jo hi.
kurze frage: wie verbindl. sind (ver-)kauf absichten hier im forum?
und wie ist die rechtl. situation bei genannten preis und erfolgter bezahlung aber es kommt keine ware?
gelten ubermittelte kontodaten und daraus resultierter bezahlung für einen artikel als gültiger vertragsabschluss?
greetz okolytenman
rechtliche situation bei kauf übers forum
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Ich bin zwar kein Jurist, aber ich versuche es mal mit den rechtlichen Dingen die ich in meiner kaufmännischen Ausbildung gelernt habe :
Der Kaufvertrag ist formfrei, d.h. muss (abhängig vom Kaufgegenstand) nicht schriftlich aufgesetzt werden. (Man unterschreibt ja auch nix wenn man bei ALDI ein Stück Butter kauft ).
In Eurem Falle dürfte ein zweiseitiges Rechtsgeschäft vorliegen, dass durch Willenserklärung von Käufer und Verkäufer gültig wird.
D.h. Hat man Dir und konkret Dir ein Angebot gemacht, dann war dies die Willenserklärung des Käufers. Durch Deine Bezahlung hast Du Deine Willenserklärung abgegeben, d.h. das Rechtsgeschäft ist gültig.
Wieviel das vor Gericht wert ist, ist eine andere Frage.
Keine Ahnung wieviel Chancen Du hast zu Deinem Recht zu kommen und wieviel Du auf dem Weg dahin bezahlen musst... -
ok danke... vielleicht bekomm ich mein zeuch noc und alles wird gut, oder es war nur ein missverständnis( ich glaub noch ans gute im menschen )
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Einfach im forum mal rum fragen ob jemand da mal hin fahren könnte oder mal anrufen was ist
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Bin Jurist und möchte euch nicht langweilen (Jura ist halt meistens sehr langweilig ), deswegen hier die Kurzform: stellt jemand einen Artikel im Forum zum Verkauf ein, handelt es sich um eine invitatio ad offerendum, also um die Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dieses Angebot vom Kaufinteressenten ist eine rechtlich bindende Willenserklärung. Nimmt der Anbietende / Verkäufer dieses Angebot an, ohne Änderungen einzubauen (z.B.: "ja, verkauf ich dir, leg aber nochmals nen Zehner drauf für Versand."), ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande gekommen. Schriftform etc. ist nicht nötig. Das bedeutet dann letzendlich, dass der Verkäufer vom Käufer Übereignung des Kaufpreises und der Käufer vom Verkäufer Übereignung der Sache verlangen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann.
Oh ha, ist jetzt doch etwas länger geworden trotz "Kurzform", sorry .
Grüße, vespapaulianer
P.S. Hoffentlich is bald wieder besser Wetter - scheiß Schneeregen bringt keinen Spaß aufm Roller
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Du hast den Bankauszug als Nachweis dass du dich an deinen Teil des Geschäfts gehalten hast.
Der Verkäufer kann im Fall der Fälle (z.B. mithilfe eins Lieferscheins) nicht nachweisen, dass er etwas verschickt hat.
Möchte man sich weiter absichern, dann empfiehlt sich ein Treuhandservice, oder Versand per Nachname.Fall der Fälle deshalb da der Streitwert vermutlich so gering ist, dass du damit nicht eine Arbeitsstunde eines Rechtsanwalts bezahlen könntest.
Also das nä. mal nur Vor-Ort im Laden kaufen, oder nunja, wenn auch es schwerfällt, es einfach vergessen.
Ich hatte mal beim knitterfrei ein paar Teile gekauft, und hatte sie schon abgeschrieben gehabt.
Letztendlich sind die Teile dann aber nach 2 Monaten doch noch eingetrudelt, worüber ich mich dann auch noch gefreut habe.Ich habe bei ebay mal ein gebrauchtes Radio ersteigert, bezahlt und nie erhalten.
In der Regel habe ich aber ganz gute Erfahrungen gemacht und bin froh, dass der Großteil der Leute den Anstand hat, sich an ihren Teil des Geschäfts zu halten.
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Bin Jurist und möchte euch nicht langweilen (Jura ist halt meistens sehr langweilig ), deswegen hier die Kurzform: stellt jemand einen Artikel im Forum zum Verkauf ein, handelt es sich um eine invitatio ad offerendum, also um die Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dieses Angebot vom Kaufinteressenten ist eine rechtlich bindende Willenserklärung. Nimmt der Anbietende / Verkäufer dieses Angebot an, ohne Änderungen einzubauen (z.B.: "ja, verkauf ich dir, leg aber nochmals nen Zehner drauf für Versand."), ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande gekommen. Schriftform etc. ist nicht nötig. Das bedeutet dann letzendlich, dass der Verkäufer vom Käufer Übereignung des Kaufpreises und der Käufer vom Verkäufer Übereignung der Sache verlangen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann.
Oh ha, ist jetzt doch etwas länger geworden trotz "Kurzform", sorry .
