Mahlzeit!
Mal wieder eine Frage aus der Kategorie "Das Forum weiss alles".
Jeder der auf ältere Karren angewiesen ist oder abfährt kennt das: Beim Autohändler um die Ecke steht ein schickes älteres ahrzeug rum. Auf Nachfrage bekommt man dann die Antwort: Der ist nur für den Export und wird nicht an Privatleute verkauft. Kacke!
Nun habe ich aber ein solches Fahrzeug gesehen mit dem ich mir, abhängig von der Preisgestaltung, eine Zukunft vorstellen könnte. Und wie der Teufel das will würde ich auch jemanden kennen der problemlos einen Gewerbeschein vorlegen könnte.
Kommen wir zum Problem:
Ich will diesen jemand wirklich nicht in die Pfanne hauen oder irgendwelche Unanehmlichkeiten verursachen. Was bedeutet das also für ihn wenn er den Wagen in meinem Auftrag anschaffte? Wäre er womölich auch gezwungen irgendeine Gewährleistung zu geben?
Ich sach schon mal danke!