Hallo,
habe mal eine allgemeine Frage.
Der Gesetzgeber sagt ja dass bei einer unerlaubten Veränderung am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt. Dazu gehören Änderungen der Motorleistung, Reifengröße.....bla bla bla bis hin zum Anbau einer Verkleidung. Ich möchte nun einen Gepäckträger und einen 2-er Sitz auf meineVespa bauen. muss ich das nun anmelden?? woher kann ich über haupt wissen was ich nun anmelden muss und was nicht, denn ein Sitz ist ja keine Verkleidung. Wär nett wenn ihr mir helfen könnt.
MFG
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Papiere: eintragen ja oder nein
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nee, neuer sitzt und gepäckträger musst du nicht eintragen lassen....oder doch? nee!!!
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defenitiv : neeeiiiin
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danke
und woher weiß man dann was man eintragen muss und was man so anbauen darf. Steht das irgenwo??? ( für die die das selbe Problem haben ) -
wenn dein roller eine zulassung für 1 person hat, kannst du natürlich keinen 2-sitzer draus machen. gültige teile haben E nummern, damit man sie nicht umständlich eintragen lassen muss. alle anderen sachen musst du einzeln beim tüv / dekra abnehmen und eintragen lassen, um auf der sicheren seite zu sein.
schön deutsch: alles muss eingetragen, kontrolliert, normiert und geprüft sein.
im ernstfall hat das ganze konkrete kosequenzen: bist du auch nur beteiligt an einem unfall und es stellt sich heraus, dass dein krad nicht zugelassene teile hatte, anderweitig umgebaut oder getuned war (ja, dazu zählt natürlich auch ein nicht direkt sichtbarer größerer zylinder!) bist du mit sicherheit MINDESTENS teilschuldig. und deine versicherung wird dann mit hoher wahrscheinlichkeit für schäden (blech oder personen) auch keinen einzigen cent zahlen!
nur mal so zur erinnerung. ich glaube, dass ist vielen jugendlichen bastlern einfach nicht bewusst.
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also sprich: ich muss schauen ob gepäckträger und sitz eine E-Nummer Haben, wenn nicht muss ich sie vom tüv eintragen lassen ?!
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rein rechtlich ja, aber da würde ich nicht so einen Aufwand betreiben. Ich glaube als Faustregel und das wird auch das sein was Versicherungen interessiert musst du eintragen was irgentwie dafür sorgt das dein Roller sich bewegen kann. Du brauchst den gepäckträger nicht eintragen aber wie du sagst z.b. die SToßdämpfer oder Zylinder schon.
Wenn sich eine Versicherung versucht raus zu reden weil dein Gepäckträger nicht drin steht wird jeder Richter sie auslachen solange du nicht den Gepäckträger mit extra Spitzenteilen versiehst so das bei einem Unfall der Beifahrer durch ein solches Teil verletzt wird.