Ich würd mir ein 125iger oder 200ter Alt-Getriebe besorgen, Lusso sollte da nicht von Nöten sein.
60iger Hub würd ich dem 57iger vorziehen und dann eben Malossi, Polini, Quattrini, ... ganz nach Geschmack. Vom 177iger DR halte ich nicht sehr viel - der Unterschied vom 135iger zum 177iger ist sehr minimal, zumindest ohne Bearbeitung.
Ich gebe noch zu bedenken, dass bei Nutzung des 80iger Blocks der Einlass recht beschräkt ist, also entweder Umbau auf Membran oder ab zum Kobold mit dem Motor - Aufschweißen ausspindeln.
PX 80 umbau auf 166ccm! möglichst TÜV tauglich!
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Das ist dann aber vielleicht schon wieder einbisschen übers Ziel hinaus geschossen.
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...TÜV-tauglich"...
Ich greife diesen Punkt noch mal auf. Wie sieht denn so was aus.
Also er hat jetzt physisch und in seinen Papieren eine PX80 oder P80x. Eingtragen 79ccm, 80km/h.
Bestellt sich die ganzen Brocken, Zylinder, Vergaser, Auspuff und so weiter bei allen möglichen Shops oder in der Bucht oder hier im Forum auf dem Flohmarkt.
Baut dann allles zusammen, ich gehe mal davon aus, dass die Mühle hinterher auch läuft.
Dann geht es zum TÜV. "Guckst du habe ich gebaut?" oder wie geht das so rein formell ab?
Ich spinne mir hier mal was zurecht. Bin Versicherungs-Ermittler. Versicherungsfall mit einer Vespa. Bekomme ich ja hier viele "Änderungsideen" im Forum. Finde dann ein Teil anders als in der Betriebserlaubnis. Versicherungsschutz - Regress - "shit happens"?
Ich will hier keine Gewissensängste schüren, sondern nur mal sachlich den Akt der TÜV Eintragung "besprechen".
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Natürlich kann man einfach so Teile verbauen, für die es keine ABE oder TÜV-Gutachten gibt. Wenn man damit dann mit dem Ziel der Legalisierung der Umbauten zum TÜV fährt, wird garantiert die erste Frage des Prüfers die nach dem Teilegutachten sein. Für die üblichen Teile gibt es aber keine Teilegutachten.
Das heißt, der Prüfer wird sich in 98% der Fälle erstmal quer stellen, weil er die Eintragung dann nach seinem Ermessen vornehmen müsste bzw. erhebliche Kosten für die Prüfung im Hinblick auf Konformität mit Abgas- und Geräuschvorschriften entstehen würden. Im Ergebnis fährt man dann ohne Eintragung wieder nach Hause.
Es gibt aber durchaus auch Prüfer, die durch längere Zusammenarbeit mit Motorrollerleistungssteigerungsfachbetrieben eine gewisse Kompetenz im Vespa-Bereich erworben haben und auch gewillt sind, sich etwas weiter aus dem Fenster zu lehnen, was die Einzelabnahmen nach eigenem Ermessen angeht. Diesen Service der Vorführung bei einem gutwilligen Prüfer lassen sich die genannten Betriebe aber recht fürstlich bezahlen.
Wobei da in letzter Zeit wohl TÜV-intern aus gegebenem Anlass eine ziemliche Verschärfung der Dokumentationspflichten stattgefunden hat, d. h. die Ermessensausübung bei einer Eintragung muss detailliert und nachvollziehbar belegt werden. Deswegen macht auch kaum noch ein Prüfer Eintragungen von Auspuffanlagen.
Letztlich kann man aber aufgrund der Tatsache, dass es keine Gutachten gibt und es deshalb alles Einzelabnahmen im Ermessen eines Prüfers sind, keine allgmeingültigen Aussagen dazu treffen, was geht und was nicht. Da hilft auch kein Debattieren in Internetforen, sondern nur das ganz altmodische persönliche Gespräch mit einem oder -je nach Reaktion- mehreren Prüfern, sinnvollerweise VOR einem Umbau.
Und zum immer wieder vorkommenden Angstthema "Unfall mit nicht eingetragenem Tuning": Deine Haftpflichtversicherung zahlt IMMER den von dir verursachten Schaden des Unfallgegners. Sollte aber festgestellt werden, dass illegales Tuning ursächlich für den Unfall war, kannst du wegen einer Obliegenheitsverletzung mit max. 5.000 Euro von der Versicherung in Regress genommen werden. Nix mit "Zahlen bis ans Lebensende", genau deshalb wurde die Begrenzung auf 5.000 Euro eingeführt. ABER: Zuerst muss ein illegales Tuning mal auffallen UND dann muss es auch noch maßgeblich zum Unfallgeschehen beigetragen haben. Dazu gibt es auch Rechtsprechung.
