Hallo Liebe Gemeinde
Ich hätte da mal eine frage .. was muss ich alles an meiner V50 Special Bj.72 Ändern damit ich durch die einzel abnahme mit nem größeren zylinder komme z.B. Polini 136cm³ ?
Vielen dank für die antworten im Vorraus !
Hallo Liebe Gemeinde
Ich hätte da mal eine frage .. was muss ich alles an meiner V50 Special Bj.72 Ändern damit ich durch die einzel abnahme mit nem größeren zylinder komme z.B. Polini 136cm³ ?
Vielen dank für die antworten im Vorraus !
Wenn du den Roller legal als Motorrad zulassen willst brauchst du ab 125 ccm in jedem Fall Blinker. Bremsen etc. würde ich einfach beim TÜV fragen, am besten bei dem Prüfer der dann auch abnimmt.
Schließe mich hier rassmo´s Aussage an. Frage lieber vorher einen Prüfer, was der alles sehen will. Ist nämlich von TÜVer zu TÜVer unterschiedlich. Kann für unseren Bereich nur sagen, dass die dann neben Blinkern und Fernlicht auch eine Scheibenbremse vorne (teil- oder vollhydraulisch egal) sehen wollen. Und wenn´s ganz dumm läuft auch ein Leistungsgutachten, da die Tuningzylinder a´la Polini 130 oder Malossi 136 mangels Daten etc. dem Prüfer das Leben schwer machen.
Wie gesagt, frage mal bei Deinem örtlichen TÜV nach. Das Du dann einen A-Lappen brauchst, ist klar, oder?
Das ist klar... das ich den A lappen brauche..
Ja cool ... Dann muss das "bordnetz" ja auch auf 12V umgestellt werden mit dem licht und den blikern oder ? den kann man ja gleich auf kontaktlos gehen ... ne menge arbeit ! aber is ja lecker... ne 136cm³ Smallframe...
Bis dahin is aber eh noch zeit .. trotzdem danke euch!
Blinker
Bremslicht
Hupe/Schnarre
Die meisten TÜV Prüfer sehen auch gern ein verbessertes Fahrwerk, v.a eine verbesserte (Scheiben-) Bremse, da mit der der oririginalen V50 Vorderradbremse eher kein Blumentopf zu gewinnen ist.
Das mit den Blinkern ist nicht ganz richtig. Wenn du nen anderen schein hast wo das schonmal eingetragen wurde und du nen netten Tüv Prüfer hast
geht es als Altbestand durch.
Mein Bekannter hat Sogar den Quattrini eingetragen bekommen ohne Blinker musste die PK Gabel verbauen und den Auspuff mit der Auspuffbandage umwickeln wegen db messung und du brauchst nen Prüfstsandbericht
MFG
die ausnahmegenemigung muss die zulassungsstelle absegnen, da hat der tüver den geringsten hebel
lieber trägt man da polini ala 121 ein, gibt es ebenso und alles ist gegessen
Das mit den Blinkern ist nicht ganz richtig. Wenn du nen anderen schein hast wo das schonmal eingetragen wurde und du nen netten Tüv Prüfer hast
geht es als Altbestand durch.Mein Bekannter hat Sogar den Quattrini eingetragen bekommen ohne Blinker musste die PK Gabel verbauen und den Auspuff mit der Auspuffbandage umwickeln wegen db messung und du brauchst nen Prüfstsandbericht
MFG
Altbestand bei einer Umschreibung auf Leichtkraftrad?!? Wohl eher nicht ....
Ich weiß, dass es diese Eintragungen durchaus gibt. Aber so zu tun, als wäre das das standard Procedere, dass Leichtkrafträder über 125ccm ohne Blinker umgeschrieben werden, ist dem Topiceröffner sicher nicht sehr hilfreich und entspricht auch nicht der Wahrheit.
Das kann ich euch schwarz auf weiss zeigen von drei bekannten v50 alle mit mopedzulassung und OHNE blinker!
Oder beim rollerladen die machen es auch ohne blinker ohne probleme
es muss gehen abblendlicht fernlicht rücklicht und bremslicht
bei v50 über 125 evtl die grosse bremse vorne
Und wenn ihr aus der Münchner gegend seit ruft in garching beim Tüv an und fragt nach dem Herrn Osterloher der macht das
Das kann ich euch schwarz auf weiss zeigen von drei bekannten v50 alle mit mopedzulassung und OHNE blinker!
Oder beim rollerladen die machen es auch ohne blinker ohne probleme
Mopedzulassung über 125 ccm mit der Eintragung das das Fahrzeug keine Blinker haben muß? Oder Zulassung über 125 ccm bei der der Prüfer eben die Blinker nicht bemängelt hat?
Im zweiten Fall bist du bei jeder Kontrolle der Gefahr ausgesetzt das es bemängelt wird.
eben!
muss explizit drinstehen, dass KEINE blinker gebraucht werden!
und das ist gar nicht mehr so einfach
... tacho über 80 km/h nicht vergessen ! wird eigentlich immer benötigt.. zumin wenn die ungefähre Leistung die des Teil dann hat auch eingetragen wird...weil dann wird auch ü 80 in die Papiere eingetragen
Das sie keine braucht wenn sie keine hatte bei ner V50 . wir hatten nen schein dabei von nem spetzl der die grosse zulassung schon hatte.
Ich hab nicht gesagt das es einfach ist aber es geht bei dem richtigen Prüfer und es stehen auch keine blinker drin und wenn sie mir nicht
Eingetragen wurden werden sie auch nicht bemängelt bei dem Prüfer.
Aber wie schon oft gesagt fragt vorher nach. Hängt natürlich viel am Prüfer
Ich hab nicht gesagt das es einfach ist aber es geht bei dem richtigen Prüfer und es stehen auch keine blinker drin und wenn sie mir nicht
Eingetragen wurden werden sie auch nicht bemängelt bei dem Prüfer.
im falle einer kontrolle, wie bereits gesagt ist das dann ein thema
Ich seh das entspannt wenn mir mein Prüfer nix bemängelt hab ich kein problem.
Auch danach nicht und jeder der so eine Kiste fährt hat nen guten Prüfer an der hand oder der einen kennt!
Aber wie gesagt nichts ist leicht und jeder ist anders
Das Problem ist nicht der TÜV, sondern die Zulassungsstelle, die die vom Prüfer befürwortete Ausnahmegenehmigung ohne Blinker über 125ccm auch erteilen muss (d. h. in den Papieren vermerken) und deshalb das letzte Wort hat. Und das ist wie schon erwähnt nicht mehr so einfach. Vor allem, weil es sich bei einer frisch aufgerüsteten Ex-50er nicht um "Altbestand" handelt.
und wenn sie mir nicht Eingetragen wurden werden sie auch nicht bemängelt bei dem Prüfer.
du hast es immer noch nicht verstanden...
Es muss drin stehen: "Ausnahmeregelung § blabla Keine Blinker nötig... "
irgendspo ein scheiß haolt..
also explizit, das sie keine braucht!
es reicht nicht, dass nur keine drin stehen!
das haben jetzt aber shcon ein paar leute ein paar mal gesagt...
Ja ich weis schon was ihr meint bin ja nicht gaga!
Und ich meinte auch damit falls falsch aufgefasst der Prüfer von uns macht das ja so wie es sich gehört.