Kannte ich beides schon. Allerdings halte ich die Konstruktion des rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Obliegenheitsverletzung durch Einsparungen bei der Versicherung (Mopedkennzeichen statt u. U. teure "unter 80 km/h Leichtkraftradversicherung") für arg weit hergeholt bzw. einen unzulässigen Schluss. Unzulässig deshalb, weil es in § 7 um den Vermögensvorteil aus einer der in § 5 genannten Obliegenheitsverletzungen geht, da ist aber das vorsätzliche Erlöschenlassen einer Betriebserlaubnis als Obliegenheitsverletzung gar nicht aufgeführt. Also kann ich aus einer nicht vorliegenden Obliegenheitsverletzung auch keinen Vermögensvorteil ziehen.
Aber selbst wenn man diese Konstruktion anerkennen würde - was ist, wenn ich gar keine Ersparnis bei der Versicherung gehabt hätte und damit auch keinen Vermögensvorteil. Z. B. eine PX 200 mit nicht eingetragenem 210er - da ändert sich auch nach Eintragung nichts an den Versicherungskosten. Oder sollte da etwa auf die Ersparnis der TÜV Gebühren und der Kosten für Änderung der Papiere und deshalb nicht vorgenommene Eintragung abgestellt worden sein?
Ganz generell und unabhängig von solchen Spitzfindigkeiten müsste aber exakt dieses illegale Tuning entscheidend zum Unfallgeschehen beigetragen haben bzw. dieses unausweichlich gemacht haben. Klar ist, dass ich wenn ich mit einer getunten 50er Vespa und 80 km/h in einer Zone 30 jemandem die Vorfahrt nehme, schuldig bin und erst das illegale Tuning das Erreichen der Geschwindigkeit von 80 km/h möglich gemacht hat. Wenn der gleiche Unfall aber mit dem gleichen getunten Roller nur mit 40 km/h passiert, kann das Tuning nicht ursächlich gewesen sein.
Der im Motor Talk Topic erwähnte § 3 PflVG hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun - der regelt nur, dass die Versicherung gegenüber dem Geschädigten in jedem Fall leistungpflichtig ist. Das war auch völlig unstreitig, es geht ja um die Frage, in welcher Höhe der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden kann - 5.000 Euro oder volle Schadenshöhe.
Wie auch immer, die Angelegenheit dreht sich wie nicht anders zu erwarten mal wieder im Kreis. Auf der einen Seite die Mahner des Gewissens, auf der anderen Seite die, denen das Fahren mit nicht eingetragenen Teilen trotz möglicher Folgen völlig egal ist. Daran wird sich auch in diesem Leben voraussichtlich nichts mehr ändern - letztlich hat jeder die Verantwortung für sein Handeln selbst zu tragen.