sehr gut, bin froh das ich das mit dem Tacho jetzt über die Bühne gebracht hab und ab zum TÜV kann. Will auf die Straße!
Vespa 50N Spezial , Tacho nachrüsten / Bremsbeläge wechseln
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So Tacho is drin jetzt will ich noch die Bremsbeläge wechseln. Hab auch wieder die Suchfunktion genutzt aber irgendwie hab ich wieder nix wirklich nützliches gefunden.
Versteh nicht das keiner mal Bilder Postet ums uns Anfänger leichter zu machen -
Hi
bremsen wechslen ist ganz simpel.
Mach am vorderrad mal den schutz ab. Darunter findest du eine wiederlich verölte schraube (müsste ne 24 oder 22 sein) mach den splint runter und dann kannste die abschrauben. Schlag die felge am besten mit nem gummihammer vom lager (normaler hammer gibt so schöne katscher).
Sooo....
[gallery]https://www.vespaonline.de/index.php?page…D=490&type=page[/gallery]das sieht dann so aus.
Nimm nen schlitzschraubenzieher und hebel die bremse nach oben aus.
Dann alles abnehmen ferder ausbauen und alles neu einsetzen. Ist ziemlich einfach....das system von der bremse verstehst du wenn du sie siehst
Gruß
Vincentju -
wollt mich mal für die bebilderte anleitung bedanken. hoffe es ist wirklich so einfach wie du geschrieben hast
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Keine Angst, es ist so einfach wenn man mal verstanden hat wo was hin muss
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hab gehört, dass man neue bremsbeläge anschleifen soll.. stimmt das? und wie soll man das genau machen?
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Hi.
ich muss diesen alten Thread mit 2 Anliegen nochmal aus der Versenkung holen:Erstens: Danke für die vielen detaillierten Bilder. So ist das mal richtig einfach nachzuvollziehen.
Und Zweitens:
Wie ist das genau mit der Tachobeleuchtung? Ihr behauptet hier, man bräuchte keine. Mein Prüfer beim TÜV hat allerdings gemeint, ich brauch unbedingt eine Tachobeleuchtung. Und er hat mich nochextra darauf hingewiesen, dass diese an der Lichtmaschine angeschlossen sein muss und nicht per Batterie laufen darf.
Meine Vespa ist eine V 50 Special von 1982 (V5B3T).Danke für die Hilfe.
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Hi.
ich muss diesen alten Thread mit 2 Anliegen nochmal aus der Versenkung holen:Erstens: Danke für die vielen detaillierten Bilder. So ist das mal richtig einfach nachzuvollziehen.
Und Zweitens:
Wie ist das genau mit der Tachobeleuchtung? Ihr behauptet hier, man bräuchte keine. Mein Prüfer beim TÜV hat allerdings gemeint, ich brauch unbedingt eine Tachobeleuchtung. Und er hat mich nochextra darauf hingewiesen, dass diese an der Lichtmaschine angeschlossen sein muss und nicht per Batterie laufen darf.
Meine Vespa ist eine V 50 Special von 1982 (V5B3T).Danke für die Hilfe.
Erstmal Danke für das LobBei mir war das mit der Tachobeleuchtung kein Problem beim Tüv. Hab auch schon verschiedene Meinungen zu diesem Thema gehört. Vielleicht probierst Du´s mal bei nem anderen Tüv.
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Hi.
ich muss diesen alten Thread mit 2 Anliegen nochmal aus der Versenkung holen:Erstens: Danke für die vielen detaillierten Bilder. So ist das mal richtig einfach nachzuvollziehen.
Und Zweitens:
Wie ist das genau mit der Tachobeleuchtung? Ihr behauptet hier, man bräuchte keine. Mein Prüfer beim TÜV hat allerdings gemeint, ich brauch unbedingt eine Tachobeleuchtung. Und er hat mich nochextra darauf hingewiesen, dass diese an der Lichtmaschine angeschlossen sein muss und nicht per Batterie laufen darf.
Meine Vespa ist eine V 50 Special von 1982 (V5B3T).Danke für die Hilfe.
tachobeleuchtung ist quatsch, 50 ccm mit 50 kmh --> keine pflicht! fahrzeuge mit mofaschild brauchen keine tachobeleuchtung und z.b. auch keine kennzeichenbeleuchtung!
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Okay, also zu nem anderen TÜV kommt nicht mehr in Frage, weil ich schon 100 Euro für die Vollabnahme hingeblättert habe und jetzt nur noch mit nem eingebauten Tacho zur Nachprüfung muss...
