Moin,
bräuchte mal Eure Hilfe.
Ich für meinen Teil bin geschäftsführender Gesellschafter einer Großhandels-GmbH.
Ich hasse diesen Titel und betone das jetzt nur wegen der Rechtslage. Im Endeffekt bin ich bei meiner eigenen Firma angestellt.)
Mein größter Lieferant (mit Sitz in Dänemark) ist jetzt auf die glorreiche Idee gekommen, dass ich ihm für Newsletter zu einer bestimmten Produktpalette die email-Adressen meiner Kunde weitergeben soll. Natürlich soll ich ihm auch gleich mein Logo mitschicken, damit er den Newsletter als von mir gesandt tarnen kann.
In diesem Newsletter soll es Links geben, die ihm und in zweiter Instanz auch mir Informationen über angeklickte Produkte gibt.
Ich für meinen Teil glaube, dass das gegen deutsches Internetrecht verstößt.
Muss man sich nicht ausdrücklich für den Empfang von Newslettern bereiterklären?
Ist ein alle 4- 6 Wochen wiederkehrender Newsletter nicht schon als Spam zu werten?
Vielleicht gibt´s hier ja Jemanden, der mir schnell weiterhelfen kann. Wenn ich unseren Rechtsverdreher frage, schickt der gleich wieder Rechnungen... :wallbash:
Dankeschön!