hi, hab in einer alten umzugskiste einen gelben scheinwerfer (eckig) für die v50 gefunden - wenn ich mich recht erinnere, kommen die aus frankreich, oder?
weiss jemand, ob die legal sind?
hi, hab in einer alten umzugskiste einen gelben scheinwerfer (eckig) für die v50 gefunden - wenn ich mich recht erinnere, kommen die aus frankreich, oder?
weiss jemand, ob die legal sind?
Werden ja im eBay auch zu Genüge verkauft. Gibts sogar für Rundlenker.
Ich denke mal nicht, dass du sie nicht benutzen darfst.
LG
ja sind französische, meiner meinung nach dar man die dinger benutzen allerdings kannst du damit nachtfahrten vergessen weil die wohl eine ziemlich schlechte lichtausbeute bringen hat mein vater gesagt weil cih wollte mir auch mal ne gelbe glhbirne besorgt haben...
mfg vesparaver
also ich kann nur beitragen dass die französischen gelben scheinwerfer beim PKW NICHT ZUGELASSEN sind!
wie sichs bei nem töfftöff verhält weiß ich allerdings nicht genau.
ZitatOriginal von pola
also ich kann nur beitragen dass die französischen gelben scheinwerfer beim PKW NICHT ZUGELASSEN sind!
wie sichs bei nem töfftöff verhält weiß ich allerdings nicht genau.
yep, genau das hatte mir näml auch mal jemand gesagt - darüber hinaus müssten solche fahrzeuge für die dt. zulassung sog. umgerüstet werden.
wie bei den amis mit den roten blinkern und meilentachos..
niemand, ders genau weiss?
hmm, werds dann wohl vorerst lassen, obwohl es verdammt gut aussähe..
danke für die antworten!
Zitat
§ 50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
Ausnahme sind zusätzliche Nebelscheinwerfer, die hellgelb sein dürfen.
Großartig passieren wird aber wohl nichts, wenn du mit einem gelben Scheinwerfer angehalten wirst. Würde dann der Rennleitung erklären, dass es keine neuen weißen Scheinwerfer für einen fast 30 Jahre alten Roller gibt, daher musstest du einen gebrauchten gelben aus Frankreich nehmen.
Natürlich kann dir ein sturer Polizist eine Mängelkarte ausstellen und eine Anzeige fertigen, kostet dann ca. 75 Euro und (glaube) 2 Punkte. Wenn du noch Probezeit hast, dann eine Nachschulung obendrauf.
hej, danke für die passage aus der stvo! fragt sich nur, ob dadurch (immer die entsprechende tagesform des polizisten vorausgesetzt) nicht sog. die be erlischt?
Jo, strenggenommen erlischt die BE auch, wenn man sich eines der beliebten Repro-Chrom-Antik-Rücklichter ohne E-Prüfzeichen montiert. Kenne aber niemanden, der deshalb mal ein Problem mit einer 50er hatte. Bei Fahrzeugen, die regelmäßig zur HU müssen, kann ein pingeliger Prüfer deshalb auch die Plakette verweigern.
okok, überredet! werds mal drauf ankommen lassen - bin in all der zeit bisher eh nur ein mal kontrolliert worden - konnte die knolle wegen dem "in der letzten kurve abgefallenen klemmspiegel" durch geschickte verhandlung und vorzeigen des spiegels im werkzeugfach verhindern.
(die stadt berlin ist zwar klamm, aber die polizei hat aber dann doch andere probleme, somit alles gut ausgegangen..)
danke nochmal!
ZitatOriginal von pola
also ich kann nur beitragen dass die französischen gelben scheinwerfer beim PKW NICHT ZUGELASSEN sind!
wie sichs bei nem töfftöff verhält weiß ich allerdings nicht genau.
Also ich hatte mal einen Fiesta XR2i, der hatte unter dem Hauptscheinwerfer jeweils 2 Zusatzleuchten, Nebel und Fernlicht.
Die gelben Gläser (für Frankreich) gabs mit Zulassung beim Händler
zum Nachrüsten. Allerdings betraf dies ja nicht das Abblendlicht,
also lieber genau erkundigen!
Grüße ANdreas