Hallo zusammen!
Vor ein paar Jahren hab ich meine VNB1T(125ccm) mit ins Ausland (Österreich) genommen und bin hier mit deutschem Kennzeichen und TÜV gefahren. Jetzt ist der TÜV abgelaufen und ich habe keine Gelegenheit in nächster Zeit die Vespa nach Deutschland zu bringen um die Überprüfung zu machen. Meine Frage: Wann ist der TÜV relevant im Ausland? Nur bei einem Unfall oder auch bei einer Verkehrskontrolle? Versichert ist sie ganz normal als Oldtimer bei der AXA! Wie lange darf die letzte Überprüfung her sein um nicht eine neue Vollabnahme erstellen lassen zu müssen?
Danke für Eure Antworten!
ohne TÜV im Ausland unterwegs?
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Hier steht alles was du wissen mußt. Ab 84 Monaten überzogen liegt es im Ermessen der Zulassungstelle ob HU oder Vollabnahme. Ob es eine österreichische Verkehrskontrolle interessiert kann dir nur diese beantworten.
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Das Theater fängt schon bei einem überzogenen Monat an, die rot-weiß-rote Rennleitung ist scharf auf Euros, die wird dich gnadenlos abzocken. Das kannst Du aber auch im Netz nachlesen, Ösiland ist EU und überall in der EU ist das (fast) gleich.
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...dass die Österreicher gern die Ausländer abzocken ist meiner Meinung nach ein Gerücht, ich wohne hier seit 6 Jahren in Österreich und weder ich noch meine Freunde sind im Übermaß geschröpft worden mit deutschem Kennzeichen. Dass man aber nicht mit 160 km/h über die Autobahn donnert wenn nur 130 erlaubt sind ist eigentlich selbstverständlich, aber darum gehts ja jetzt hier nicht.
Die Rechtsabteilung vom ADAC hat folgende Meinung zum Thema "im EU-Ausland ohne TÜV unterwegs":
"1. Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.
2. In Deutschland liegt es im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburgverhängt werden.
3. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine ?Gefahrerhöhung? nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein."
Zu Punkt 1: Wenn man wie ich mit einer Vespa unterwegs ist die die 1959 gebaut wurde ist liegt es in meinem eigensten Interesse dass alles funktioniert, ich hänge an meinem Leben!
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Vollabnahmen werden m. W. bei zugelassenen Fahrzeugen nie fällig, solange keine erheblichen technischen Änderungen am Fahrzeug durchgeführt wurden. Egal, wie lange die letzte HU her ist. Zumindest soweit ich die FZV gedeutet habe, bezieht sich die Pflicht zur Vollabnahme nur auf Fahrzeuge, die mindestens 7 Jahre stillgelegt waren.
Mit überzogener HU läufst du nur Gefahr, Punkte und Geldbuße einzufahren, wenn dich in Deutschland jemand damit erwischt und du den Grund dafür (Vorführung bei deutscher Prüfstelle wegen Auslandsaufenthalts bisher praktisch nicht möglich) nicht glaubhaft machen kannst.
Mir stellt sich dann nur noch die Frage, inwieweit es legal ist, auch noch nach Jahren im Ausland mit deutschem Kennzeichen herumzufahren, obwohl der Wohnsitz im Ausland liegt (wovon ich mal ausgehe). In Deutschland gäbe es nach spätestens einem Jahr einen auf den Sack wegen Kfz-Steuerhinterziehung, wenn du als Österreicher deinen Wohnsitz hier hättest und dein Fahrzeug noch mit österreichischem Kennzeichen bewegen würdest.
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Hi,
na ja, Steuerhinterziehung für ein 125er Vespchen? Was gibt denn 0 Euro mal x-Jahre?
Wenn ich mich nicht verrechnet habe einen Lachanfall, oder?
Gruß, Klaus
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Wenn ich Steuern hinterziehen würde wären das genau 6 Euro im Jahr, da dürfte die Strafe nicht sehr hoch ausfallen.
Außerdem bin ich mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und hier in Österreich mit Nebenwohnsitz, also alles legal!
Aber ich denke ich werde jetzt bei allen Ausfahrten immer meine Versicherungsbestätigung dabei haben, schadet sicher nicht wenn man bei der Kontrolle ein paar Unterlagen mehr dabei hat! -
das muss jetzt nur bedingt auf die vnb bezogen werden
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Wenn ich Steuern hinterziehen würde wären das genau 6 Euro im Jahr, da dürfte die Strafe nicht sehr hoch ausfallen.
da wäre ich ganz vorsichtig, einmal ins auge gefasst in diesem kapitel bist du ganz schnell wieder dran, bzw kontrolle oberster klasse
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@Rollersau: Jetzt mal langsam, wie gesagt, mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland, nichts wird hinterzogen!
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das solte allgemein gesagt sein, solch eine aussage wie von dir war inhaltlich völliger schwachsinn
aber dass muss jeder schön selbst wissen
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Mit überzogener HU läufst du nur Gefahr, Punkte und Geldbuße einzufahren, wenn dich in Deutschland jemand damit erwischt und du den Grund dafür (Vorführung bei deutscher Prüfstelle wegen Auslandsaufenthalts bisher praktisch nicht möglich) nicht glaubhaft machen kannst.
