Ich verstehe das Problem jetzt auch nicht. Wenn du doch weißt, dass sie wieder in Deutschland ist und wo sie steht, dann fahr da hin, ruf die Polizei und lass sie dir aushändigen.
Geklaute Vespa wurde wieder zugelassen, jetzt ist sie in Italien.
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Wir sind gegenüber diesem assozialen Diebesgesindel viel zu treudoof. Manchmal muss man, meiner Meinung nach, sein Recht auch außerhalb eines die Täter schützenden Rechtssystems durchsetzen. Ich würde einen Sprinter und 2 "russische" Kollegen Chartern und mir die Vespa wieder holen. Bei Gegenwehr gibts auf die Fresse. Punkt.
Edith schreit aus dem Keller: Das ist ja illegal und Selbstjustitz, geht garnicht! Ich sage: Na und!
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Ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit ergibt der sachliche Teil dieses Themas folgendes Bild:
Gestohlene VESPA - als gestohlen gemeldet und im System erfasst - wird in ITA aufgefunden. Das gegen den deutsch
n Besitzer eingeleitete Strafverfahren wegen Hehlerei ist eingestellt, weil der die VESPA mit ( falscher ? ) BE für 1000.-€ gekauft hat / haben will. Der aktuelle Standort der VESPA ist unbekannt, der Bestohlene hat sie abgeschrieben.Was soll es noch Neues geben ?
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Das muß er gar nicht tun. Wenn er genau weiß wo sich die Vespa im öffentlichen Raum aufhält reicht ein Schloß und ein Anruf bei der Polizei. Das der Roller als gestohlen gemeldet ist steht ja außer Frage. Gerade ist ja das Problem das der Roller sich, zumindest angeblich, in Italien befindet.
Exakt.
Sobald ich das Ding in Soest sehen würde, wäre der Roller schnell wieder bei mir. Ganz unbürokratisch und ohne Verfahren...also keine Umwege..ich meine gerichtlich...so ungefähr.
Sollte jemand aus Soest am Gotenring eine rote Vespa sehen, mir gern persönlich schreiben.
Danke. -
Wir sind gegenüber diesem assozialen Diebesgesindel viel zu treudoof. Manchmal muss man, meiner Meinung nach, sein Recht auch außerhalb eines die Täter schützenden Rechtssystems durchsetzen. Ich würde einen Sprinter und 2 "russische" Kollegen Chartern und mir die Vespa wieder holen. Bei Gegenwehr gibts auf die Fresse. Punkt.
Edith schreit aus dem Keller: Das ist ja illegal und Selbstjustitz, geht garnicht! Ich sage: Na und!
Mit solchen Fantasien geb ich mich abends nach dem dritten Bier auch ab, morgens gehts dann aber wieder schon. Alles daran möchte ich auch, geht aber nicht.
Fantine: Genau, Vespa steht ja in Italien! Da komm ich nicht hin, zumal die Adresse nicht ohne weiteres Verfahren rauszubekommen ist.
Der Halter wohnt in DE in Soest, hat die Vespa aber nicht in seinem Besitz. Was tun? -
Weil mir das keine ruhe lassen würde.
Und wenn ich 500/700 oder 1000km bis zu den fahren müßte. Mindestens einmal würde ich auf jeden fall bei den auf der matte stehen. Mit nen kumpel,ehemaliger boxer,kein hals....
Abschreiben würde ich die garantiert nicht.Aber warscheinlich würde er,wenn er sein eigentum,mit nimmt vom dieb wegen diebstahl angezeigt und verklagt....
Würde mich auch nicht wundern...Ich halte wenn ich in soest bin seit eröffnung dieses freds die augen auf ob ich sie sehe.
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Claro, deswegen heul ich dem Teil seit vier Jahren hinterher.
Danke fürs Augen offen halten!
Abgeschrieben ist die nicht, nur fehlt mir jetzt ein neuer Ansatzpunkt der vielleicht weniger mit auf die Fresse und mehr mit realistischen Szenarien zu tun hatAngenommen ich wüsste (tu ich nicht) die Adresse wo das Schätzchen steht, würde ich jetzt (!) in meinen Bus steigen, ins Land der Pizza reisen und die einpacken.
Da ich es nicht weiß, kann ich nach Soest fahren und sauer in den Gotenring schauen. Dort ist sie nach aktuellem Wissensstand nicht. Frage bleibt: was tun? -
Seriösen Privatdetektiv mit der Sache betrauuen um rauszufinden wo die Vespa jetzt ist.
Und nochwas für alle die auf Vernunft setzen: Dieser Weg hat jetzt 2 Jahre offensichtlich zu nichts geführt. Wenn das also meine Vespa wäre würde ich die Dinge jetzt halt selbst in die Hand nehmen und den Dingen eine neue Richtung geben.
