Hallo zusammen,
bin ein neues Mitglied der Vespa Gemeinschaft und habe auch schon ein Problem.
Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen, Ich habe eine 150 VBB2T Baujahr 1965 Import aus Italien mit Deutscher Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 sie war bis vor kurzem in München zugelassen, und hat im Teil 1 eine Ausnahmegenehmigung ohne Fahrtrichtungsanzeige (§70 STVZO) jetzt wollte ich sie bei mir und auf mich anmelden (Baden Württemberg) unser Freundlicher Beamter hier ist der Meinung ich müsse wegen der Ausnahmegenehmigung die ja schon in Teil1 eingetragen ist beim Regierungs- Präsidium Freiburg, einen neuen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung Stellen, kann es sein das ein Bundesland die einträge des anderen nicht anerkennt? Hatte einer von euch auch schon so was.
Bin gespannt was da kommt
Grüßen G.