Wenn man in der Thematik weiter rumbohrt, dann wird die Freiwillige Zulassung wohl demnächst bald abgeschafft.
So geil. Es kennt sich keiner auf der Zulassungsstelle richtig aus...
Wenn man in der Thematik weiter rumbohrt, dann wird die Freiwillige Zulassung wohl demnächst bald abgeschafft.
So geil. Es kennt sich keiner auf der Zulassungsstelle richtig aus...
Der Kollege von der Zulassungsstelle hat sich mittlerweile die FZV selber nochmal durchgelesen und sich wohl (hoffentlich) auch intern abgestimmt:
Er belibt bei seiner Meinung: für die freiwillige Zulassung ist es ausreichend, das ein Kennzeichen zugeteilt und die ZB I ausgefertigt wird. Die ZB II könnte auf Antrag auch ausgestellt werden.
Ich bin da weiterhin anderer Ansicht; zur richtigen, freiwilligen Zulassung gehören für mich ZB I und ZB II.
Aber bildet Euch selber eine Meinung, hier die aus meiner Sicht relevanten §§ der FZV:
§ 3 Abs. 2: (Definition der von der Zulassung ausgenommen Kraftfahrzeuge, u.a. KKRs (aka Fuffis) und LKRs)
§ 3 Abs. 3: Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
§ 6 Antrag auf Zulassung
...
Abs. 2 Mit dem Antrag ist die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird. (Ich lese das "ist" als "muss", der Kollege auf der Zulassungsstelle nicht)
...
§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II
(regelt Inhalt der ZB II und das Verfahren zur Antragstellung und Ausfertigung)
Werde wohl nun einen Antrag stellen, um die ZB II noch zu erhalten; auch wenn dies mMn bereits in dem Antrag auf freiwillige Zulassung konkludent enthalten ist.
Nur dann ist - aus meiner Sicht - die Zulassung komplett.
Muß ja eh noch zum Amt und ein Auto ummelden. Die nächsten Termine in Köln sind dafür (regulär) in frühestens 6 Wochen zu bekommen. Online ummelden geht nicht, da ich in Vertretung handele.
Habe den Sachbearbeiter dann am Telefon gefragt, ob er das nicht auch machen kann und ob ich zu Ihm damit kommen könnte.
Er: "Ja, klar, kommen Sie vorbei, wann passt es?"
Ich: "Dienstag nächste Woche wäre gut."
Er: "Moment, schau mal im Kalender. Bin bis 18 Uhr da, kommen Sie einfach vorbei."
Ich: "ok, dann bin ich ca 14 Uhr da"
Er: "kein Problem, passt für mich"
Fahre dann also nächsten Dienstag zum dritten Mal innerhalb von 4 Wochen zur Zulassungsstelle u.a. wegen der freiwilligen Zulassung....
Allmählich habe ich alle Infos und Schritte zusammen, der Lexikon-Eintrag wächst auch allmählich.
Es kennt sich keiner auf der Zulassungsstelle richtig aus...
Vlt sollte ich den Lexikon-Eintrag dann auch mal der Zulassungsstelle zur Verfügung stellen
Habe gerade noch die Bestätigung meiner Rechtsauffassung (Zulassung = ZB I und ZB II) auf den Seiten des KBA gefunden in der
Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II / VkBl. 2016, Heft 24, dort auf Seite 3 der Absatz vor Kapitel 2, hier der Absatz (in Kursiv meine Anmerkungen):
"...
Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen entfällt das Ausfertigen
des Teils II der Zulassungsbescheinigung. (Dies betrifft nur u.a. LKRs, die nicht freiwillig zugelassen sind!!!)
Auf Antrag des Verfügungsberechtigten können auch die nach § 3 Absatz 2 FZV von
den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen
werden (§ 3 Absatz 3 FZV). Für diese, von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren
ausgenommenen (also auch für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige)
Fahrzeuge ist bei deren Zulassung auch eine aus den Teilen I und II bestehende
Zulassungsbescheinigung auszufertigen. (Dies betrifft alle freiwilligen Zulassungen!!)
..."
Also dann werde ich mal wieder die Zulassungsstelle kontaktieren...
Danke für deine Schilderungen.
Ich find's toll, dass du das ganze nach der Zeit, die du allein für die Terminanbahnung investiert, das dann hier auch noch so detailliert niederschreibst.
Danke für deine Schilderungen.
Ich find's toll, dass du das ganze nach der Zeit, die du allein für die Terminanbahnung investiert, das dann hier auch noch so detailliert niederschreibst.
Für mich ist das irgendwie auch Teil des Hobbys "Vespa".
Die einen schildern hier im Detail ihre Überlegungen und Taten zu ausgefallenen Motor-Variationen - wie zum Beispiel Paddy / Scharnhorst, andere dokumentieren Ihre Renovierungen und Restaurierungen von Motor und Karosse bis zum letzten Schweißpunkt und WeDi - wie zum Beispiel Marco / Creutzfeld.
Ich schildere im Detail die freiwillige Zulassung. Ja, auch dafür muß man ein bißchen verrückt sein, mir macht es Spaß.
Und Verrückt verbunden mit Spaß, davon lebt doch das Forum
So muß es sein, komplette Psychos mit ihrem Hobby unter sich....:-)
Gruß Paddy.
Zettbehzwo hatte ich damals bekommen, ohne danach fragen zu müssen.
