Guten Morgen zusammen!
Ich habe eine Vespa Acma von 1956, die ich bislang immer in ihrer Heimat in Südfrankreich angemeldet hatte. Da
ich so aber viel zu selten mit ihr fahren konnte, habe ich sie nun nach Deutschland geholt und würde sie gerne
hier anmelden. Kann mir jemand evtl. kurz erklären, wie der Ablauf hier in Deutschland ist?
Müsste ich erst zum Tüv zwecks Vollabnahme und muss ich hierfür beim Hersteller ein Datenblatt beschaffen?
Muss ich sie vorher entsprechend der deutschen Straßenverkehrszulassungsverordnung nachrüsten, d.h. mit
Blinkern ausstatten, Nummernschildbeleuchtung installieren etc. und dann zum Tüv? (Ich hoffe ja nicht, da
ich sie gerne im "Originalzustand" belassen möchte!)
Ich würde mich sehr über Eure Meinung hierzu freuen, da ich momentan die zahlreichen Infos und
Aussagen gar nicht mehr zu werten weiß! Vielen Dank im Voraus!!!
Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs
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Zitat
oll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Ausländische Fahrzeugpapiere
Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten: Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) und weitere Informationen unter )
Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag / Originalrechnung
Bei Fahrzeugimport aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (erhältlich beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland)
Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen HaltersQuelle: Straßenverkehrsamt.de
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Um sicher zu gehen solltest du nicht nach Meinungen in einem Internetforum fragen, sondern konkret bei der zuständigen Zulassungsstelle/TÜV.
Erfahrungsgemäß gibt es nämlich durchaus regionale Unterschiede in der Handhabung solcher Vorhaben - doof wenn man schon einen halben Tag im Wartebereich der Zulassungsstelle verbracht hat, aber aufgrund von Internetwissen die Unterlagen nicht vollständig hat und wieder nach Hause geschickt wird.
Blinker sind in Deutschland bei Zweirädern über 125 ccm erst ab EZ 01.01.1962 Pflicht, damit solltest du also keine Probleme haben. Kennzeichenbeleuchtung stellt ja eigentlich kein großes Problem dar - Strom einfach am Rücklicht abgreifen und die Beleuchtung an einem selbstgebauten Nummernschildhalter befestigen. So ist alles jederzeit rückrüstbar.
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...hast PN bezüglich Unterlagen!
ansonsten ist es, wie es PK-Racer beschrieben hat.
Je genauer du deine Unterlagen aufbereitest umso besser und schöner ist die Angelegenheit dann beim TÜV und der Zulassungsstelle.
Die einen brauchen weniger die anderen mehr, wobei nachdem ja bei dir Papiere vorhanden sind, sollte es nicht all zu schwierig sein....aber fahr doch zumindest das eine Jahr noch mit dem franz. Kennzeichen (passt doch besser zur ACMA) und auch danach findet sich schon ein Weg wie man bei seinem Kennzeichen bleiben kann
lg
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Danke Euch allen für die Mühe! Werde am Montag dann erstmal bei unserem Tüv anrufen und dann alle Punkte systematisch abarbeiten
Ja, mit dem Nummernschild, das ist schon schade! Das ist noch das originale, handgemalte Holz-Nummernschild der Vorbesitzerin ...! Aber es wird einen Ehrenplatz in meinem Wohnzimmer bekommen!
Vielen Dank nochmal und viele Grüße!