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Ich würde Magnum vorschlagen.
Aber mal im Ernst: Wenn du den nicht verklagen kannst/willst (auf Herausgabe oder hilfsweise Schadensersatz) und das mit deiner RAin/RA schon durchgekaut hast (vor allem die Durchsetzbarkeit eines titulierten Anspruchs bei einem etwaigen Hartz IV-Dödel), dann kannst du nix mehr machen und die Sache abschreiben.
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Der Ort ist auch bekannt und auch bei wem sie stehen soll.
...Ich würde Magnum vorschlagen.
Aber mal im Ernst: Wenn du den nicht verklagen kannst/willst (auf Herausgabe oder hilfsweise Schadensersatz) und das mit deiner RAin/RA schon durchgekaut hast (vor allem die Durchsetzbarkeit eines titulierten Anspruchs bei einem etwaigen Hartz IV-Dödel), dann kannst du nix mehr machen und die Sache abschreiben.
Weißt du den Standort - oder nicht ?
Schadenerstz kannst du bei HARTZ-4-Bezug vergessen - aber Harausgabe wäre einen Versuch wert...
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Fantine: In den Akten wird ein Ort in Italien genannt, wo sie bei seinem Bruder stehen soll. Ob der Ort aber tatsächlich der Wohnort des Bruders ist, bleibt offen...
Schadensersatz ist beim Hartzen raus und Herausgabe klagen wäre ja die einzige sinnvolle juristische Handhabe gewesen, unter allen bisher genannten Schwierigkeiten.Einzig die Adresse des unmittelbaren Halters in Deutschland habe ich, und da käme nur wieder auf die Brust trommeln und Prügel androhen in Frage. Wo ich dann raus bin. Oder kennt jemand noch einen Weg? So Vespa Cosa Nostra mäßig...
hedgebang: so sieht es momentan leider aus.
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Zurückklauen wär mein Vorschlag.
Wie kann man was klauen wen es selbst gehört?
Ist ja kein Diebstahl, kann sogar es nicht verhindern, hast du noch Schlüssel die passen, wegen Lenkradschloss?
Würde beobachten ( kostet paar Tage Urlaub) und zuschlagen wenn er irgendwann wo hinfährt.
Kofferraum auf Kiste rein, selbst wenn die Polizei fragt, was machen sie da, Papiere zeigen, sagen Schlüssel abgebrochen, musste sie mit dem auto holen und Heim. -
Also bevor du solche Aktionen startest, solltest du dich über die Gesetzeslage informieren.
Ich nehme an du hast mittlerweile eine Rechtsschutz abgeschlossen und viele Versicherungen bieten telefonische Rechtsberatung an. Informiere dich da nochmal was ein Rechtsstreit max kosten würde und überlege ob die Vespa dir das Wert ist. Auch wenn bei ihm nichts zu holen ist, vielleicht hat er bald Arbeit. Wenn er der Dieb ist wird er wahrscheinlich nicht kurz vor der Rente stehen. Vielleicht hat er Eigentum was nicht angegeben wurde. Man weiss es nicht. Ich würde ihn nicht so davonkommen lassen.Bekannter hatte einen Autounfall, weil er RechtsvorLinks missachtet hat. Der Anwalt sagte zu ihm klagen macht keinen Sinn. Ein zweiter Anwalt sagte was anderes. Nach einem Jahr Rechtsstreit gab es eine aussergerichtliche Einigung und die Sache ist 60 zu 40 ausgegangen. Also 40% vom Schaden an seinem Auto wurden von der anderen Versicherung bezahlt.
Gruß
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1. Fakt: Vespa wurde geklaut
2. Fakt: Geklaute Vespa wurde Veräussert und steht oder fährt jetzt irgendwo.
3. Fakt: An geklauten Sachen kann man kein Eigentum erwerben.Aus 1-3 ergibt sich dass Josef85 immernoch der Eigentümer ist. Da weder Anwälte noch die Polizei aus unterschiedlichen Gründen willens oder in der Lage sind hier wieder klare Verhältnisse zu schaffen muss er sein Schicksal halt selber in die Hand nehmen. Punktum.
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Also bevor du solche Aktionen startest, solltest du dich über die Gesetzeslage informieren.
Ich nehme an du hast mittlerweile eine Rechtsschutz abgeschlossen und viele Versicherungen bieten telefonische Rechtsberatung an. Informiere dich da nochmal was ein Rechtsstreit max kosten würde und überlege ob die Vespa dir das Wert ist. Auch wenn bei ihm nichts zu holen ist, vielleicht hat er bald Arbeit. Wenn er der Dieb ist wird er wahrscheinlich nicht kurz vor der Rente stehen. Vielleicht hat er Eigentum was nicht angegeben wurde. Man weiss es nicht. Ich würde ihn nicht so davonkommen lassen.Bekannter hatte einen Autounfall, weil er RechtsvorLinks missachtet hat. Der Anwalt sagte zu ihm klagen macht keinen Sinn. Ein zweiter Anwalt sagte was anderes. Nach einem Jahr Rechtsstreit gab es eine aussergerichtliche Einigung und die Sache ist 60 zu 40 ausgegangen. Also 40% vom Schaden an seinem Auto wurden von der anderen Versicherung bezahlt.
