Halle Leute,
in einem Gespräch unter Freunden kam dabei eins zur Sprache, was mich etwas irretiert:
Werden die Regelungen der Führerscheine Klasse B und deren Nutzung für 125er geändert? Bisher war es ja so, das Leute, die vor dem 1. April 1981 ihren Fühererschein gemacht haben, das diese mit ihrem Führerschein Klasse B (Damals Klasse 3) Zweiräder bis 125 cm³ gahren dürfen.
Nun wurde diskutiert unter Freunden, das diese Regelung geändert wird. Stimmt dieses? Kann bald eine Personengruppe (also "jüngere" Menschen, die später als 1981 ihren Führerschein gemacht haben) mehr die 125er nutzen?