Hallo
Habe - wie im Forum beschrieben - bei Piaggio über einen Händler die Zweitschrift beantragt und nun erhalten.
Frage: Muss ich mit dieser "Zweitschrift" nochmals zur Zulassungsstelle ?
Beim Beantragen der Unbedenklicherklärung wurde mir ein weiterer Antrag mitgegeben. Der nennt sich
"Antrag - gem. §18 Abs. 2-5 StVZO für zulassungsfreie Fahrzeuge - auf Erteilung einer Betrieberlaubnis für ein Fahrzeug.
Die Bearbeitung kostet weitere 40 Euronen.
Muß die ABE Zweitschrift nochmals "gestempelt" werden ? Oder kann ich das Papier von Piaggio ohne weiteres verwenden ?
Wer hat da schon Erfahrung gesammelt ? In den Foren habe ich leider nichts gefunden.
Beim TÜV habe ich auch schon gefragt: keine Ahnung - Zulassungsstelle sagt nur: Herkommen und bezahlen.
Danke für ne Info.
