Ok gerafft ;P
Rassmo hat mich reingeritten, mit seinem "rein theoretisch richtig"
Ok gerafft ;P
Rassmo hat mich reingeritten, mit seinem "rein theoretisch richtig"
Hab ich grad bei Biet-O-Matic in der Hilfe gefunden!
ZitatF: Entspricht Biet-O-Matic den AGB der Auktionshäuser?
A: Es kommt auf das Auktionshaus an ... zumindest bei eBay™ sind seit dem 04.07.2002 automatisierte Bietprogramme laut AGB untersagt, vom Einsatz von BOM als Bietautomat bei eBay™ raten wir daher absolut ab, bei einem unzulässigen Einsatz des Programms zum Bieten haftet ausschließlich der Anwender für die daraus resultierenden Folgen!
Generell darf Biet-O-Matic bei allen Auktionshäusern zum Beobachten und Verwalten eingesetzt werden.
F: Warum funktioniert bei mir die Hilfe nicht?
Und jetzt? Hochbieten eigener Artikel mit Zweitaccount ist auch verboten, interessiert ebay trotzdem einen Dreck. Welche Folgen aus der Nutzung von Bietagenten resultieren und in welcher Form man haftbar gemacht werden könnte, fände ich mal interessant zu wissen. Außer, dass man eine größere Chance hat, den gewünschten Artikel zu ersteigern. Das ist natürlich eine total unerwünschte Nebenwirkung.
Ich würde Bietagenten deshalb völlig rücksichtslos einsetzen - rein theoretisch natürlich.
Rein theoretisch hat alex_hauck recht, auch wenn er es offensichtlich ironisch gemeint hat.
ZitatInternet.recht - Urteile - E-Commerce: Fernabsatzrecht, Auktionsrecht u.a.
• Onlineauktion/Sniper-Software/Wettbewerbswidrigkeit/LG Hamburg(v)
Der Einsatz von Sniper-Software verstößt gegen die Regeln der gängigen Onlineauktionshäuser, da der Teilnehmer die Identifikationsdaten an ein automatisches System weitergeben muss. Zugleich wird der übliche ordnungsgemäße Ablauf der Online-Auktion behindert. Es ist daher wettbewerbswidrig eine solche Sniper-Software zu vertreiben.
Urteil vom 16. Juli 2002 – 312 O 271/02; rechtskräftig
CoR 10/02, 763
ZitatNach den eBay-Nutzungsbedingungen ist die Verwendung von Sniper-Software nicht gestattet. In der Rechtsprechung wird die Frage der Zulässigkeit der Sniper-Software allerdings unterschiedlich gehandhabt. Nach dem Landgericht Hamburg darf die Sniper-Software nicht verwendet werden, das Landgericht Berlin dagegen hielt sie für zulässig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Praktisch hat natürlich pkracer recht. Wo kein Kläger da kein Richter. Und von sich aus wird sicher keine Behörde Ermittlungen anstellen.
Achso, deshalb werden mir immer meine Sachen direkt vor der Nase weggekauft, ich wundere mich schon immer wie das angehen kann
Naja, vielleicht teste ich mal so einen Bietaccount Bietagent aus.
was ist denn wenn zwei ebay user mit dem gleichen bietagenten das gleiche artikel wollen
was ist denn wenn zwei ebay user mit dem gleichen bietagenten das gleiche artikel wollen
Dann gewinnt logischerweise der der das höhere Gebot eingegeben hatte.
das ist ja clar aber wenn es zufelligerweise, beide bietagenten das gleiche maximal betrag hat
das ist ja clar aber wenn es zufelligerweise, beide bietagenten das gleiche maximal betrag hat
Dann gewinnt der welcher das Gebot früher abgibt. Also wenn der Bietagent mit eingestellter Endzeit arbeitet derjenige der die frühere Zeit eingestellt hat. Oder wenn, was sicher deine nächste Frage ist, beide die gleiche Zeit haben derjenige mit der schnelleren Internetverbindung. Wenn der Biet-Agent ohne den User-Computer arbeitet dann entscheidet das Glück. Es gewinnt bei gleichem Gebot in jedem Fall das zuerst Eingehende.
nocheinmal klugscheissen ums sauber zu ende zu führen:
ein agb verstoß betrifft das verhältnis zwischen dir und ebay - nicht aber den kaufvertrag zw käufer und verkäufer.
die einzige folge ist m.E. - wenn das überhaupt rauskommt - ggf. ein aussschluss seitens ebay für die zukunft.
der von dir zitierte wettbewerbsverstoß hat auf verbraucher eigentlich keine auswirkungen.
nu langts aber^^