mit dem Scheinwerfer solltest du dich aber besser nicht bei einem eifrigen Ordnungshüter sehen lassen, das gibt ganz schnell einen Spaziergang nach Hause und für den Cosaken einen Besuch beim Sachverständigen ...
zumindest hier in Regensburg legen sie dir die Karre mit so einem Zeug dran auf der Stelle still ...du bist so nämlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs ... ist ja auch eine furchtbare Zumutung Zusatzscheinwerfer vorschriftsgemäß zu montieren und betreiben ...
Also das kann schon sein.
Einschlägig für die Zulässigkeit von Anbauteilen ist die StVZO und da gibt es sicher auch Anforderungen für Zusatzscheinwerfer (Position, Lichleistung, Leuchtrichtung, starr/beweglich...)
Weiterhin müssen zulässige, d.h. für die Verwendung im Raum der STVO (öffentlicher Strassenverkehr) erlaubte Fahrzeuganbauteile entweder ein Typgutachten haben und vom TÜV
in die Papiere eingetragen sein, oder eine E-Nummer mit Typzulassung haben.
Zusammengefasst:
Entweder die Rennleitung stoppt dich, lässt dich zahlen/schieben/vor Ort abmontieren,
oder beim nächsten TÜV-Termin fällt Deine Konstruktion als Mangel auf und die Plakette gibts erst mit Nachsitzen.