Knackpunkt war die HU-Pflicht, auf die die Zulassungsstelle, bzw. deren Häuptling, bestehen wollte.
Mich würde es ja schon interessieren, wie versiert da unsere Zulassungstellen hier sind.
Vermutlich würde sich eine Einzelabnahme meiner Ape oder gar von meinem etwas kaputtem Umbau an der Automatik einfacher gestalten...:-)
Jetzt, wo ich so darüber nachdenke, ich will es doch nicht wissen...:-)
Gruß Paddy.
Mich würde es ja schon interessieren, wie versiert da unsere Zulassungstellen hier sind.
Vermutlich würde sich eine Einzelabnahme meiner Ape oder gar von meinem etwas kaputtem Umbau an der Automatik einfacher gestalten...:-)
Das macht ja der technische Sachverständige, dafür ist die Zulassungsstelle doch gar nicht technisch versiert genug und auch gar nicht zuständig.
Wenn der Dir das OK gibt, kannst Du auf dem Amt doch das technische Gutachten in eine BE stempeln lassen (und dann mit Versicherungs-Kennzeichen oder als LKR mit zugeteiltem Kennzeichen rumfahren) oder mithilfe des Gutachtens eine Zulassung beantragen.
Lexikon-Eintrag ist fast fertig:
Kann man denn dann auch Sachen eintragen lassen bei einer freiwilligen Zulassung? Auspuff z.B. ?
Ja.
Du solltest aber keine allzu großen Erwartungen haben. Ich habe auf einer Spezial 90/90-10, 50kmh und Banane glaube ich eingetragen. Das war aber ein schöner Sommertag
Der Herr vom TÜV hier ist sehr nett deshalb versuche ich einfach mein Glück und die Dame der Zulassung hat auch Ahnung
die Dame der Zulassung hat auch Ahnung
so etwas bezweifele ich mittlerweile
Der Herr vom TÜV hier ist sehr nett
Das ist ja schon mal der erste Schritt, sobald er auch Ahnung hat, wird es gut!
Was hast Du denn eigentlich im Detail vor?
Ich will den 24er Vergaser, 50 kmh und den Auspuff eintragen lassen
Die Dame macht das schon bald 30 Jahre und is ne Bekannte vom Schwiegervater.
Allerdings bin ich von der Versicherung noch nicht begeistert. Die wollen 80€ im Jahr bei der HUK
Das wird der freundlichste Prüfer der Welt nicht machen
Ich will den 24er Vergaser, 50 kmh und den Auspuff eintragen lassen
Die Dame macht das schon bald 30 Jahre und is ne Bekannte vom Schwiegervater.
Allerdings bin ich von der Versicherung noch nicht begeistert. Die wollen 80€ im Jahr bei der HUK
Wenn das so einfach wäre, würde jeder seine Fuffi tunen bis zum abwinken, eine freiwillige Zulassung beantragen, den Tuningsalat eintragen lassen und Gut glauben, dass die Rennleitung dann bei einer Verkehrskontrolle auch ihren Segen gibt, "Weil ja alles KARTOFFELMÄSSIG eingetragen wurde"
Eintragungen werden über eine "Technische Prüfstelle", den sogenannten "§21" erlangt ! Damit hat die Zulassungsstelle nichts zu tun...
Okay: Der Sinn der Freiwilligen Zulassung besteht darin:
Quelle: Internetz(guckeln)!
-Auf dem Kennzeichen ist ein „D“-Länderkürzel
-Gedruckt H-Kennzeichen möglich
-Kein Kennzeichenwechsel im März notwendig
-Saisonkennzeichen möglich
-(Der Interessanteste Punkt!) Sammeln von SchadenfreiheitspunktenVollkaskoversicherung möglich
-Es müssen weniger Dokumente mitgenommen werden
-Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer könnte sich ändern
-Wunschkennzeichen möglich
Ich will den 24er Vergaser, 50 kmh und den Auspuff eintragen lassen
Die Dame macht das schon bald 30 Jahre und is ne Bekannte vom Schwiegervater.
Allerdings bin ich von der Versicherung noch nicht begeistert. Die wollen 80€ im Jahr bei der HUK
wie Kawitzi schon schrieb, wird das nur über EInzelabnahme nach § 21 StVZO gehen.
Und dann ist die Frage, ob der Prüfer das Zweirad weiterhin als Kleinkraftrad einstuft oder nicht doch eher als Leichtkraftrad oder Kraftrad.
Wie willst Du die Möhre denn drosseln, daß sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhält?
Ich könnte mir auch vorstellen, daß Du Dich im Rahmen der Einzelabnahme der Umbauten an die aktuellen Regeln halten mußt, also Vmax 45 km/h.
Wie willst Du die Möhre denn drosseln, daß sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhält?
Ich könnte mir auch vorstellen, daß Du Dich im Rahmen der Einzelabnahme der Umbauten an die aktuellen Regeln halten mußt, also Vmax 45 km/h.
Da zählt das Baujahr. Vespas aus den Baujahren, in denen 50 km/h die zugelassene Höchstgeschwindigkeit war, dürfen auch heute noch auf 50 umgeschrieben und auch gefahren werden.
Der is sehr sehr freundlich 😁. Auspuff ist ne Sip Road Banane. Vergaser wäre schön aber kein muss. Das sehen die von oben ja nicht wirklich
Aber wenn das so ein Heckmeck ist und nicht so einfach ist das noch mal zum überlegen