Guten Morgen !
Laut "Blechschild" Baujahr 1968....
Laut Auskunft in verschiedenen Auskunftsdateien Baujahr zwischen 1968 und 1977.....
?????????????
Was ist denn da "Sache " ?
V5A1T 807 110
?
Guten Morgen !
Laut "Blechschild" Baujahr 1968....
Laut Auskunft in verschiedenen Auskunftsdateien Baujahr zwischen 1968 und 1977.....
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Was ist denn da "Sache " ?
V5A1T 807 110
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ich versteh nicht wo du da nen widerspruch siehst?
wenn man die schnittmenge zwischen der menge {68} und {68,77} bildet, kommt 68 raus.
also hast du hiermit sogar einen mathematischen beweis dass alles i.o. ist
Entscheidend ist, dass die Fahrgestellnummern auf der Plakette am Tunnel, hinten am Rahmen (eingeschlagen) und in der Betriebserlaubnis übereinstimmen. Wenn das der Fall ist, besteht kein Grund zur Besorgnis.
Scooterhelp & Co. weisen einige Ungenauigkeiten auf, deshalb sind die dortigen Angaben nicht zwingend als letztgültige Wahrheit zu betrachten. Auch gab es Rahmen, die erst in Deutschland mit Fahrgestellnummer versehen wurden und deshalb nicht in den Dateien auftauchen.
da hab ich aber auch noch eine Frage zu....meine ist eine PK80S, laut Blechschild und laut Seriennummer V8X5T ein Baujahr 83. nun steht aber in meinen Papieren Erstzulassung 1990. Liegt das vielleicht daran das in meinen roller mal ein 100ccm zylinder eingetragen worden ist und damit das teil wieder als komplett neuer Roller angemeldet worden ist?
baujahr und erstzulassung sind zwei paar schuhe.
vielleicht hat sie ja 7jahre bei irgend nem händler oder so gestanden.
wenn sie umgetragen wird wird normalerweise das erstzulassungsdatum so übertragen wie es in den alten papieren stand.
Daran wird es liegen. Als 80er handelte es sich um einen Leichtkraftroller, für den nur eine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde, die die Funktion des Fahrzeugbriefs übernommen hat. Nach Umrüstung auf 100 ccm wurde aus dem Leichtkraftroller ein Kraftroller, weshalb dann wohl 1990 erstmals ein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde und der Roller damit eine neue Erstzulassung als Kraftroller bekam.
Die Erweiterung der Klasse Leichtkraftrad/-roller von 80 auf 125 ccm kam erst 1996. Heutzutage wäre es durch die Umrüstung ein Leichtkraftroller geblieben, allerdings mit V/max über 80 km/h und damit günstigerer Versicherung.
prima, muss mir also keine gedanken mehr machen.
wenn ich jetzt einen neuen größeren zylinder einbaue und eintragen lassen bleibt das aber ein EZ 1990, oder?
Denke schon, Änderungswünsche auf EZ 1983 erfordern wahrscheinlich langwierige Diskussionen mit der Zulassungsstelle.
ob 83 oder 90, ist ja wohl eigentlich egal. wär ja nur witzig wenn ich nach dem ändern plötzlich eine EZ von 2009 bekommen würde. ich befürchte eh schon länger diskussion beim TÜV wegen der eintragung eines 125ccm zylinder....danach ist mein diskussions potential erst mal erschöpft