Beispiel: Du verursachst mit 120 km/h und nicht eingetragenen Teilen mit einer PX 80 auf der Landstraße einen Unfall. Anhand der Bremsspuren oder sonstwie wird festgestellt, dass der Roller 120 km/h schnell war, als der Unfall passierte. Dann wird sicherlich eine weitere Untersuchung stattfinden, weil in den Papieren nur 77 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen sind. Das Tuning war also mit ursächlich für den Unfall, denn wenn du nur 77 km/h schnell gewesen wärst, hättest du rechtzeitig bremsen können. Dann hast du gute Chancen, die 5.000 Euro an die Versicherung erstatten zu müssen.
Anders sieht es bei folgender Konstellation aus: Gleicher Roller, gleiches Tuning ohne Eintragung, aber Unfall bei 60 km/h . Da war dann das Tuning wohl kaum maßgeblich, weil auch im Originalzustand diese Geschwindigkeit erreicht werden konnte. Deshalb keine Untersuchung des Mopeds und kein Regress. Bzw. wenn die Versicherung doch Regress fordern sollte, gute Chancen für dich im Prozess.
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OK, die Sache mit der Versicherung stelle ich mal zurück. War mein Fehler.
Tatsächlich wollte ich eine sachliche Information zum Thema TÜV-Eintrag:
- Gutachten sind eher selten. Mit denen eher kein Problem. Nur der Kaufnachweis ist zwar Stück Paiper aber hilft nicht weiter.
- "Optimierungen" sind eher schwierig, zumindest ist weder PS/kW-Feststellung noch Lautstärke noch Geschwindigkeit ohne "Prüfstand" nicht nachweisbar.
Gibt es irgendwelche Mustergutachten?
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Was meinst du mit "Mustergutachten"? Entweder es gibt ein Teilegutachten für ein bestimmtes Tuningteil oder nicht. Und da wird es dann schon schwierig, weil sich ein und derselbe Zylinder in Kombination mit anderem Vergaser, Kurbelwelle oder Auspuff ganz anders verhalten kann, als im Gutachten angegeben. Schau dir mal so ein Gutachten für einen 135er DR an - da ist detailliert aufgeführt, was geändert wird und was nicht. Alleine ein 22er Kupplungsritzel lässt dann schon das Gutachten praktisch unwirksam werden, weil das Gutachten für den Zylinder in Verbindung mit dem originalen 20er Ritzel erstellt wurde und die damit erzielbare Endgeschwindigkeit im Gutachten vermerkt wurde. Wer sollte jetzt Gutachten für alle theoretisch möglichen Teilekombinationen erstellen?
Nochmal zusammenfassend: Auch wenn der Deutsche an sich ja gerne alles einheitlich, klar und am besten im Internet nachlesbar geregelt hat - das funktioniert in diesem Bereich nicht, sondern hängt wie gesagt vom Ermessen des Prüfers ab.
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Heute ist es leider schwirig geworden mit einem getunten Bock 100% legal rum zu eiern
Weil die Entragungen schwierig geworden sind . siehe Oben.Aber er hat ja schon einen 135er Eingetragen und somit das "große Kuchenblech" hinten, und auch wahrscheinlich 86km/h und 7KW eingetragen 89db sollten da auch schon stehn.
So, und so kommst jetzt mit einem 177er in eine Kontrolle.... nix passiert da, gar nix.Vorrausgestetz die Mühle ist nicht lauter wie die Harley die da schon seht
Leise ist das Zauberwort,leiiiisseee -
Sorry dass ich nachfrage. Ich habe nur ein Gutachten für den 98ccm Satz, da steht nicht viel drin.
Mit Gutachten meinte ich das was du geschrieben hast. "Schau dir mal so ein Gutachten für einen 135er DR an - da ist detailliert aufgeführt, was geändert wird und was nicht".
Andere Kombination gehen dann nicht. Ausser es wurde für jemand so eine Kombi geprüft. Könnte ja sein, dass es so eine Sammlung gibt.
"Auch wenn der Deutsche an sich ja gerne alles einheitlich, klar und am besten im Internet nachlesbar geregelt hat " -> diesen Gedanken verfolgte ich auch, denn ein Prüfer tut sich mit einem Eintrag auch leichter wenn er ein Stück Papier bekommt. Dann kann er sich "reinwaschen" und sich darauf beziehen.
