Jetzt melde mich auch mal, wenn auch nur kurz.
Danke euch für die ganzen Ratschläge und Tipps.
-Werde aber definitiv nicht versuchen, mein recht mit meinen Fäusten durchzusetzen.
Jetzt melde mich auch mal, wenn auch nur kurz.
Danke euch für die ganzen Ratschläge und Tipps.
-Werde aber definitiv nicht versuchen, mein recht mit meinen Fäusten durchzusetzen.
Auch wenn hier der ein mehr, der andere weniger juristisch vorgebildet ist (darauf lässt sich ja vortrefflich rumhacken - nicht wahr dark_vespa), eines eint die Vespagemeinde hoffentlich hier:
Mit solchen Anbietern will es doch wirklich niemanden zu tun haben. Für unseren Freund hier gibt es natürlich die für ihn bequemste Rückabwicklung des Kaufvertrages. Was allerding bleibt ist ein Urkundenfälscher, Steuerhinterzieher und Pfuscher, der weiterhin seine Vespen verkloppt und andere damit mächtig und für viel Geld hinter die Tanne führt.
Vielleicht sollte unser Freund hier einfach die Chance und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Anbieter mit seinem Anwalt prüfen um dann konsequent einer für ihn tauglichen Strategie folgen.
Der Aufruf zur gemeinschaftlich ausgeführten Straftat hat hier nichts verloren
Gutes Statement,von Dir mj109, das auf "Gerechtigkeit" hoffen lässt - zumindest in diesem Fall!
Für unseren Freund hier gibt es natürlich die für ihn bequemste Rückabwicklung des Kaufvertrages.
nur um mal kurz mit einem irrtum aufzuräumen.
so einfach ist das nicht.
juristisch hat man zwei verträge einen schuldrechtlichen(verpflichtungsgeschäft) und ein dinglichen (verfügungsgeschäft).
der schuldrechtliche ist quasi das gegenseitige versprechen, leistungen auszutauschen.
und das verfügungsgeschäft bedeutet im prinzip bei einem kaufvertrag, das der eine dem anderen besitz an einer sache (der aus dem kaufvertrag) verschafft gegen eine andere leistung, meistens geld (btw. auch da verschafft man dem anderen besitz). im prinzip tauscht man einfach.
in fällen wie diesem ist das schuldrechtliche grundgeschäft, also das versprechen geld gegen vespa erstmal nicht mangelhaft also voll gültig.
hier ist das verfügungsgeschäft mangelhaft. also die "versprochene" ware entspricht nicht der aus dem vertrag. und das muss nachgebessert werden. sei es durch minderung des kaufpreises, nachbesserung oder der verschaffung eines anderen "produktes" mit den eigenschaften aus dem kaufvertrag.
rückabwickeln kann man das nur wenn beide seiten damit einverstanden sind, denn verträge muss man halten - und zwar beide seiten.
der einzige kauf wo man ein einseitiges recht auf rücktritt vom vertrag hat sind fernabsatzverträge zwischen verbraucher und händlern.
und den konkreten fall von mj regelt er mit seinem anwalt.
mj109: Wie bereits ein paar Threads vorher geschrieben rate ich dir einige dich mit dem Verkäufer. Ob Geldrückgabe oder Nachbesserung mußt du entscheiden. Jedes Gerichtverfahren ist mit dem Risiko des Verlierens behaftet. Ob du anschließend etwas unternimmst siehst du dann ja. In jedem Fall ist es ein netter Zug von dir die Warnung ins Forum zu stellen.
Und was die "Denunziation" betrifft muß damit jeder leben der etwas illegal unternimmt. Egal ob 75er Zylinder oder Steuerhinterziehung. Egal wem man auf die Füße tritt er kann einen Anschwärzen. Und ich verstehe jeden, der 19% Unsatzsteuer abführen muß, der sauer ist wenn Andere sich durch Schwarzarbeit davor drücken. Und wenn mj109 sich entscheidet dem Finanzamt einen Tip zu geben kann ich ihn verstehen da der Verkäufer offensichtlich auch keine Hemmungen hatte ihn mit falschen Papieren auf die Straße zu schicken. Und wenn er, nach Geldrückgabe oder Nachbesserung, sagt das er froh ist nichts mehr davon zu hören kann ich das auch nachvollziehen.
jeder der mit nem getunten roller rumfährt begeht fahren ohne versicherungsschutz und ggf. sogar noch fahren ohne führerschein. wenn jetzt dann ein unfall passiert am besten noch mit personenschaden is man mal richtig am arsch - insbersondere die geschädigte person.
Ganz nebenbei ist diese Aussage schlicht falsch! Die Versicherer kommen aus ihrer Haftpflicht nicht so einfach raus, deshalb ist sowas in D ja Pflicht! Wie die Versicherung im Einzelfall mit ihrem Kunden verfährt sei dabei allerdings dahingestellt...