Grüße, vespapaulianer
P.S. Hoffentlich is bald wieder besser Wetter - scheiß Schneeregen bringt keinen Spaß aufm Roller
Ich bin so froh das ich in der Berufsschule aufgepasst habe !
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also ich hab es mal so gelesen bezüglich Versand:
Ist der Versender ein Händler und man hat unversicherten Versand, muss der Versender im Falle eines abhanden kommens der Ware Ersatz liefern.
Ist der Versender ein Privatmann, muss er im Falle des Abhanden kommens der unversichert verschickten Ware keinen Ersatz liefern.Ergo: Lieber immer versichert verschicken (z.B. Hermes, bei Kleinteilen billiger und versichert). Kann der Versender keinen Beleg nachweisen obwohl versicherter Versand ausgemacht war, muss er dir rechtlich gesehen das Geld zurück zahlen. Habt ihr unversichert ausgemacht kann er einfach behaupten das Paket wäre nicht angekommen und du wirst auf deinen Kosten sitzen bleiben
Mein Tipp: Versuch die Telefonnummer rauszubekommen und ruf da mal an, funktioniert meist sehr gut, solange man erstmal freundlich bleibt
Schon ärgerlich sowas um welche Größenordnung handelt es sich denn ?
Mfg, Holger
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also ich hab es mal so gelesen bezüglich Versand:
Ist der Versender ein Händler und man hat unversicherten Versand, muss der Versender im Falle eines abhanden kommens der Ware Ersatz liefern.Da hast Du schon mal Quatsch gelesen !
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quellen:
könnte die Liste noch viel weiter führen
Was sagt den unser Foreneigener Anwalt Vespapaulianer dazu ?
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Komisch.
Ich hab' gerade mein schlaues Buch vor der Nase, da heisst es :ZitatLiegt bei der Warenlieferung an den Käufer eine Beschädigung oder ein Verlust einer Ware durch das Verschulden des Verkäufers oder des eines Spediteurs / Kurierdienstes / Frachtführers vor, so hat der Schuldige den Schaden zu tragen. (Verschuldungsprinzip)
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Wird die Ware zufällig beschädigt oder vernichtet, gelten folgenden Bedingungen :
[...] Die Ware wird auf Verlangen des Käufers versandt : Die Gefahr geht mit der Auslieferung an den Frachtführer auf den Käufer überKeinen Plan was ich jetzt glauben soll !
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1. vespapaule hat vollkommen recht mit seiner invitatio
2. wenn die ware versichert verschickt werden soll, aber auf verlangen des käufers unversichert verschickt wird, muss der käufer auch mit evtl. konsequenzen rechnen.
3. falls mehr interesse bzgl. punkt 2 besteht, könnten wir, vespapaulianier oder ich, es auch schön lang und unverständlich ausführen -
danke für eure postings(vor allem an die "rechtsverdreher" (net ernst gemeint!!!!)
also der wert der waren is net so hoch... 12,90(inkl. versand).. also eigentl net der rede wert. fühl mich halt a weng verarscht... noch dazu weil er sich gar net meldet.
war wahrschnl auch etwas blauäugig weil ich schon mal bei jemanden was gekauft hab und das einwandfrei funktioniert hat(gruss an sespa!! )
fazit.... werd mir in zukunft immer die tel vorher geben lassen und das persönl bequatschen,bzw nur noch bei jemanden kaufen der absolut positive rückmeldungen bekommen hat(so wie shova zb).
naja... vielleicht meldtet sich knöppi ja noch
sers okolytenman -
hat sich grad gemeldet!!! juhu!!!
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Hat vermutlich Angst gekriegt weil hier so viele Experten unterwegs sind !
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Bonecrusher: Respekt!!! Du scheinst mehr Ahnung von Kaufrecht zu haben, als ich sie nach den entsprechenden Vorlesungen hatte ! Hätte ich bloß so viel Ahnung von kaufmännischen Dingen und Vespas...
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also ich denke auch hier wer hier was anbieten tut soll auch ehrlich sein !
und keine bescheissereien hier abhalten.
ich bin frof das es diesen bereich gibt und hab bis jetzt keine probleme gehabt.
aber Schwarze Schafe gibt es halt überall.
soviel meine Meinung dazu.
gruß Peter
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Gibts keinen Thread, in dem man seine Bewertungen abgeben kann? So wie im GSF?
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Bonecrusher: Respekt!!! Du scheinst mehr Ahnung von Kaufrecht zu haben, als ich sie nach den entsprechenden Vorlesungen hatte ! Hätte ich bloß so viel Ahnung von kaufmännischen Dingen und Vespas...
War mein Lieblingsfach in der Berufsschule !
Hatte immer ne 1 -
"War mein Lieblingsfach in der Berufsschule" - du armer Irrer !!! Bei mir wars nur die Drittwahl. Für die Erst- und Zweitwahl war ich zu blind (BKA) bzw. zu blöd (Maschinenbau = Mathe). Aber ich muss zugeben: Jurakenntnisse können helfen im Leben
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