Danke für die Info's. Ich fahre zur Zeit alles original, 98ccm ist für mich auch fast original. Möchte aber mal einen 80er Motor "optimierend generalüberholen". Ich habe ja auch schon 98ccm eingetragen, wenn man das optisch und geräuschtechnisch gesehen nicht übertreibt, fällt das nicht weiter auf.
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Mit solchen "Briefkopien" lassen sich die Prüfer heute nicht mehr einwickeln.
Aber ein altes Gutachten für z.B.den DR135 oder Malossi139 sehen die ganz gerne und tragen dann auch eigendlich ein. Auch wenn es abgelaufen sein sollte, und wenn nicht der, dann ein anderer
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Ich werfe jetzt noch mal was hier rein.
Man konnte doch von Piaggio Deutschland Bescheinigungen bekommen.
Habe ich gerade gefunden. Hatte mal 125ccm für die PX80 angefragt.
"Bestätigung für die Umrüstung des LKR FIN:xxx blablabla kann umgebaut werden auf Motortyp VNX1M.
Dann sind wir ja schon mal bei 125ccm, 150 und 200 dürfte dann auch gehen. Damit hat man dann Höchstgeschwindigkeit usw. schon mal gesteigert.
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Das ist aber wieder eine ganz andere Baustelle.
Klar bescheinigt Piaggio die Unbedenklichkeit des Austauschs des kompletten Motors gegen einen mit mehr Hubraum, also z. B. PX 200 Motor in PX 80 oder PK 125 Motor in PK 50. Mit so einer Bescheinigung ist die Eintragung des neuen Motors durch den TÜV auch nur eine Formsache, die 10 Minuten und ca. 35 Euro kostet und nicht vergleichbar mit dem Umbau eines Motors durch z. B. hubraumstärkere Zylinder von Zubehörherstellern.
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100% Zustimmung
Es ging mir nur um das Thema "Bescheinigung und Papier"
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Wo wir wieder bei der "teillegalietät, oder so" wären und die gibts eigendlich nicht.
also z.B. 200er Eingetragen aber 177er DR fahren selbst mit 24er Gaser und OriPuff ist das nicht legal.
Obwohl die Kiste bestimmt nicht wesentlich schneller, als wie eine ori 200er ist. Egal welches Getriebe verbaut ist. Selbst die 12Ps die dann Eingetragen sind sollten nicht übermäsig besser im Saft stehn.Aber merken wird das Keiner, never.
Dann ist nur noch das "Problem" mit der Motorkennung. Aber...... -
...darauf wollte ich hinaus.
Motorkennung ist so eine Sache. LML Motor kommt z.B. blanco. Schlagzahlen und ab dafür.....
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So ähnlich....
Piaggio Zeichen und Stern sind wichtiger Bestandteil der Kennung, aber da sollte jetzt hier schluß sein, da es sich um den Tatbestannt der Urkundenfälschung handeln würde
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Das Thema bringt mich auch ins Grübeln .
Habe auch eine Px80 EZ.95 mit 98ccm u.81km/h. außer Versicherung bringts Nix
Du wirst wie ich nicht an dem Motortausch vorbeikommen 200ccm wirds bei mir.
Legal gehts glaube ich nicht anders....Leider -
...jetzt müssten doch alle fragen was den TÜV angeht geklärt sein
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..ich habe aus aktuellem Anlass mal in meine Papiere geguckt.
Fahrzeugschein:
Zeile 7: K5/6000
Zeile 30: 88P
Zeile 31: 79
Zeile 33: M. ABE Ausn. Gehnem.FZ.Ident-Nr.a.hint.Teil der FZ.eingepr.*Zyl.Bohrg51mm* ECE R 40.01 erfuelltGutachten Piaggio 350-0097-97FBTK
Zeile 7: K5/6000
Zeile 30: 89P
Zeile 31: 77
Zeile 33: Zyl.Bohrung:51mm*Primärantrieb 21/68 Zähne* ECE R 40.01 erfüllt. ohne weitere Beschränk. und AuflagenHabe nachgeschaut, habe wirklich 20/68 verbaut. Zylinder ist Piaggio 98ccm.
Darf sogar 2dB(a) beim fahren lauter sein.
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beim D.R.135 steht dann im Fahrzeugschein:
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und die Höchstgeschwindigkeit is mit 86 km/h eingetragenist zum standard 80er zylinder schon ein unterschied den man merkt aber auf dauer dann doch irgendwann langweilig...
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Man kann auch aus einem 135er einiges an Leistung raus holen.
Ohne das das gleich nicht mehr halten würde.
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