Gruß
Wegen der Gesetzeslage habe ich eingehend mehrmals mit einer Anwältin getroffen und das Rechenbeispiel einmal durchgerechnet. Ich bin ruck zuck bei 1000€ und hätte nach dem Verfahren wahrscheinlich nichts gewonnen. Wenn der aktuelle Halter nicht ganz doof ist, wird er seinem Bruder im Falle eines verlorenen Verfahrens wahrscheinlich zügig Meldung machen, dass er die Vespa um die Ecke bringen soll. Ist ihm dann auch geklaut worden, ärgerlich und scusi.
Schon ist die Sache komplett verloren.
Kosten werde ich nicht bei ihm holen können und drauf hoffen, dass er mal den Finger rührt und Geld verdient habe ich auch nicht...
Davonkommen ist so schön gesagt, aber leider sieht es danach aus, weil einem rechtlich die Hände gebunden sind. Ich kann mich in Soest auf den Gotenring Parken, aber das wars dann auch. Durch die Woche muss ich (er nicht...) Arbeiten und habe keine Zeit.Rechtsschutz kann ich jetzt nicht mehr für den Fall abschließen, der würde nicht übernommen.
DXR85: Versuche ich, aber ist nicht so einfach. Aber bin ja froh, dass ihr so zahlreich helft
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In manchen Ländern kann man auch an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben in Deutschland nicht, keine Ahnung wie es in Italien ist, sollte bedacht werden beim zurück Holen auf eigene Faust, sonst ist man nacher selbst der Dieb nach Landesrecht.
Vielleicht können sie Anwälte im Forum mein Wissen bestätigen, oder die Aussage zerreißen. -
In manchen Ländern kann man auch an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben in Deutschland nicht, keine Ahnung wie es in Italien ist, sollte bedacht werden beim zurück Holen auf eigene Faust, sonst ist man nacher selbst der Dieb nach Landesrecht.
Wie das in I ist kann ich dir auch nicht sagen. Aber da die Vespa ja nur in I ist aber, angeblich, vom jetzigen "Besitzer" in D gekauft wurde dürfte das keine Rolle spielen. Und wenn er sie jetzt, auch in I, verkauft ist er in jedem Fall der Hehlerei schuldig da er ja weiß das sie gestohlen wurde.
Andere Frage: Hast du, oder dein Anwalt, mal geprüft ob er überhaupt Vermögenswerte, und ein solcher ist die Vespa, als Hartz4-Empfänger ins Ausland verbringen darf bzw. ob er den Besitz der Vespa überhaupt angegeben hat. Kleine Nachfragen bei dem Behörden kosten nicht viel können ihn aber ständig auf Trab halten. -
Ja, würde mir keine Ruhe lassen und wenn ich keine Ruhe hätte, hätte er auch keine Ruhe. Ich würde so lange rumbohren, bis es ihm so auf die Nerven geht, dass er von sich aus aufgibt. Dafür würde ich mir sogar richtig Zeit nehmen.
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Heftige Geschichte mich würde interessieren ob der Typ aus Soest wenigsten einen Strafbefehl bekommen hat, dazu braucht es ja keinen Anwalt sondern nur die Staatsanwaltschaft.
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Wie das in I ist kann ich dir auch nicht sagen. Aber da die Vespa ja nur in I ist aber, angeblich, vom jetzigen "Besitzer" in D gekauft wurde dürfte das keine Rolle spielen. Und wenn er sie jetzt, auch in I, verkauft ist er in jedem Fall der Hehlerei schuldig da er ja weiß das sie gestohlen wurde.
Andere Frage: Hast du, oder dein Anwalt, mal geprüft ob er überhaupt Vermögenswerte, und ein solcher ist die Vespa, als Hartz4-Empfänger ins Ausland verbringen darf bzw. ob er den Besitz der Vespa überhaupt angegeben hat. Kleine Nachfragen bei dem Behörden kosten nicht viel können ihn aber ständig auf Trab halten.Geht doch auch so, wen die Kiste vor der Tür im Öffendlichen Raum (Strasse Parkplatz, etc.) :
Mit Fuffischild, den Papieren und zufällig noch ein Bild von zuhause mit der Vespa drauf in der Tasche mit der Vespa "nachhause fahren" (o.ä.), wenn du angehalten wirst kann dir die Polizei auch nix hast ja alles dabei als Nachweis.
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