Hallo!
Habe mir heute n paar teile bestellt.
Mein örtlicher Dealer macht mir aber einen besseren Preis, hat qualitativ hochwertigere Teile und berät mich auch noch.
Kann ich jezt die Annahme einfach verweigern (bei Nachnahme), oder bleib ich dann auf irgendwelchen Kosten sitzen.
Hab jezt schon mehrere Meinungen gelesen und die meinten: "Einfach nicht annehmen"
Was denkt ihr?
Gruss
Nachnahme verweigern
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Einfach nicht annehmen, kann dir keiner was, und wenn dann ne Mail kommt dann sagt du hast 14 Tage Rückgaberecht.
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Gibt doch nichts bescheuerteres als Nachnahmeversand... Für mich totale Abzocke
MFG
Thomas
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ist aber nicht die feine Art da der Verkäufer dann für die Kosten aufkommen muss.
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Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass da ein Vertrag zustande gekommen ist.
Mindestens sind dem Lieferanten Kosten entstanden, die er von dir fordern sollte. Ich würde das jedenfalls.
Ist doch nicht sein Fehler, dass du dich nicht informierst BEVOR du kaufst. -
Ich sags mal so:
keine Sau weiß ob du das bestellt hast, dein kleiner Bruder, deine Oma oder n Chinese am andren Ende der Welt.
Also zurücklehnen und relaxenWenn dir die Spedition nicht schnell genug liefert <- du bist mit der Leistung nicht zufrieden musst nix zahlen.
Musst dein Essen im Restaurant auch nich bezahlen, wenns nich geschmeckt hat soweit ich weiß...Lg, Andi
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Musst dein Essen im Restaurant auch nich bezahlen, wenns nich geschmeckt hat soweit ich weiß...
Geil dann zahl ich seit 4 Jahren Geld in der Mensa das ich nicht zahlen muss ?
Und ich Depp hab es nicht gewusst
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Das mit dem Essen nicht bezahlen, wenn es nicht lecker war, ist so ne Sache. Aber zum Punkt: Vertrag ist entstanden. Wegen Fernabsatzgeschäft kannste die Ware zurücksenden. Unter nem Warenwert von Euro 40.- kann der Verkäufer dir die Kosten für die Rücksendung auferlegen, ansonsten zahlt er. Das ist halt der hochgelobte Verbraucherschutz und das Risiko, mit dem ein Verkäufer im Fernabsatzgeschäft leben muss...
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Das mit dem Essen nicht bezahlen, wenn es nicht lecker war, ist so ne Sache. Aber zum Punkt: Vertrag ist entstanden. Wegen Fernabsatzgeschäft kannste die Ware zurücksenden. Unter nem Warenwert von Euro 40.- kann der Verkäufer dir die Kosten für die Rücksendung auferlegen, ansonsten zahlt er. Das ist halt der hochgelobte Verbraucherschutz und das Risiko, mit dem ein Verkäufer im Fernabsatzgeschäft leben muss...
Ja und nein...
Die Ware muss soweit ich weiß geprüft werden wobei keine größere Wertminderung dabei entstehen darf als bei einer Prüfung im Geschäft.
Wenn die Ware nicht deinen Vorstellungen entspricht is es was andres... Aber den Identischen Artikel bei einem anderen kaufen entspricht nicht dieser Regelung...Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege
Lg, Andi
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Ok, vielen Dank!
Warenwert ist über 40 €.
Dann kann ich ja beruhigt den Postboten wieder weiterschicken
Wollte vorher den Händler informieren, aber da nimmt ja niemand ab (3 mal angerufen)
Gruss -
Wenn dir die Spedition nicht schnell genug liefert <- du bist mit der Leistung nicht zufrieden musst nix zahlen.Wenns nen Fehler in der Nachnahme gibt muss die Spedition sogar bis zur Höhe des Nachnahmebetrages haften, bei Güterschäden (Beschädigung oder Verlust) mit 8,33 Sonderziehungsrechten je KG brutto zzgl. Wert des Gutes, bei Vermögensschäden (d.h. du bestellst z.B. Maschinenteile, wenn die zu spät kommen gibts nen Produktionsausfall) mit dem 3-fachen der vereinbarten Fracht (ausgenommen internationaler Transport unter CMR-Rechtsvorschriften, da nur mit dem 1-fachen der vereinbarten Fracht).
Allgemein ist der Haftungszeitraum nur von Beginn der Beförderung bis zur Ablieferung.So hams wir in der Berufsschule gelernt
Gruß
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Wenns nen Fehler in der Nachnahme gibt muss die Spedition sogar bis zur Höhe des Nachnahmebetrages haften, bei Güterschäden (Beschädigung oder Verlust) mit 8,33 Sonderziehungsrechten je KG brutto zzgl. Wert des Gutes, bei Vermögensschäden (d.h. du bestellst z.B. Maschinenteile, wenn die zu spät kommen gibts nen Produktionsausfall) mit dem 3-fachen der vereinbarten Fracht (ausgenommen internationaler Transport unter CMR-Rechtsvorschriften, da nur mit dem 1-fachen der vereinbarten Fracht).
Allgemein ist der Haftungszeitraum nur von Beginn der Beförderung bis zur Ablieferung.So hams wir in der Berufsschule gelernt
Gruß
Und das wende jetzt mal aufs Privatrecht an...
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Männers, ich lass nur ungern den Besserwisser raushängen: aber meine Kurzbeschreibung der Problemlösung stimmt schon im Großen und Ganzen - ich hab das mal gelernt, ist mein Beruf . Ich gehe einfach mal davon aus, dass wir alle keine Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind und deswegen die Vorschriften des HGB keine Anwendung auf uns finden . Also keine Prüfobliegenheit (Obliegenheit ist eh KEINE Pflicht) und auch keine Rechenspielchen mit Bruttopreisen etc. Also: Zurückschicken und gut.