Hi,
ich habe eine PX80 ohne Papiere gekauft, bisschen daran rumgebastelt und sie wieder ohne Papiere weiterverkauft.
Vorher bei Polizei und Zulassungsstelle die Fahrgestellnummer überprüfen lassen - es war alles ok und lag nichts vor.
In dem Kaufvertrag (mobile.de Vordruck) habe ich reingeschrieben: "Ohne Brief, Bastlerfahrzeug ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme" .
Dem Käufer habe ich gesagt, er braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und muss dann zum Tüv, dann kriegt er neue Papiere.
Der Käufer war nun bei der Zulassungsstelle und wollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die er nicht bekommen hat, da er nicht der letzte Halter ist/war.
Kam dann gleich bei mir angeschissen und wollte nun, das ich ihm eine besorge - was ich abgelehnt habe da nicht mehr mein Problem.
Fing dann an rumzumaulen und "sehen uns auf anderen Weg wieder" da "ich als Verkäufer verpflichtet bin, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzuliefern".
Mich juckt es nicht, meine Frau wurde aber nervös und daher nun dieser Thread - hätte der Kerl vor Gericht eine Chance gegen den Kaufvertrag bzw. könnte ich ein Problem bekommen?
Gruß
S.