Ganz nebenbei ist diese Aussage schlicht falsch! Die Versicherer kommen aus ihrer Haftpflicht nicht so einfach raus, deshalb ist sowas in D ja Pflicht! Wie die Versicherung im Einzelfall mit ihrem Kunden verfährt sei dabei allerdings dahingestellt...
gut - is also ein freibrief dass man ohne versicherungsschutz fahren darf. zwei daumen hoch - sich über jemanden aufregen der vermeindlich (!) mehr als die erlaubte Anzahl an Fahrzeugen verkauft und somit als Händler dargestellt wird und angeblich das Finanzamt linkt - aber Versicherungsbetrug für gutheißen....Eure Doppelmoral hier kotzt mich an
sich über jemanden aufregen der vermeindlich (!) mehr als die erlaubte Anzahl an Fahrzeugen verkauft und somit als Händler dargestellt wird und angeblich das Finanzamt linkt - aber Versicherungsbetrug für gutheißen....Euro Moral hier kotzt mich an
Es geht in dem Fall doch nicht nur darum das er das Finanzamt, das im übrigen keine Privatfirma, sondern das er den Käufern die ihnen zustehenden Rechte wie Rückgabe und Gewährleistung vorenthält. Aber sicher hast du recht das das tunen von Rollern ohne Eintragung genauso illegal ist.
des versteh ich schon - dir is aber auch bewusst, dass selbst wenn er als gewerbetreibender verkauft, er das ganze selbst wenn es restauriert ist als schrott und teileträger verkaufen kann. ausserdem wenn jemand als offizieller Händler nen Roller verkauft, kostet des ganze nochmal ein paar Bugs mehr. Klar wer dann net nur die derzeit eh schon überteuerten Ebaypreise sondern auch noch "offiziellen" Händlerpreise für nen "restaurierten" Roller zahlen will, soll dies gern tun. Da hat er dann ja auch die Gewissheit, dass alles TOP ist - dafür kostets halt nochmal nen 1000er mehr. Aber wer von Privat kauft will sich ja genau das sparen(!) und dann hinterher ankommen (ich lass jetzt mal die Briefgeschichte aussen vor, weil das is echt scheiße) dass der Roller nicht läuft etc. etc. find ich in der Form wie´s hier aufgezogen wird nicht i.O.
wie gesagt ein Fahrzeugkauf von PRIVAT is und bleibt ne Sache wo man sich vielleicht genauer informieren sollte - sprich hinfahren, probefahrt machen, Papiere überprüfen und ggf. auch selbst abholen oder bei der Lieferung einfach nen Tag oder auch zwei Urlaub nehmen und das Paket selbst in Empfang nehmen (dann hat man auch nicht das Geschiss mit irgendwelchen Dellen - weil dann muss die Versicherung nämlcih auch zahlen). Und wenn man nur einmal hinfahren will dann eben zur Abholung - hab mal gehört man kann auch Transporter Mieten - weil spätestens da sieht man, dass da was im Busch ist. Da hätteste Ihn dann ja nicht abnehmen müssen. Wie das nun mit der Beweislast aussieht wenn du den Roller schon in der Hand gehabt hast etc. etc. kann ich dir nicht auf anhieb sagen. Aber ich könnt mir vorstellen, dass du dem Verkäufer erstmal beweisen musst, dass der Roller nicht gelaufen ist bevor er ihn versandfertig gemacht hat. Is ja schließlich im Moment immer noch ein Verkauf von PRIVAT.
Stimme dir voll zu, Privatkauf ohne Besichtigung ist immer ein Risiko. Zuschicken lassen ein noch größeres. Über das Nichtabnehmen kann man steiten weil mit Ende der Auktion der Kaufvertrag geschlossen wurde. Aber zumindest die Papiere wären aufgefallen sofern man sich ein bißchen schlau gemacht hat welche Papiere vorhanden sein müssen und wie sie aussehen. Deshalb sind die Papiere auch so ziemlich das einzige mit dem sich mj109 aus der Sache rausbringen kann. Denn auch als Privatverkäufer, das Gegenteil ist m.E. trotz der deutlichen Hinweise schwer zu beweisen, müssen die Angaben im Angebot stimmen. D.h. der Verkäufer muß den Roller so herrichten das er legale deutsche Papiere bekommt oder ihn zurücknehmen.
Ob mj109 dann noch eine "Denunziation" vornehmen will muß wie gesagt er entscheiden. Aber der Hinweis auf eine mögliche Straftat, wie Steuerhinterziehung, ist nunmal keine Denunziation sondern legitim. Oder wie stündest du dazu wenn ich weiß wer Roller klaut und vertickert aber den Betreffenden nicht denunzieren will? Und ja, ich fahre Orginalsetup und wenn mich einer wegen der fehlenden Klingel verpfeift muß ich bezahlen. Und ich gebe bei der Steuererklärung alles korrekt an da ich gerne ruhig schlafe.
