Wieviel KW hast du denn im Schein eingetragen, mehr als 11Kw ?
Grundsätzlich, Motorräder bzw. alle Zweiräder mit weniger als 125 ccm sind steuerfrei.
Wieviel KW hast du denn im Schein eingetragen, mehr als 11Kw ?
Grundsätzlich, Motorräder bzw. alle Zweiräder mit weniger als 125 ccm sind steuerfrei.
Habe in meiner 50ss einen 125er Motor verbaut.
Bespielsweise eine 125er Primavera ET3 hat lt. Papieren 121 cm³ und liegt damit unter der Schwelle. Wenn du jetzt einen Wert größer/gleich 125 cm³ in den Papieren stehen hast, wird das wohl seine Richtigkeit haben. Ich würde einfach mal bei deinem zuständigen Zoll nachfragen.
Sind 11 kW hier auch als Schwelle definiert?
FZV §2 Absatz 10
Max. 11 kW, mehr als 50 cm³ und nicht mehr als 125 cm³ = LKR.
Eingetragen sind 120 ccm und 4 KW
Ich lese immer wieder das dafür keine Steuern bezahlt werden müssen.
Der umbau war 1986 und seit dem zahle ich dafür Steuern.
Fehler passieren immer und überall.
Aber bei der Zulassungsstelle war es schlimmer. Die gute Dame hatte das noch nie gemacht aber sich alles erfragt. Nur hat sie ein Fehler gemacht. Der Hobel (Simson S51) war plötzlich nicht mehr steuerfrei. Sollte 2€ Steuern zahlen. Sah ich nicht ein weil ich schon genug zahle. Also wieder hin. Hat etwas gedauert aber dann war sie steuerfrei zugelassen
Frag einfach nach warum du für eine, eigentlich steuerfreie, 125er Steuern bezahlen mußt.
So steht es im Busgeldrechner! (siehe Anhang)
https://www.bussgeldrechner.org/motorrad-steuer.html
Grundsätzlich müssen Leichtkrafträder laut § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht zugelassen werden und sind damit steuerfrei. Als Leichtkraftrad gilt ein Kraftrad mit einem Hubraum ab 50 ccm bis 125 ccm. Dabei ist zu beachten, dass die Nennleistung bei maximal 11 kW liegen darf. Es fällt also keine Kfz-Steuer für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum an.
P.S: !! Mich würde jetzt mal interessieren, ob das Finanzamt die 34 Jahre zurückzahlt ? (Okay, aber die letzten 6.Jahre, wegen Verjährung etc.) Und ob auch Zinsen dafür verlangt werden können !?
P.S: !! Mich würde jetzt mal interessieren, ob das Finanzamt die 34 Jahre zurückzahlt und ob auch Zinsen dafür verlangt werden können !?
Zumindest für den Großteil der Jahre dürfte eine Verjährung eingetreten sein da die Steuer ja nicht angezweifelt wurde.
Eingetragen sind 120 ccm und 4 KW
Telefonieren bzw. schreiben und dann gilt, dass der Ton die Musik macht. Auch in Finanzämtern bzw. dem zuständigen Hauptzollamt sind (freundliche) Menschen.
Meine originale PK 125 XL kostet 9 Euro Steuer im Jahr. Weil ich auch gehört hatte, dass 125er steuerfrei sind, habe ich beim Finanzamt nachgefragt. Dort bekam ich - steif und fest - die Auskunft, dass das nicht generell gelte, sondern nur für Leichtkrafträder - meine PK ist laut Zulassungsbescheinigung aber ein "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" und damit steuerpflichtig.
Telefonieren bzw. schreiben und dann gilt, dass der Ton die Musik macht. Auch in Finanzämtern bzw. dem zuständigen Hauptzollamt sind (freundliche) Menschen.
Also mit einem Musikstück von Frank Zappa " It must be a Camel" komme ich dann weiter
Meine originale PK 125 XL kostet 9 Euro Steuer im Jahr. Weil ich auch gehört hatte, dass 125er steuerfrei sind, habe ich beim Finanzamt nachgefragt. Dort bekam ich - steif und fest - die Auskunft, dass das nicht generell gelte, sondern nur für Leichtkrafträder - meine PK ist laut Zulassungsbescheinigung aber ein "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" und damit steuerpflichtig.
Drucke aus dem Netz http://www.smartredirect.de/redir/clickGat…83%23post994187 die Seite aus und frage bei deinem Zuständigen Amt um Überprüfung! Oder lass dir bei Ablehnung gleich, den Vorgesetzten geben... Du wirst sehn wer seine Gesichtsfarbe in Rot noch greller bekommt, Du oder Sie/Er...
Dort bekam ich - steif und fest - die Auskunft, dass das nicht generell gelte, sondern nur für Leichtkrafträder - meine PK ist laut Zulassungsbescheinigung aber ein "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" und damit steuerpflichtig.
Wahrscheinlich war deine Vespa im Jahr der Zulassung kein Leichtkraftrad, bis 80 km/h, sondern ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung. Da inzwischen die 80 km/h-Grenze aufgehoben ist kannst du ja versuchen die Eintragung ändern zu lassen.
Danke für die Infos! Ich glaube, die 9 Euro sind es nicht wert, dass ich mich mit Ämtern rumärgere. Immerhin kann ich so mit dem schöneren schmalen Kennzeichen fahren.
Danke für die Infos! Ich glaube, die 9 Euro sind es nicht wert, dass ich mich mit Ämtern rumärgere. Immerhin kann ich so mit dem schöneren schmalen Kennzeichen fahren.
Das kannst Du auch dann noch.
Danke für die Infos! Ich glaube, die 9 Euro sind es nicht wert, dass ich mich mit Ämtern rumärgere. Immerhin kann ich so mit dem schöneren schmalen Kennzeichen fahren.
Hey! Wenn dieses Amt mit all den anderen 125ccm Fahrern auch so ein Trugschluss betreibt, machen die sich bei 10000 Anmeldungen im Jahr ganz schön ungerechtfertigt die Taschen voll .. Dagegen sollte man was unternehmen! Leute Leute... nichts Tun ist Stillstand und Stillstand ist Rückschritt
Danke für die Infos! Ich glaube, die 9 Euro sind es nicht wert, dass ich mich mit Ämtern rumärgere. Immerhin kann ich so mit dem schöneren schmalen Kennzeichen fahren.
Zitat von Menzinger:
Das kannste du dann auch noch.
Schmale Seite in der Breite oder Höhe?!
In der Höhe
Ich habe jetzt das Kennzeichen in 18cm Breite und 20cm Höhe. Ich denke mal, dass ich das behalten darf, egal wie die Sache ausgeht. Weil... das mit den 100000 ungerechtfertigt eingenommenen Steuern überzeugt mich dann doch .
Werde mich dann auch mal an die entsprechenden Stellen wenden.
Danke
Das kommt jetzt alles ins Fernsehen
Die Serie heißt dann
„VO deckt auf“