Alles anzeigen@ marcus QUATSCH!!
die Versicherung hat gar kein Interesse, die einzuziehen...
die Rechnen:
Wiederbeschaffungswert
-
Restwert
=
Entschädigungsleistung...
Rita
Charmant Rita, charmant! Ich habe auch lediglich drauf verwiesen, dass die Verischerung das Recht hätte! Wer lesen kann ist also klar im Vorteil!