Hallo,
ich hab bei mir ums Eck ne APE entdeckt. Steht da schon lange auf öffentlicher Straße, aufgebrochen, eine Scheibe eingeschlagen, ohne Kennzeichen.
Ich würde sie jetzt gerne als Fundsache melden und bei mir unterstellen und dann, sollte sich niemand melden, Anspruch darauf erheben.
Nur sind ja da manche Städte etwas eigen was die Durchführung solcher Sachen angeht. Ich will wie §965ff die Sache melden, mich dazu verpflichten "Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.", und dann dann folgende Regelung anwenden "Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache."
Nur in welcher Reihenfolge geh ich jetzt am besten vor, damit, sollte sich der Besitzer nicht finden, ich sicher was davon hab und ned die Stadt das dann versteigern darf oder so ein Mist?
Grüße