann man kein 80ccm Motor in ein 200 ccm rahmen setzten
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Muss man das überhaupt eintragen, wenns weniger Leistung hat? Die bedeutendere Frage wäre warum man sowas machen will und den tollen 200er Motor gegen die müde 80er Krücke tauscht...
Bombe
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Es gibt ja in jedem Fall Bescheinungen von Piaggio, womit man einen 200 Motor in einen 80 Rahmen eintragen lassen kann. In dem Schreiben wird bescheinigt, dass sich die Rahmen der Baureihe PX80-125-200u.a. nicht unterscheiden. Mit einem solchen Gutachten, welches ich glaube auch mal als pdf oder gif hier im Forum gesehen habe, müsste also auch eine reversible Eintragung möglich sein.
Aber:
Der Einwand von Msztec klingt irgendwie auch plausibel, wenn auch nicht logisch, aber genau das macht es ja in TÜV-Fragen wieder sinnig.Warum willst du das machen?
hast du eventuell keinen 1A sondern nur einen 1b, da gäbe es nämlich durchaus die Alternative den 200 Motor gegen einen 125 zu tauschen mit dem du alle mal glücklicher wirst.
Oder hat der Rahmen gar keinen Motor? In dem Fall lass dir gesagt sein, dass du den Wert des Rahmens mit dieser Eintragung verringern wirst. -
Zitat
Original von Msztec
soweit ich informiert bin kann man sein Fahrzeug nicht technisch verschlechtern also kann man kein 80ccm Motor in ein 200 ccm rahmen setztenDann bist du nicht besonders gut informiert. Ich habe auch nur den kleinen ex-80er Führerschein (jetzt bis 125 ccm), aber noch eine alte P 200 E rumstehen. Daher lasse ich mir einen 125er Motor eintragen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung dafür gabs kosten- und problemlos per Post innerhalb von wenigen Tagen nach Anfrage über das Kontaktformular auf der Piaggio-Seite.
Wichtig ist, dass du die Fahrgestellnummer des Rollers angibst, mit dem der Umbau erfolgen soll. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind immer fahrzeuggebunden.
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wir formulioeren mal meine Aussage anders, wenn es sich bei dieser Maßnahme um eine technische Verschlechtung halten würde könnte man diese nicht umtragen, da diese anscheinend kein technische verschlechtungist kann man die dann wohl durchführen,
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Der 80er ist keine technische Verschlechterung sieht man mal von weniger An- und Durchzug und der geringeren Endgeschwindigkeit ab.
Der kleinere Motor verlängert den Bremsweg nicht und ist auch nicht wirklich lauter... Das würde das Umtragen erschweren...