"Man benötigt die Schlüsselnummern des Fahrzeuges, die HSN/TSN aus einem Gutachten des Sachverständigen. Für die Erlangung der Betriebserlaubnis ist nach § 21 StVZO sowie § 4 Abs. 5 der FZV ein solches Gutachten notwendig."
Bist Du sicher, daß verstanden haben, was Du möchtest?
Meiner Meinung nach nicht: Die Antwort gilt für die Erlangung einer Betriebserlaubnis nach Einzelabnahme einer aus dem Ausland importierten Vespa; oder steht das bei Dir noch an?
Wenn Deine schon eine ABE oder BE hat, hilft Dir die Antwort nicht weiter.