Irgendwie mutiert das hier zum Klugscheißer- und Moralapostelthread
Irgendwie mutiert das hier zum Klugscheißer- und Moralapostelthread
Bekenne mich mitschuldig und werde mich jetzt zurückhalten.
Zitat runatthsun
"nur um mal kurz mit einem irrtum aufzuräumen.
so einfach ist das nicht.
juristisch hat man zwei verträge einen schuldrechtlichen(verpflichtungsgeschäft) und ein dinglichen (verfügungsgeschäft).
der schuldrechtliche ist quasi das gegenseitige versprechen, leistungen auszutauschen.
und das verfügungsgeschäft bedeutet im prinzip bei einem kaufvertrag, das der eine dem anderen besitz an einer sache (der aus dem kaufvertrag) verschafft gegen eine andere leistung, meistens geld (btw. auch da verschafft man dem anderen besitz). im prinzip tauscht man einfach.
in fällen wie diesem ist das schuldrechtliche grundgeschäft, also das versprechen geld gegen vespa erstmal nicht mangelhaft also voll gültig.
hier ist das verfügungsgeschäft mangelhaft. also die "versprochene" ware entspricht nicht der aus dem vertrag. und das muss nachgebessert werden. sei es durch minderung des kaufpreises, nachbesserung oder der verschaffung eines anderen "produktes" mit den eigenschaften aus dem kaufvertrag.
rückabwickeln kann man das nur wenn beide seiten damit einverstanden sind, denn verträge muss man halten - und zwar beide seiten.
der einzige kauf wo man ein einseitiges recht auf rücktritt vom vertrag hat sind fernabsatzverträge zwischen verbraucher und händlern.
und den konkreten fall von mj regelt er mit seinem anwalt."
... schön, dass Du Dein ganzes juristisches Fachwissen ausgespuckt hast. Hier geht und ging es allerdings bisher immer nur darum den Verkäufer mit seinen potenziellen Verfehlungen (Steuerhinterziehung, gewerblicher Anbeiter und eben nicht Privatanbieter, Urkundenfälschung, etc pp.) unter Druck zu setzen und den Kauf rück abzuwickeln. Und das nicht im engeren juristischen Sinne, sondern ganz einfach und praxisnah indem man dem Kameraden mal klar macht, was ihm blüht, wenn er nicht spurt!
Was Du beschreibst, ist Juristen-Deutsch und führt meist dazu dass zwei Leute sich schlau daherredende Anwälte nehmen und dabei in der Regel immer nur einer gewinnt (der Anwalt). Die pragmatische Lösung ist: Den Kerl mit Argumenten weichkochen und den Kauf "rück abwickeln".
Eine Anzeige beim Finanzamt ist dann ja immer noch möglich!
es ging mir darum den hintergrund zu beleuchten, warum wohl auf anraten des anwaltes hier eine nachbesserung stattfinden soll. und das dieses viel beschworen "geb ichs halt zurück" oder auch ein "ach ne ich verkaufe es doch nicht" reine kulanz ist und kein recht.
Eine Anzeige beim Finanzamt ist dann ja immer noch möglich!
und das soll - vorrausgesetzt es wird verfolgt und es kommt zu einem verfahren weniger stress für dich sein?
habe das noch nie gemacht, aber vorstellbar ist doch das man a) als zeuge aussagen muss und b) unter umständen noch auf den kaufpreis die fehlende MwSt. aus eigener kasse zahlen nachträglich zu entrichten hat, weil man ja quasi durch die anzeige wusste das das ganze ein schwarzkauf ist. kenne mich nicht genug damit aus, das sind aber punkte über die nachzudenken ist.
kann mal bitte von den mod´s einer diesen tread schließen. des führt eh zu nix. alternativ bitte in offtopics verschieben...
Warum sollte man?
Wenns dich nicht interessiert, brauchst ja nicht zu lesen bzw. zu schreiben.
Ist doch klar das es hierzu tausende von Meinungen abgegeben werden.
Jeder ist halt anderer Meinung.
Man sollte halt nur objektiv bleiben.
Hoffe das es für den Themenstarter gut ausgeht.
geht nicht darum obs mich interessiert oder nicht!!! geht eigentlich nur darum, dass wir hier inzwischen vom gesammelten aufruf zu straftaten bis hin zu irgendwelchen - rechtlich nicht nachgewiesenen - vorverurteilungen usw usw schon alles hatten. Bin mir nicht so sicher ob das noch was mit kaufberatung o.ä. zu tun hat oder evtl. inzwischen schon offtoipic is. darum gings eigentlich.....
an der Entwicklung bist du aber nicht ganz unschuldig
jetzt ists aber mal gut mit zanken ... tssssssssss
lieber soll der "geschädigte" mal erzählen, wie es ausgeht oder schon ausgegangen ist ???
wer woran schuld hat, ist erstmal nebensache, wie es ausgeht ist interessant.
Genau.....!
Hat sich schon was getan?