Da muss ich leider widersprechen. Ein Freund von mir hat ein Auto von seinem Opa geerbt als er 15 war. Zu dem Zeitpunkt hatte die Karre noch wenige Monate Rest-Tüv. Dann hat er es auf sich angemeldet. Das Fahrzeug wurde nicht bewegt und stand stets auf privatem Grund, bis er seinen Führerschein mit 19 hatte. Auf der ersten(!) Fahrt, die zum Tüv ging, da dieser schon um weit über zwei Jahre abgelaufen war, kam er in eine Verkehrskontrolle. Das Auto stand dabei auf einem Anhänger, fuhr somit noch nicht einmal selbst!
Resultat war eine Nachschulung eine Woche vor Ablauf der Probezeit (die bei ihm wohl mit 17 mit dem A1 begann) und eine recht nette Anwaltsrechung.
Begründung für Bußgeld und Nachschulung war, dass man als Fahrzeughalter die Pflicht zur Vorführeung zwecks einer HU hat, von der man nicht entbunden werden kann. -
...bei bis zu 125 ccm fällt in "D" keine KFZ-Steuer wegen dem Verwaltungsaufwand an. Da hat Klaus recht......
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Schon klar, dass 125er in Deutschland steuerfrei sind. Mir ging es darum, dass man auch als längerfristig (also nicht nur kurz auf Urlaub oder so) in Deutschland lebender Ausländer nach gewisser Zeit auch sein Fahrzeug in Deutschland anmelden muss und nicht unbegrenzt mit dem ausländischen Kennzeichen weiterfahren darf.
Damit wollte ich darauf hinweisen, dass es so eine Regelung möglicherweise auch in Österreich geben könnte. Keine Ahnung, ob 125er auch steuerfrei in Österreich sind oder der Topiceröffner vielleicht neben seiner 125er Vespa dort auch noch ein Auto mit deutschem Kennzeichen bewegt...
Die Nummer mit dem Auto auf dem Anhänger beinhaltet den kleinen, aber feinen Unterschied, dass sich die Geschichte in Deutschland abspielte, also deutsche Plaketten wohl auch verfügbar waren, was in Österreich eher schwierig ist.
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Außerdem bin ich mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und hier in Österreich mit Nebenwohnsitz, also alles legal!Nein, mein lieber.... setzten und zuhören!
Wenn du dich in einem EU Land über längere Zeit (über die hälfte des Jahres) aufhälst, wird es automatisch dein Hauptwohnsitz. Da sich der Hauptwohnsitz immer dort befindet wo man die meiste Zeit im Jahr, also in deinem Falle Österreich, da du ja dort sicher nicht nur ein paar Monate im Jahr dort bist sondern dort auch Arbeitest, etc... bist du dazu verpflichtet dein FZG, egal ob KFZ oder Krad in dem entsprechenden Land zulassen.
-> sonst könnte es dir so gehen das bei einer reinen Routinekontrolle du ein großes Problem hast und du ne Anzeige wegen steuerhinterziehung bekommst!Und bezüglich deiner Frage mit dem TÜV, da musste ich schon an die Stirn greifen...das ist jawohl wirklich nicht dein ernst, oder?
wenn der TÜV abgelaufen ist dann fährt man einfach nicht, also Kiste stehen lassen, das nächste mal wenn du nach D fährt einpacken und TÜV machen..
noch dazu hat man 2 Jahre Zeit um sich darauf vorzubereiten.... also bitte! -
Wenn du dich in einem EU Land über längere Zeit (über die hälfte des Jahres) aufhälst, wird es automatisch dein Hauptwohnsitz.
Mit Ausland kann ich nicht dienen, aber zumindest innerhalb Deutschlands ist nicht die zeitliche Verteilung entscheidend, sondern wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Du kannst also problemlos mit Frau und Kind den Erstwohnsitz in Hamburg haben, dort aber nur am Wochenende sein, weil Du Montags bis Freitags in München arbeitest und dort Deinen Zweitwohnsitz hast. -
Mit Ausland kann ich nicht dienen, aber zumindest innerhalb Deutschlands ist nicht die zeitliche Verteilung entscheidend, sondern wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Du kannst also problemlos mit Frau und Kind den Erstwohnsitz in Hamburg haben, dort aber nur am Wochenende sein, weil Du Montags bis Freitags in München arbeitest und dort Deinen Zweitwohnsitz hast.
Stimmt, das ist aber auch die einzige Konstellation bei der das geht. -
... und dabei bekommt man sogar wegen doppelter Haushaltsführung noch Steuern zurück.
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Hab da noch was in nem anderen Forum zu gefunden:
Das Fahrzeug soll immer in dem Land zugelassen sein, wo der Halter seinen Lebensmittelpunkt hat. Denn in diesem Land ist er auch steuerpflichtig. Läßt er das Fahrzeug in einem anderen Land zu, obwohl er dort überhaupt nicht lebt, würde er eine Steuerhinterziehung begehen.