Hallo,
ich hab ne Vespa 50 s die mit 60kmh eingetragen ist!
Kann ich die mit dem ganznormalen rollerführerschein fahren?
Im vorraus danke für eure Hilfe
Hallo,
ich hab ne Vespa 50 s die mit 60kmh eingetragen ist!
Kann ich die mit dem ganznormalen rollerführerschein fahren?
Im vorraus danke für eure Hilfe
nein, muss als kleinkraftrad zugelassen werden, mit amtlichem kennzeichen, führerschein vorrausgesetzt
geht auch "legal" mit taferl, aber dazu äußere ich mich nicht
Eine Vespa 50s darf man legal nicht mit dem Rollerschein fahren.
sie ist im Originalzustand zu schnell und unterliegt im Gegensatz zur Schwalbe nicht irgendwelchen Bestandsschutzregelungen.
ja und auf 45 drosseln kann man sie nicht?
bisschen die suche füttern? z.b. mit "50s" "unterschied" "motor" etc
bringt z.b. das:
Smallframe: Vespa 50s Unterschiede
Smallframe: Fragen zu Vespa 50S
Servus,
für die Damen brauchst du mindestens den A1, mim M geht da nix!!!
Entweder Führerschein machen, schauen ob dir einen nen neuen Brief mit 45 km/h ausstellt
ODER: Hab letztens einen in der Arbeit gehabt, der sich ne Drossel selber gebaut hat!
Er hat einfach sein Gasseil soweit gekürzt, dass er den Gasgriff gar nicht mehr ganz aufdrehen konnte und
so hat er gemeint bleibt der Roller so ungefähr bei 45 km/h...
Ich habs leider nicht gesehen, aber alleine schon die Idee... hab ziemlich lachen müssen!!!
Gruß Sebi
Oder eine Drossel im Krümmer schweißen.
Oder man halt sich nen Sito Plus der hat bereits eine 45Km/h Drossel drin
ja und auf 45 drosseln kann man sie nicht?
Selbst wenn du sie drosselst brauchst du eine Vollabnahme in der dir die 45km/h bescheinigt werden.
laut §76 Absatz 8c (FeV) Fahrerlaubnis Verordnung sind fahrzeuge die vor 28.februar1992 zugelassen wurden, dürfen 60Km/h laufen aber nicht schneller wie das dann mit der vespe ist weiss ich selber nicht das recht gilt nur für ddr fahrzeuge wie z.b die schwalbe aber wenn mit deiner vespe aufn prüfstand musst werden von deinen 60kmh ca. 5-8 kmh abgezogen dann bist bei 52-55 kmh da sagt kein schwanz was net mal die bullerei
gruß. michel
laut §76 Absatz 8c (FeV) Fahrerlaubnis Verordnung sind fahrzeuge die vor 28.februar1992 zugelassen wurden, dürfen 60Km/h laufen aber nicht schneller wie das dann mit der vespe ist weiss ich selber nicht das recht gilt nur für ddr fahrzeuge wie z.b die schwalbe aber wenn mit deiner vespe aufn prüfstand musst werden von deinen 60kmh ca. 5-8 kmh abgezogen dann bist bei 52-55 kmh da sagt kein schwanz was net mal die bullerei
Der Bestandschutz für DDR-Fahrzeuge ist im Einigungsvertrag festgeschrieben und gilt nur für Fahrzeuge die im Beitrittsgebiet hergestellt wurden d.h. nicht für Vespae. Und warum die Polizei bei einem Roller der 45 km/h laufen darf 55km/h tolerieren sollte erschließt sich mir nicht ganz. Mit seinen Papieren kann er sie, da 60 km/h eingetragen sind, nicht mit kleinem Nummernschild zulassen bzw. er kann es bei Falschangabe schon aber erhält dadurch keinen gültigen Versicherungsvertrag.
und alles was vor 31.12.2001 zugelasse wurde darf im öffentlichen verkehr 50 kmh laufen aber nicht mehr als 50ccm haben §76 Abs. 8a
und noch was und ob die Vespa 50 s wirklich 60 läuft ist fraglich weil ich glaub nicht das was auf dem tacho steht
und alles was vor 31.12.2001 zugelasse wurde darf im öffentlichen verkehr 50 kmh laufen aber nicht mehr als 50ccm haben §76 Abs. 8a
Lies den Artikel nochmals durch.
ZitatAls zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember
2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Da steht doch nicht das du 50km/h fahren darfst wenn dein Fahrzeug vor dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen ist, sondern das es dann auch fahren darf wenn die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt. Entscheidend ist was in der ABE steht. Bis zum Stichtag darf auch 48 km/h drinstehen, was sich viele bescheinigen ließen, dannach ist bei 45 km/h Schluß. Und in seinen Papieren steht nunmal 60 km/h.
Ansonsten würde dieser Absatz aus dem gleichen Paragraphen
Zitat§ 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)
Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31.
Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
auch bedeuten das bei einer Zulassung vor dem 31.12.1983 nur 40 km/h erlaubt sind.
Solange er also eine Zulassung mit 60 km/h hat, völlig egal was der Tacho anzeigt, darf es es nicht als Leichtkraftrad zulassen.
dann machst nen motorrad führerschein dann kannst alles fahren erst leistungsbeschränkt 34 ps nach 2 jahren ohne lb auser du bist 25 dann kannst gleich den ohne lb machen und glaub mir wenn den gemacht hast liebst du das zweirad fahren