Hallo mal wieder,
war eine Woche im Urlaub.
Echt interessant, dass sich meine Vermutung bestätigt hat.
Heute z.B. bin ich mal wieder nur angegrinst worden....
Hallo mal wieder,
war eine Woche im Urlaub.
Echt interessant, dass sich meine Vermutung bestätigt hat.
Heute z.B. bin ich mal wieder nur angegrinst worden....
Ja Ich Oldschoolracer und Fettehummel hatten die Tage ne Kleine Spritztour gemacht alle 3 Knatternd am Marktplatz hochgedüst..und Rennleitung kam von der Seitenstrasse..haben uns lansam überholt und nichts gemacht,dann in der nächsten Ortschaft an ner Einbuchtung angehalten Oldschollracer verabschiedet..da is Fettehummels Rücklich im Eimer gewessen und keine Ersatzbirne dabei, ,is schon dunkel geworden..auch da habens nicht mal angehalten.. Fettehummel für vorweg und ich als Ersatzrücklicht fungiert...huihuihuihui
doch ich wurde schon angehalten.
in regensburg von nem alten 2 silbersrtene cop.
im ersten gang mit 40 den weissgerbergraben hoch richtung arnulfsplatz. dort haben se auf mich gewartet. bei der polizeistation jakobstor angehalten...
ganz lustig war der: " ob ich meinen waffen- äh fahrzeugschein dabei hab!"
naja nachdem er den 2 mal gewendet hat und offensichtlich nix verstanden hat, meinte er des wird richtig teuer! ich :
wieso? ist alles eingetragen!"
"auspuff zu laut!"
"99db sin doch eingetragen!"
"sowas kennt ich nur von 15 jährigen, die ihren 25er roller friesieren! ob ich den net schon gescheiter wär?!....
ewig rumgezickt. wollt dann den auspuff ohne handschuhe anlangen...... hat sichs dann aber nochmal überlegt: "daverbrenn ich mir jetz bestimmt die griffel!" hat dann gelassen.
" wenn sie in der nacht durch die stadt fahren, reißen sie das gas nicht mehr so auf!"
"ok!"
"das nächste mal machen wir dann ne db messung..... und dann zahlen se!!!!!"
noch ne mündliche vewarnung wg nicht korrekter spiegel und dann ham se sich auf nen besoffenen radfahrer gestürzt.
noch ne mündliche vewarnung wg nicht korrekter spiegel
Was heißt da nicht korrekt?Ich war immer der Meinung das der Spiegel eine gewisse Länge und Breite haben muß bzw. die Sicht nach hinten nicht eingeschränkt sein darf.Wo der Spiegel dann verbaut ist ist doch nicht vorgeschrieben oder?
Ja der meinung war ich auch, hab so ziemlich den gleichen klemmspiegel verbaut wie okolytenmann, wurde zwar noch nie aufgehalten, aber kanns trotzdem passieren, dass ich wegen so enm Spiegel blechen muss??
wo kein spiegel is kann auch nix falsch eingestellt sein
Hä...fishi...hab neuerdings einen dran..
Bin nicht mehr ganz so verkehrswidrig unterwegs...
ZitatAlle nach EG-Recht zugelassenen Motorräder müssen Spiegel mit E-Prüfzeichen besitzen. Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht nach EG-Recht zugelassen wurden, muss die Größe der spiegelnden Fläche mindestens 60 cm² betragen.
ZitatMotorradspiegel: mindestens 60 cm/2 , Durchmesser <=87 mm , 6x 10 cm, Ab einschliesslich Baujahr 1990 zwei Spiegel Pflicht. Die Mindestspiegelfläche hat sich 1998 oder 1999 geändert, jetzt 68 cm/2. Die sogenannten Formel-1-Spiegel sind daher nicht zulässig. Nicht eintragungspflichtig. Meistens haben die Spiegel ein E-Prüfzeichen oder auch nicht.
ZitatAlles anzeigenSpiegel
Spiegel
97/24 EWG
Auf das Prüfzeichen kommt es an!
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.
bumm - prüfzeichen?...nein! also nicht korrekt!