Oder weisst du was ich in solchen Fällen mache?
Ich probiere es vorsichtig!
Mit etwas Gefühl merkt man ob man den Stift bewegt oder einfach nur zusammen kloppt
Oder weisst du was ich in solchen Fällen mache?
Ich probiere es vorsichtig!
Mit etwas Gefühl merkt man ob man den Stift bewegt oder einfach nur zusammen kloppt
Bei meiner et3 orig 125, steht wegen sehr langer Abmeldung eine Vollabnahme an.
Ich habe noch das alte Nummernschild 200x80.
Ist das noch zulässig oder brauche ich die neue Abmessung 255x130
Verfällt die vergebene Nummer nach einer gewissen Zeit, wenn man den Roller abgemeldet hat.
Wenn sie abgemeldet war, dann wird das Kennzeichen neu vergeben.
Mit den Abmaßen ist jeder Zulassungsbezirk anders aufgestellt. Für andere Größen als das dort standardmäßig vergebene 125er-Schild benötigst Du eine Sondergenehmigung. 255x130 ist das Maximalmaß für 125er. Da gibt es auch schmalere.
Danke dir.
Und das schmalere ?
Welche Größe wäre das und wo bekommt man die.
Dachte die Vollabnahme nach langer Standzeit gibt es in D nicht mehr?
Muss der Hobel nicht einfach normal zum TÜV?
Werde morgen mal nachfragen ob 240x30 auch geht.
Habe einen Shop gefunden der das anbietet.
Laut TÜV Vollabnahme mit Termin !
Bei meiner et3 orig 125, steht wegen sehr langer Abmeldung eine Vollabnahme an.
Ich habe noch das alte Nummernschild 200x80.
Ist das noch zulässig oder brauche ich die neue Abmessung 255x130
Verfällt die vergebene Nummer nach einer gewissen Zeit, wenn man den Roller abgemeldet hat.
Laut TÜV Vollabnahme mit Termin !
Wie immer: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Zu den Kennzeichenmassen: siehe die FZV, insbes. die Anlage 4
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html
Etwas bunter dargestellt hier: https://www.toennjes.de/wp-content/upl…1_Masstafel.pdf
Beachte, dass es sich bei den Breitenangaben idR um das Grösstmass handelt, schmaler geht immer, solange alle Zeichen drauf passen und die Abstände eingehalten werden.
Ob großes oder kleines Schild abweichend von der Regel verwendet werden dürfen, musst Du mit der Zulassungsbehörde klären.
Zum Thema Abnahme / HU: siehe die StVZO, dort insbesondere die Paragraphen 21 und 29
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html
Allgemein: Die Mitarbeiter von Zulassungsstelle und TÜV haben auch nicht immer die beste Ahnung, da hilft es ungemein, sich vorher selber einzulesen und schlau zu machen.
Beim KBA gibt es auch noch einiges an Richtlinien und Leitfaden bzgl Zulassung, Kennzeichen, Kennzeichen-Zuteilung bei LKRs (das ist keine Zulassung!)
Du kannst Dich auch mal hier durchwühlen, mit mehr Details und Links
Ich habe das gerade mal kurz überflogen.
Habe ich denn Vorteile bei einer Oldtimerzulassung
Ich habe das gerade mal kurz überflogen.
Habe ich denn Vorteile bei einer Oldtimerzulassung
Was hast Du überflogen?
Wieso Oldtimerzulassung? Davon hatte ich nix geschrieben.
Am besten liest du die Texte nochmals und überfliegst diese nicht nur.
Generell: Folgen der Oldtimer-Zulassung sind
a.) Fester Steuerbetrag von knapp 200 €, unabhängig vom sonst relevanten Hubraum.
b.) Freie Fahrt in Umweltzonen, auch ohne Umweltplakette und ohne Rücksicht auf deren Farbe
c.) anderer Versicherungstarif
Ob das nun vor- oder nachteilig in Deinem konkreten Fall ist, musst Du selbst entscheiden
Danke für deine Hilfe.
Nur bitte tue mir einen gefallen und belehre mich nicht, dass gehört zu den Dingen die ich überhaupt nicht ausstehen kann.
Wenn ich überflogen meine, wird das seine Gründe haben !!!
Schönen Abend noch
Dachte die Vollabnahme nach langer Standzeit gibt es in D nicht mehr?
Muss der Hobel nicht einfach normal zum TÜV?
Bei einem bereits in D zugelassen gewesenen Fahrzeug ist es ja tatsächlich nicht mehr als eine HU. Die Fahrzeugdaten werden aus dem alten Brief übernommen und die Abnahme ist inhaltlich identisch mit der HU.
Danke dir.
Der ,, TÜV Prüfer “ ist wohl nicht auf dem neuesten Stand !!
Danke dir.
Der ,, TÜV Prüfer “ ist wohl nicht auf dem neuesten Stand !!
Er hat inhaltlich schon recht, es heisst, weil Deine Vespa nach mehr als sieben Jahren Abmeldung aus dem Register gelöscht wurde, Vollabnahme. So sieht das die FZV vor.
De facto ist das aber nur eine Vollabnahme auf Niveau einer HU, weil die Fahrzeugdaten vorliegen. Der Prüfer führt also eine HU namens Vollabnahme durch und das war es.
Danke dir
.....Der Prüfer führt also eine HU namens Vollabnahme durch und das war es.
...und kassiert entsprechend
Danke für deine Hilfe.
Nur bitte tue mir einen gefallen und belehre mich nicht, dass gehört zu den Dingen die ich überhaupt nicht ausstehen kann.
Wenn ich überflogen meine, wird das seine Gründe haben !!!
Schönen Abend noch
Wenn du es nur überflogen hast, dann interessiert es dich ja nicht.
Dann musst du dazu aber auch keine Frage stellen!
Die Antwort von tonitest hat aber absolut nichts mit einer Belehrung zu tun.
Da hat der Vorredner wohl Verstärkung angefordert !!
Da hat der Vorredner wohl Verstärkung angefordert !!
Was hast Du denn für Probleme (ausser mit der Zulassung Deines Rollers)???
Was hast Du denn für Probleme (ausser mit der Zulassung Deines Rollers)???
Wahrscheinlich ein Troll unterwegs