Ich habe eine konkrete Frage, ohne das wir hier über die Gläser an sich reden müssen...
Wenn man schwarze Blinkergläser mit orangenen Birnen an-, bzw. reinschraubt fährt man "nicht legal", da diese keine Zulassung haben. So weit..
Frage; sollte man in der (Führerschein-Neuling-)Probezeit damit angehalten werden; was blüht einem?
Ist das dann schon ein Verstoss, der mit Nachprüfung endet? Gibt es da Probleme mit der Probezeit, oder wird man wie sonst auch ne Mängelkarte und/oder ein Ordnungsgeld bekommen/zahlen müssen??
Weiss hierzu jemand etwas rechtsverbindliches/genaues, oder hat den konkreten Fall schon erlebt?
Rechtsfrage zu schwarzen Blinkergläsern
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Bei schwarzen Blinkern drohen PK Fahrern 20 Stockschläge, in Verbindung mit Garelli und Riffelblech kann es zur standrechtlichen Kastration kommen, aber nur wenn Dich die Stylepolizei erwischt.
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Bei schwarzen Blinkern drohen PK Fahrern 20 Stockschläge, in Verbindung mit Garelli und Riffelblech kann es zur standrechtlichen Kastration kommen, aber nur wenn Dich die Stylepolizei erwischt.
keine Frage!aber ich wollte auch keine Style Debatte führen, sondern die Rechtsfrage geklärt wissen, wobei das warum grad echt Wurst ist.
...mich lacht hier vor der Tür ne silberne Spezial an... die hat garkeine Blinker. egal.
Weiss irgendjemand was verbindliches? -
Bei schwarzen Blinkern drohen PK Fahrern 20 Stockschläge, in Verbindung mit Garelli und Riffelblech kann es zur standrechtlichen Kastration kommen, aber nur wenn Dich die Stylepolizei erwischt.
Garelli
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Riffelblech
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Schluss jetzt mit dem Kinderkram!
Ein solcher Verstoss würde mit ziemlicher Sicherheit eine Mängelkarte und damit verbunden eine Neuvorführung in einem Polizeirevier am Ort beinhalten. Sowas kostete mal 20€ , ob das aber noch aktuell ist kann ich nicht sagen!
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Am Besten die Orginalen aufbewahren und wenn du dein Schmuckstück vorführen musst gleich umbauen vielleicht trägts dir ja ein netter Tüv Prüfer ein. Wenn einen kompletten Blinker beim Stoffi kaufst hat das gelbe Blinkerglas auch kein E-Zeichen, ist mir so passiert
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Ma gandi! In di bullen bei uns is des ja soooo scheiß egal, ob du da Schwarze oder orange Blinker oben hasch! Woas a nit was mit der deutschen polizei los is!
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ja richi, wo sie dich mit deiner v50 mit 133ccm dawuschen ham, hasch a lei 200€ straf griegt! Und des mit 15!"
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Ma ja, 112km/h is sie auf die Rollen gangen! De Anzeige muaß i da amal zoagn....
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Nun wieder "ontopic"
Ich glaube dass es nur wichtig ist dass sie Gelb blinken bzw. Orange
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Und das auf dem Glas ein E in nem Kreis ist...
Das sagen auf alle Fälle die europäischen Richtlinien.
@ Austria: seid Ihr man ganz ruhig. Wenn ich lese, was Ihr für Probleme mit typisieren habt, sind die Blinkerprobleme ein Lachsack
Ironie an: und beim nächsten Mal bitte Hochdeutsch. Dieses Forum endet auf .de und nicht auf .at. Ik hewt nicks spitzkriegt -
Ein solcher Verstoss würde mit ziemlicher Sicherheit eine Mängelkarte und damit verbunden eine Neuvorführung in einem Polizeirevier am Ort beinhalten. Sowas kostete mal 20€ , ob das aber noch aktuell ist kann ich nicht sagen!
also, Das war nicht die Frage! das weiss ich, aber wir stellten uns Frage, ob das Probleme mit der Probezeit gibt!?
Also, Autolappen gemacht und Probezeit; was passiert Dann, wenn man eine Ordnungswidrigkeit wie diese begeht?Also, was klar ist, ist das sie ein ePrüfzeiche haben Müssen, und eben orange blinken müssen! (also, weisse Gläser mit e Zeichen und orangene Birnen, etc.)(schwarze gibt es nicht mit Prüfzeichen!!)
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zu DM Zeiten war Stand der Dinge : Betriebserlaubnis erloschen....=.... 100.- DM und 3 Punkte
heutigen "Preis" weiß ich leider nicht
Rita
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zu DM Zeiten war Stand der Dinge : Betriebserlaubnis erloschen....=.... 100.- DM und 3 Punkte
für schwarze blinkergläser??
...hm aber die farge zu dem Probezeitproblem weiss nicht zufällig jemand?
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Servus zusammen,
um diesen Topic abzuschließen:
@ Rita: Stimmt, früher erlosch tatsächlich die BE, aber mit der angleichung der StVZO an das EU Recht erlischt die BE nur noch bei gravierenden Mängeln ( Bremsen, Motorleistung (!), ...)
Bei den schwarzen Gläser mit E Zeichen (trotzdem muss ich ne ABE mitführen, in der die Einzelfreigabe für das Fahrzeugmodell steht, sonst könnte ich ja die für die PX zugelassenen Gläser auf ne PK schrauben !!!).
Es greifen verschiedene Tatbestände des Bußgeldkataloges:
Kennzahl Euro Punkte Text
1.) 354000 15 00 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger <fehlte/mangelhaft war>.
2.) 331048 10 00 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl unzulässige lichttechnische
Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren.Die Probezeit wird erst ab einer Anzeige (d.h. Bußgeld 40.- Euro oder mehr) relevant, in diesem Falle ist ein erneutes drücken der Schulbank erforderlich
Hoffe, damit geholfen zu haben..
Gruss aus München
Martin