Danke für die rasche Antwort.
Eine Kopie wäre ausreichend, die Fahrgestell-Nr. ist nicht wichtig.
Da das Gutachten für die Modelle V8X1T gilt, jedoch nur ab '89 ist
für mich lediglich der Inhalt des Gutachtens maßgeblich, nicht die
Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug.
Die Lauferei und das Gequatsche mit den Versicherungen hab ich
schon hinter mir; ist mir zu mühsam, da weiter zu machen.
Grüße - kaputtnix