übrigens darf alles vor BJ 2000 50kmh fahren.
gruß
stimmt SO nicht bis BJ 86 galt 40 km/h dann erst 50km/h alsowenn ein Roller von z.B. 84 50km/h hatte war er mit amtlichem Kennzeichen und richtig schweineteuer in der Versicherung....
?
wird bei einem unfall jetzt der motor auseinandergenommen und auf tuning überprüft oder nicht ?
gruß
das kann passieren... speziell, wenn ein personenschaden vorliegt....und dann wirds richtig teuer.... weil die Versicherung erstmal an den Geschädigten zahlt.... und dem Verurscher dann eine Regreßforderung (in 5 stelliger Höhe ) schickt
Rita