Hallo und guten Abend allerseits,
ich hätte da mal 'ne Frage: Nachdem der Tüv-Prüfer heute meine Vespa 150 Bj. 1964 nicht abnehmen wollte, weil auf dem neuen LML Motor keine Motornummer eingestanzt ist (die neuen Motoren haben grundsätzlich keine Motornummer), werde ich morgen eine Nummer einstanzen und hab dann gegen Mittag den nächsten Tüv - Termin.
Mehr als diese blöde Motornummer machen mir die scheiß Blinker zu schaffen. Natürlich hat meine Vespa keine, d.h. es geht um eine Ausnahmegenehmigung.
Nun habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Ich nehme alle Unterlagen mit incl. dem Originalbrief (Indie 1964) und hoffe, den Gutachter milde zu stimmen, weil ich sämtliche notwendige Papiere dabei habe. Und dann hoffe ich, dass er mir eine Ausnahmegenehmigung bzgl der Blinker erteilt.
ODER
2. Ich sage, der alte Brief ist verschollen und nehme nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Indien mit und behaupte dann steif und fest, dass die Vespa Bj. 1961 ist und somit ja überhaupt keine Blinker braucht.
Für welchen Weg seht ihr denn die besseren Chancen?
Vielen Dank und viele Grüße
der Floh