hallo meine vespa px 125 ist seit 03.05.01 vorübergehend stillgelegt und seit mai 2000 kein tüv mehr, brauche ich da tüv oder vollabnahme
tüv oder vollabnahme
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Nagel mich nicht drauf fest, aber ich glaube, nach maximal 18 Monaten braucht man eine Vollabnahme.
Schreib am Besten dem TÜV ne mail [geht ja bei denen...].
Schau mal hier rein:Grüße, Kristian
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ich hab mal gehört nach 7 jahren.
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Zitat
Die Betriebserlaubnis
erlischt nicht mehr nach 18 Monaten. Für eine Wiederzulassung
ist zukünftig eine Abnahme nach § 21 der StVZO (Ganz-
oder Vollabnahme) nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug
keine Datennachweise wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I und
II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), einer Datenbestätigung
des Herstellers, einer EU-Übereinstimmungserklärung
oder auch einer älteren Abnahme nach § 21 StVZO vorhanden
sind. In allen anderen Fällen genügt zukünftig
die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere und eine neue Haupt-
und Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind.
Die Gutachten nach § 21 StVZO werden von hierfür zuständigen
Prüforganisationen (TÜV für die alten Bundesländer
und DEKRA für die neuen Bundesländer) erstellt. -
wie ich das zitat verstanden hab brauche ich nur tüv
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Yep und wenn du auf Looki Looki klickst weißt du auch ab wann und warum.
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alles klar danke für die super info sehr hilfreich