Nach einem schweren Unfall unserer Tochter mit der et2 behauptet die gegnerisch Seite sie hätte ihr Licht nicht eingeschaltet.Bei der et2 ist das Licht mit dem Motor gekoppelt.Die Polizei versuchte nach dem Unfall den Roller anzukicken was misslang.Blinker und Bremslicht fuktionierten.Gibt es irgendjemanden der vielleicht ein Handbuch oder eine Betriebserlaubnis hat,wo nachzulesen ist wie das Licht funktioniert?Es wäre sehr wichtig etwas schriftlich zu haben ,um es bei Gericht vorzulegen.
Lichtanlage et2 Handbuch oder Betriebserlaubnis baujahr 2002
-
-
Hier im Forum werden überwiegend alte Vespae mit Handschaltung behandelt. Mit einer Frage zur ET2 seid ihr hier besser aufgehoben. Aber eventuell reicht auch ein Anruf beim Vespa-Händler, da z.B. bei der LX50 sich der Lichtschalter nur zwischen Fern- und Abblendlicht schalten läßt. Ausschalten läßt sich das Licht dort gar nicht.
Und ich hoffe ihrer Tochter geht es ansonsten gut. -
Der Händler bestätigte uns auch,das man das licht gar nicht ausschalten kann,schriftlich gab er uns das auch nicht.Er gab uns aber die Telefonnummer von Piaggio deutschland und meinte die könnten uns vielleicht schriftlich geben wie das Licht funktioniert.Unserer Tochter geht es soweit wieder gut,aber auf vorfahrtsstrassen ,wenn ein Fahrzeug von rechts zu schnell ranfährt,hat sie immer noch Angst sie könnte trotz ihrer Vorfahrt noch übersehen werden.
-
Ein Schaltplan der ET2 könnte da weiterhelfen. Gibts bestimmt in dem genannten anderen Forum, da es hier wie gesagt überwiegend um ältere Modelle mit Handschaltung geht. Oder in diesem Buch.
Zusätzlich dann noch ein Gutachten eines Sachverständigen, wonach die Elektrik des Fahrzeugs (inkl. des Leuchtmittels im Scheinwerfer) in Ordnung war, dann sollte der Prozess glatt laufen.