"Schutz vor zu schnellem Roller: Das Verwaltungsgericht in Mainz hat entschieden, dass die Polizei einen frisierten Motorroller verschrotten lassen darf. So soll sichergestellt werden, dass das getunte Zweirad nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren wird.
Die Polizei darf ein getuntes Zweiräder vernichten lassen, wenn es nicht an einen geeigneten Halter verkauft werden kann. Dies entschied heute das Mainzer Verwaltungsgericht. Die Ordnungshüter beschlagnahmten das flotte Zweirad eines Jugendlichen, das nach Angaben des Hasardeurs 100 Kilometer pro Stunde schnell sei - erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nachbarn beschwerten sich wegen der ungewöhnlichen Lautstärke bei der Polizei.
Ein anschließender Verkauf durch die Ordnungshüter an eine "zuverlässige Person" sei nicht möglich gewesen. Es könne nicht sichergestellt werden, dass der Käufer den "Roller nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fahre", begründeten die Richter das Urteil."
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hätten die Bullen mal hier gelesen , dann hätten sie den Roller einfach wieder zurückgeschraubt