Hi Leute,
Ich komme zu euch mit einem äusserst komischen Erlebnis und ich frage mich wie das sein kann.
Also zur Sache:
Ich bin schon seit einem Jahr stolzer Besitzer einer VLB Bj. 1973, habe meine Wespe fast 1/2 Jahr lang restauriert, lackieren lassen, noch wiederverwertbare Anbauteile aufbereitet und sicherheitsrelevante Teile neu gekauft.
So steht sie nun da, glänzend, restauriert, fast wie vom Band. Der Clou: Der Vorbesitzer hat eine komplett neue TÜV Abnahme machen lassen. Mit neuem Fahrzeugschein usw.
Also wirklich alles TipTop und original. Denn das ist wichtig zu sagen, sie Wespe kommt aus Italien und ist kein deutsches Modell (also ohne Blinker)
Nun ist seit Februar der TÜV fällig und ich war gestern bei der Dekra und wollte mir ne Plakette holen.
Der Prüfer guckt nur kurz einmal drüber und sagt sofort: "Können wir nicht machen!".
Ich war ganz entsetzt und habe ihn gefragt warum, die Antwort war für mich noch erschreckender. Alle Motorräder ab 1962 benötigen bei über 125ccm Blinker. Auch meine Vespa!
Das habe ich natürlich nicht geglaubt weil diese Vespa ja schon eine Komplettabnahme bekommen hat und das sehr wohl ohne Blinker.
Der einzige Kommentar des Prüfers dazu war das es höchstens mit einer "Ausnahmegenemigung" funktionieren würde, davon ist in den Papieren aber nichts zu finden.
Also soll ich meine komplett im Originalzustand restaurierte Vespa mit Blinkern verunstalten?
Warum, es ging doch schon einmal ohne?! Hä?
Kennt jemand von euch solche Ausnahmegenemigungen, oder gibt es andere Löcher in unserer geliebten Bürokratie? Ich brauche definitiv Hilfe bei der Geschichte.
Gruß euer Tom