Hallo zusammen,
ich hab mir ja eine V50N Spezial von 1975 zugelegt... Version 40kmh. Wenn ich die umtragen lasse (mit dem bekannten Gutachten) auf 48kmh (also keine Frage DAZU! Unterstellt mal, dass alle Bedingungen erfüllt sind und auch kein Thema, WARUM willst Du da machen!) - was ist dann mit meiner alten originalen BE von 1975?? Muss ich die beim Ausstellen der neuen BE zurück geben oder kann ich die behalten? Wird die "entwertet"? Oder MUSS die eingezogen werden?
Hintergrund der Frage: Ich möchte die natürlich behalten, weil sie eben original ist und für mich zum Moped - das auch komplett original ist - als Dokument dazu gehört. Will Sie also wegen so einer Aktion nicht opfern. Würde also eher auf die Aktion verzichten, wenn ich sie zurück geben muss. Dann geht mir die Orginalität vor.
Weiss das jemand? Gefunden hab ich zur BE immer nur was zu Zweitschriften/Neubeantragung aufgrund Verlust.