Wo kann man das denn Nachlesen, dass da keine Pflicht besteht (Also ein Gesetzestext oder sowas)? Google spuckt nur weit auseinandergehende Meinungen aus, alles ohne Belege... Ich sollte ja meinen TÜV Prüfer auch davon überzeugen können.
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Inzwischen konnte ich herausfinden, dass anscheinend die Richtlinie 75/443/EWG gilt, die in Paragraph 4 Absatz 1 besagt:
"4. VORSCHRIFTEN
4.1. Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten
Sichtfeld des Fahrers befinden, und der Anzeigewert muß sowohl bei
Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein."Ich denke aber, dass heisst wohl, dass eine Beleuchtung vorgeschrieben ist. Viele Leute schreiben aber immer etwas von (sinngemäß): "Ist die EZ vor 01.01.1991 gewesen, greift diese Bestimmung nicht." Aber in dieser Richtlinie und auch sonst nirgends (stvzo ...) konnte ich dazu nichts finden... Hat niemand noch eine Idee?
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Ich denke aber, dass heisst wohl, dass eine Beleuchtung vorgeschrieben ist. Viele Leute schreiben aber immer etwas von (sinngemäß): "Ist die EZ vor 01.01.1991 gewesen, greift diese Bestimmung nicht."
ZitatTachometer:
Laut §57 StVZO ist ein Tacho Vorschrift. Bei Fahrzeugen, die ab dem
1.1.1991 zugelassen wurden, muss der Tacho beleuchtet sein und eine
Skaleneinteilung in 20km/h-Schritten habe. Importierte Motorräder mit
MPH - Skala auf dem Tacho müssen umgerüstet werden. Es reicht auch eine
transparente Folie mit km/h-Skala auf dem Deckglas des Tachos. Auch
Fahrradtachos sind zulässig, wenn sie die Bedingungen der StVZO erfüllen
(gegebenenfalls beim Hersteller oder TÜV-Prüfer nachfragen). Sie müssen
generell immer beleuchtet sein. Nicht alle sind für die hohen
Geschwindigkeitsbereiche eines Motorrades geeignet. 5Zitat aus
Nicht ganz so deutlich herauszulesen aber im Prinzip das gleiche aussagend
ZitatTacho
Nach § 57 StVZO ist ein Geschwindigkeitsmesser (Tachometer)
vorgeschrieben. Anstelle des serienmäßigen Bauteils darf auch ein
anderes montiert werden, vorausgesetzt es erfüllt die in diesem §
vorgeschriebenen Bedingungen- was unter Umständen vom aaS überprüft
wird. Tachometer an Fahrzeugen ab dem 01.01.1991 (Tag der Erstzulassung)
müssen laut EG-Verordnung eine Skaleneinteilung in Schritten 1, 2, 5
oder 10 km/h haben. Die Angabe der Werte muss mindestens in
20er-Schritten erfolgen. Der Anzeigenbereich muss mindestens die
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten. Der
Anzeigewert muss bei Tag und Nacht erkennbar sein, d.h. eine Beleuchtung
ist vorgeschrieben. -
Danke, das hat mir geholfen, sogar den Abschnitt zu finden, wo das Datum der EZ festgelegt wird - im Paragraph 72 der StVZO:
Zitat§ 57 Abs. 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/ EWG)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung anzuwendenQuelle:
Jetzt habe ich endlich was festes in der Hand, da kann echt keiner mehr meckern.
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mist, hab heut nen tachoritzel bekommen, also von ebay... da stand mal wieder groß: PASST AUF ALLE V50N, blablabla und jetzt sind die acht zähne zu klein und das ritzel dreht nicht mit. SUPER
kann mir jemand von euch sagen was in ne 68er v50N für eine schnecke reinmuss?
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z.b.:
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oder das ... -
So eins Wie Oldie Garage gezeigt hat, hat nicht gepasst!
Aber das müsste Ja das richtige sein?! Desshalb bin ich ja auch so ratlos! -
mit passendem gegenritzel muss es passen.
es gibt auch noch die schwarzen mit anderer übersetzung ala px alt, und grau für einige pks, aber der durchmesser unterscheidet sich nur marginal...
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es ist auch nur ein gaaaanz kleines bisschen zu klein. also es lässt sich einfach reischieben ohne s zu drehen und wenn man dann fährt, dann dreht es sich nur manchmal ein bisschen mit.
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