Hallöle! Bin Neuling hier im Forum und frag mich jetzt nachdem ich so manche Verkaufsthreads hier gelesen hab warum das immer dazu geschrieben wird?
Ist mir auch schon im GSF aufgefallen...
Ist das ein Insider? Oder wird soviel geklaut oder was?^^?(
Tieferen Sinn von: "Alles Meins", "Meine" usw. in Verkaufsthreads?
-
-
ich denke mal um allen Missverständnisse vorzubeugen
-
Wenn du ne Vespa klaust gibt es nur 2 Teile die ein Identifikationsmerkmal vorweisen. Der Rahmen und der Motor. Alle Anbauteile und auch die Motorinnereien haben keine Seriennummer.....
Oft werden Vespen auch ohne Papiere verkauft, da die verloren gegangen sind. Du bekommst nur neue Papiere, wenn dir jemand unterschreibt dass die Vespe ihm gehört hat und er die Papiere verloren hat.
Damit das keinen Ärger bei der Zulassung / Polizei bekommst wenn du die zulassen willst schreibt man das dabei, damit man sicher ist, dass die Vespa kein Diebesgut ist.Es gibt oft Fälle wo Fahrzeuge verkauft werden, auf die ein 3er Rechte besitzt (Bank oder ähnliches), wenn du die kaufst dann kann dir Bank das Auto einfordern und du musst dir das Geld vom Verkäufer zurück holen. Das dauert nunmal sehr lange oder geht halt garnicht.
Deswegen im Kaufvertrag immer reinschreiben "Frei von Rechten anderer und Eigentum des Besitzers" Ein ADAC Kaufvertrag ist da zum Beispiel ein guter Anhaltspunkt. -
ich denke mal um allen Missverständnisse vorzubeugen
Aber in Normalfall verkauf ich ja auch Sachen von denen ich rechtmäßig der Eigentümer bin, deswegen hab ich mich so gewundert!
Aber danke für die Antworten! -
einige anscheind wohl nicht
-
§ 935 BGB
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
Auf Deutsch: wenn du etwas Geklautes kaufst, erwirbst du kein Eigentum daran, selbst wenn du dachtest, die Sache gehörte dem Verkäufer. -
Danke, als alter BWL wusste ich das bereits;) Mir gings eher darum das ich auch in paar anderen Foren angemeldet bin und da es keiner schreibt in den Anzeigen, dacht das hätte halt echt einen "tiefern Sinn".
§ 935 BGB
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
Auf Deutsch: wenn du etwas Geklautes kaufst, erwirbst du kein Eigentum daran, selbst wenn du dachtest, die Sache gehörte dem Verkäufer.