Hallo zusammen,
ich habe heute für meine PK50 einen Jahresparkausweis für Bewohner bei dem für mich zuständigen bayerischen Bürgerbüro ausstellen lassen und mich etwas geärgert, dass dieser genauso teuer ist (30 €) wie für einen PKW, obwohl die benötigte Stellfläche eines Zweirads ja deutlich geringer ist, als die eines Autos. Ich bin kein Paragraphenreiter, aber da mir das komisch vorkam habe ich beim Ordnungsamt nachgefragt, die mit folgendes mitgeteilt haben:
"Die Vorschriften, auf denen die Zuteilung eines Bewohnerparkausweises basieren (§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die §§ 1 - 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der Gebührentarif-Nr. 265) unterscheiden leider nicht, ob ein Bewohnerparkausweis für ein Zweirad oder einen PKW zuteilt wird, vielmehr spricht der § 45 StVO lediglich davon, dass "Kraftfahrzeugen" Bewohnerparkausweise zugeteilt werden können, ebenso macht die Gebührentarif-Nr. 265 der GebOSt diesbezüglich keine Unterschiede. Aus diesem Grunde erheben wir - rechtskonform - für die Zuteilung eines Bewohnerparkausweises eine einheitliche Gebühr, unerheblich, um was für ein Fahrzeug es sich handelt."
Jemand Erfahrungen ähnlicher Art gemacht oder das mal hinterfragt bzw. das ggfs. sogar juristisch weiterverfolgt? Wie gesagt, ich bin kein Korintenkacker, aber gleichzeitig finde ich die Regelung unbefriedigend.
Gruß Fabian