ist es erlaubt ein blaues Standlicht in ein
moped einzubauen?
blaues Standlicht
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kann ich mir nicht vorstellen, aber hast du mal gegoogelt ?
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ist illegal
nach vorn müssen alle lichter weiß sein und nach hinten rot und die blinker orange
aber des sit sowas da scheist keiner rum da es standlicht ist ich hab auch ne blaue led drin in der standlichtfassung
warscheinlich ist es so wie bei der unterbodenbeleuchtung das wenn sie über ne extra batterie läuft legal ist aber nur im stand -
was unterbodenbeleuchtund ist legal?
ja perfekt!
und von wo hast des erfahren? -
[quote]Original von schnapsbrenner
was unterbodenbeleuchtund ist legal?
Ja aber wie gasagt nur im stand nicht während der Fahrt
Ich hab bei meiner PK die vordere Lampe mit blauer Abklebefolie beschichtet wenns Licht an is sieht man fast nix davon da hat die Rennleitung auch nix zu gesacht... -
nicht schlecht, nicht schlecht
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und die ubb muss von ner nicht mit der fahrzeugelektronik verbundenen energiequelle betrieben werden
kann man sich aus dem was im gesetz steht zusammenschustern und hab ich auch schon paar leuten gehört
ach ja ubb im stand ist auch illegal solange sie über die rollerbaterie läuft -
VETO!
Ich denke nicht, dass ne Unterbodenbeleuchtung legal ist! Definitiv nicht! Wieso sollte etwas "im Stand" legal sein und "während der Fahrt" nicht????
Sowas sieht die StVZO wohl kaum vor. Erst informieren...
Es kann natürlich Teile geben, die vom TÜV abgenommen werden können, weil Bescheinigung vorhanden, oder gar eine ABE dabei ist, wag ich aber stark zu bezweifeln.
Die dürfte man dann aber doch wohl auch während der Fahrt an haben. Glaube nicht dass es ne Trennung zwischen "im Stand" und "während der Fahrt" gibt. Was man natürlich auf einem BEFRIEDETEN Grundstück macht, ist sein eigenes Ding.Verboten ists beim Auto ja auch. Auch diese Schwarzlicht-Innenraumbeleuchtung und andere Spielereien. OK, solang man das bspw. ans Innenlicht anschliesst, wär das wahrscheinlich OK, aber wie soll das bei ner Vespa laufen? Andererseits nimmt man auch parkender Weise am Straßenverkehr teil...und die STVO verbietets...also nix is.
Sollte es wirklich sowas in legaler Form geben, wüsste ich gerne, wo und was...
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les dir mal genau die stvo durch die im stand ist legal dazu zählt natürlich net an der ampel oder so sondern parken
und die darf net über die bordelektronik laufen
des ist so wie wenn du mit nem blaulicht auf dem kopf rumläust und tatü tata schreist da können sie dir auch nix höchstens wegen ruhestörung
und warum weil es als transportgut zählt -
es ist illegal .. egal ob moped roller auto oder sonstiges was einen motor hat und am öffentlichen straßenverkehr teilnimmt
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gehts um die ubb oder das standlicht
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Negative Antwort!
Unterbodenbeleuchtung ist beispielweise als Ausstiegsbeleuchtung zulässig! (In Deutschland) Es muß allerdings sichergestellt sein das die Beleuchtungseinrichtung während der Fahrt nicht eingeschaltet werden kann, das heißt das sie erlöschen muß wenn die Zündung eingeschaltet wird!Blaues Standlicht allerdings ist immer illegal, obwohl einige Grünlinge vielleicht mal ein Auge zugedrückt haben(von wegen Ermessensspielraum und so)!