Hallo beisammen, hab mal wieder eine Frage: Habe heute eine PX 200 Lusso BJ. 91 mit 8000 km angeboten bekommen. Beim lesen des Briefes bemerkte ich einen Zusatz in der ersten Zeile der lautet: Fahrzeug mit Leistungsbeschränkung. Bei Leistung steht aber 7 Kw anstatt 9. Bei Geschwindigkeit 100 km/h. Bei den Versicherungunterlagen steht wieder Leichtkraftrad bis 80 km/h. Der Halter hat auch bestätigt das er nicht schneller geht als 85-90. Ist aber nach Motornummer ein 200er Motor.Kann mir keinen Reim drauf machen. Im Brief ist auch nichts weiter eingetragen als das o.G. Wo wird dieser Motor getrosselt? Auspuff? Habe noch nichts darüber gelesen. Wer weiß was? Danke
PX 200 Leistungsbeschränkung
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Fzg mir Leistungs beschränkung heisst, dass Du das Ding auch mit 1a Lappen fahren darfst. Es gibt nicht nur ein Limit in der Leistung des Motors, sondern auch bei dem Leistungs/Gewichtsverhältnis. Bei 28 eingetragenen PS steht im Schein Fzg ohne Leistungsbeschränkung.
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Sicher?
Eine 200er darf man mit einem A1 fahren? Das habe ich ja noch nie gehört.
Würde eher sagen, dass man die 200er mit einem "A beschränkt" (bis 34 PS) fahren darf. -
Der "A beschränkt" hieß früher 1A und ging, als ich ihn gemacht habe, nur bis 27 PS.
Es soll Leute geben, die ihren Führerschein schon ein paar Tage länger haben und mit den neuen Klassenbezeichnungen ihre Probleme haben.
Da gehöre ich im Übrigen auch zu...
Die EU hat einige tolle neue Sachen hervorgebracht (125ccm, 34 PS, ...), leider auch einigen Müll (Führerscheinklassen, "Ablastung" von Fahrzeugen). -
Jau,
hab mich vertan mit 1a und A1.
Hab meine Pappe auch schon seit 19 Jahren. -
Soweit ich informiert bin, war das damals aus versicherungstechnischen Gründen. Die Maschinen wurden nur für Deutschland ausgeliefert.
Später wurde das wieder gekappt.
Du kannst durch Austausch des Zylinders wieder auf 12 PS (9kw) kommen.Gruß Ulf
PS: das hat nichts mit den Führerscheinen zu tun
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Das hat damit nichts zu tun.
In meiner 12 PS steht auch "mit LB".
Ist schon richtig von Pornstar und Likedeeler.Soweit ich informiert bin, war das damals aus versicherungstechnischen Gründen. Die Maschinen wurden nur für Deutschland ausgeliefert.
Später wurde das wieder gekappt.
Du kannst durch Austausch des Zylinders wieder auf 12 PS (9kw) kommen.Gruß Ulf
PS: das hat nichts mit den Führerscheinen zu tun
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alles unter 34PS ist Krad mit LB (oder ausgeschrieben mit Leistungsbeschränkung)
(je nach Ausstellungsdatum der Papiere)
Rita
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Da sitz ich nun ich kleiner Tor und bin so klug wie nie zuvor. Danke für die Antworten. Hat mich nur gewundert diese "Beschränkung" in dem Brief zu lesen. Habe drei 200er mit 7kw und bei keiner kann ich diesen Zusatz lesen. Und auf dem Versicherungsschein von dem Besitzer steht ausdrücklich Leichtkraftrad bis 80 Km/h. Im Brief steht aber Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Wird schon irgendein Wurm im Apfel stecken. Werde aussenrum beissen und mal schauen ob ich sie bekommen. Danke nochmal.
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Hallo zusammen,
ich habe mir Anfang diesen Jahres ne P200E von 1981 gekauft, 1. Hand. Da die Schlüssel (nein, nicht Zündschlüssel, sondern Fahrzeugklasse) von damals heute irgendwie nicht mehr passen, wurde ich von der netten Dame der Zulassungsstelle gefragt, ob der Roller nun MIT oder OHNE Leistungsbeschränkung sei. Da die Vespa natürlich nicht gedrosselt ist, hab ich ihr gesagt, dass der Roller OHNE Leistungsbeschränkung ist. Jetzt steht in meinen Papieren "KRAFTRAD O.LB.".
Soweit ich das hier alles lese, hat dies nur Auswirkungen auf den jeweiligen Führerschein?! Ich bin in Besitz der FS Klasse 1a seit 10 Jahren, hab ihn aber nie umschreiben lassen auf Klasse 1 (irgendwie häng ich an der Pappe...). Wenn ich das richtig sehe, fahre ich theoretisch jetzt ohne gültige Fahrerlaubnis?! Wenn das so ist: was könnte passieren, wenn ich mal kontrolliert werde?
Grüße vom Bodensee,
Tobi -
Das siehst Du richtig. das wäre dann erst einmal Fahren ohne Führerschein. Was hinterher bei dem Vefahren rauskommen kann wird ein Anwalt besser wissen. Die Papiere sagen jedoch genau das aus. Die 200er mit 10 oder 12 PS ist immer ein Mopped mit Leistungsbeschränkung! Leistungsbeschränkung bezieht sich nicht auf die Drosselung des Moppeds, sondern auf den dafür benötigten Führerschein.
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Ein Fahren ohne Führerschein bzw. besser ohne Fahrerlaubnis ist es aus meiner Sicht nicht. Es kommt auf die tatsächlichen Gegebenheiten an und nicht aus das was im Brief oder Schein steht. Wenn sich die Dame vom Amt nicht auskennt, kann das dem Bürge rnicht zu Last gelegt werden. Die Grünen können dich allerhöchstens noch mal zur Zulassungsstelle um die Papierlage zu berichtigen.
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Man könnte auch den Führerschein umschreiben lassen und die Vespa auf 35 PS bringen.
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Vielen Dank an euch für die Infos!
Man könnte auch den Führerschein umschreiben lassen und die Vespa auf 35 PS bringen.
Dafür bin ich gerade schon auf der Suche nach ner weiteren P200E! Meine jetzige steht da wie neu, keinerlei Rostansatz. Hat mittlerweile 7800km. Die will ich net verbauen. In der Garage ist aber noch Platz für mindestens eine weitere Ich muss nur noch versuchen, das irgendwie meiner Freundin zu erklären...