hallo,
ich habe mir für meine neu erworbene px neue reifen besorgt, und zwar michelin s1 51J . jetzt habe ich festgestellt das meine px mit einer höchstgeschwindigkeit von 105 km/h eingetragen ist (GS). da die reifen ja nur dem geschwindigkeitsbereich J bis 100 km/h entsprechen stellt sich mir die frage was der tüv dazu sagt
( eingetragen ist als reifengrösse lediglich 3.50-10 reinforced)?
Reifenfrage
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Du hast Dir die Antwort ja schon selber gegeben. Zugelassen bis 100 km/h und Fahrzeuggeschwindigkeit 105 km/h.
VERBOTEN.
Evtl. sieht der TüV das ja nicht. Bin auch mal ohne Innenspiegel (Auto) durch den TüV gekommen. -
Tipp: Frage beim TÜV nach, es kommt auch auf die Traglast der Reifen an, so wie ich drann bin, hat die Vespa eine niedriegere Traglast als das was der Reifen aushält, ergo kannst du mit dem Reifen eine Höhere Geschiwindigkeit fahren wie ganau zu erfragen beim TÜV.
LG Vespini
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Die Reifen waren Anfang/Mitte der 90er mal eine Zeit lang Erstausrüstung. Würde mir da keine Gedanken machen.
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Offtopic:Ich kenne keine Originale PX 200 die echte 105 km/h fährt.
Ich hatte da noch nie Probleme mit.Es gibt aber von einigen Reifenherstellern eine Stellungsnahme dazu.Poste die noch, wenn ichs finde. -
erst mal danke für die antworten,
hab auf der michelin seite keine freigabe für px 200 gefunden, ich denke ich werde es erst mal einfach beim tüv probieren,ist noch nicht so eilig.
offtopic : ich weiss auch nicht ob meine 105 kmh läuft, hab sie zwischen weihnachten und neujahr kommplett überholt, angemeldet und jetzt kann ich nicht fahren wegen dem sch.....schnee oder salz,ich könnte !!!! -
Hab jetzt nur eins von Heidenau gefunden, aber ich glaube nicht, das der Tüv da Stress macht, das wäre in den Krümeln gesucht.
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Also ich hab meine 221 auch mit S1 Reifen eintragen lassen (Vmax. eingetragen 120km/h).
Beim Jockey´s haben sie mir gesagt, dass der Michelin S1 sogar bis 140 km/h zugelassen wäre.
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Reifenkunde für Rollerfahrer
Der Reifen trägt (immer) folgende Bezeichnungen:
1. Reifenhersteller (Marke)
2. Profilbezeichnung / Reifentype
3. Reifenquerschnitt (in Zoll oder mm)
4. Felgendurchmesser (in Zoll)
5. Loadindex (Tragfähigkeit)
6. Geschwindigkeitsindex
7. Reifentype (schlauchlos oder mit Schlauch zu verwenden)
8. Produktionsdatum (DOT-Nummer)
9. Zusatzinformation für erhöhte Tragfähigkeit (Reinf. bzw. Reinforced)
10. Abnutzungsanzeiger (Tread Ware Indicator)
11. Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- oder GanzjahresreifenBeispiel: Heidenau 3,00 x 10 50 J K38
Größe: 3,00 x 10 Zoll
(50) zugelassen bis 190 kg
(J) zugelassen bis 100 km/h
Profil Type K38
Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind
Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für
die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft.
Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die
Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername (1) und
Reifentyp (2).Reifenbreite (3)
Sie wird in Zoll angegeben (z.B. 3.50). Alternativ ist eine Angabe in Millimetern in Verbindung mit
einem Prozentualen Breitenverhältnis. (z.B. 130/60-13 entspricht einer Breite von 130 mm und einer
Reifenhöhe von 60% dieser Breite.) 1 Zoll entspricht 25,4 mm
Zu beachten sind hier die Hinweise in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung.Felgendurchmesser (4)
Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist
in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 9 " bis 13 ".Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (5)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten
Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet.
Beispiel "52" = 200 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren
angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig.LI kg
41 = 145 kg
47 = 175 kg
50 = 190 kg
52 = 200 kg
54 = 212 kg
56 = 224 kg
58 = 236 kg
59 = 243 kg
60 = 350 kg
61 = 257 kg
62 = 265 kg
64 = 280 kgGeschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex") (6)
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind
folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Roller
GSY km/h
A 40
B 50
C 60
D 65
E 70
F 80
G 90
J 100
M 130
N 140
P 150
Q 160Tubeless ("Schlauchlos") (7)
Roller-Reifen sind als "Schlauchlos"- ( TL) oder Schlauch-Typen erhältlich.
Produktionsdatum (8 )
Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT" -Nummer geben das
Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer
ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40. Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu
tun haben, wird im Allgemeinen noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl)
deutlich gemacht. Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.Reinforced (9)
Zusatzangabe "Reinforced": Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit.
Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (10)
Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich)
eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig
in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen
Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist
erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die
Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!
M+S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (11)
Winterreifen sind mit "M+S", "Snow" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht
nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs
handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten
Geschwindigkeitsklasse.
Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen
Norm (ECE- R 30). Die anhängende Zahl weist auf das Prüfungsland hin.
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408 ) ist
diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge
keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht
aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am
Fahrzeug eingestuft.Noch ein Nachsatz: man trifft immer wieder auf Reifen, welche 10 und mehr Jahre alt sind.
Da Gummi aber mit der Zeit “verhärtet” lässt auch die Haftung nach. Reifenhersteller sprechen von
einer maximalen Gebrauchsdauer von 6 Jahren. Auf eine genügende Profiltiefe muss man einen
Zweirad Fahrer ja wohl nicht hinweisen.Quelle: Reifenfiebel 1. Auflage 1999 Schweiz
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Es kommt aber auch öfters vor, dass ein neuer Reifen beim Händler verkauft wird, obwohl er schon ein paar Jährchen aufm Buckel hat. (ist meinem vater z.B. beim Auto passiert, da wer ein neuer reifen 8 Jahre alt)
Dies ist aber nicht weiter schlimm, da Reifen in der regel vor UV-Strahlen geschützt gelagert werden (Nicht in der prallen Sonne) und somit nicht aushärten. Deise kann man noch bedenkenlos fahren... -
Ein neuer Reifen der 8 Jahre alt ist...
Wie alt darf ein Reifen sein um Tüv zu bekommen? Dachte nach 10 Jahren gibt es keine Plakette, egal wie tief das Profil ist! -
Dafür haben wir auch massig Rabatt bekommen, weil es der Typ in der Vertragswerkstatt auch erst gemerkt hat nachdem sie montiert waren.
8 Jahre sind schon extrem, aber ein paar Jahre kommen häufiger vor.... -
Reifen mit der Aussage neu dürfen max. 1,5Jahre alt sein und auch so verkauft werden.8Jahre alte werden auch trotz dunkler Lagerung härter,da diese Weichmacher in der Gummimischung sich beim Luftaustausch verflüchtigen.Und mittlerweile sind die TÜV oder DEKRA-Prüfer angehalten bei nicht ausreichendem Geschwindigkeitsindex der Reifen die Plakette zu verweigern.Es gibt ja auch Reifen des selben Typs mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsindexen