Mein Kennzeichen ist 13 cm hoch und 18 cm breit.
Freiwillige Zulassung 50 Kubik
-
-
Foto kann mir das so nicht vorstellen
-
-
Wieviele Zeichen hast Du drauf? Acuh Landkreis und dann 4 Zeichen, wie ich es plane?
Oder weniger?
Schwanke zwischen dem kleine LKR-Kennzeichen mit 130 mm * 180 mm und dem größeren, aber ebenso schmalen Motorrad-Kennzeichen 200 mm * 180 mm.
Beides schwer zu bekommen.
lelox : Hast Du ne Quelle? Rita im GSF? Sie hat(te) wohl zumindest die 130 * 180 im Angebot.
VG
Jörg
-
-
Obere Zeile: blaues Dings, dann FR, dann Zulassungsaufkleber.
Untere Zeile: 2 Buchstaben, dann 2 Ziffern.
Das Kennzeichen hatte ich über Rita geordert.
-
Hatte 200x180 auf der V50. Sieht finde ich besser aus als das breite 125er...
-
Super, danke Euch!!
Habe mal mit Papier zwei Schablonen gemacht.
1. 130 mm x 180 mm (H xB) (wie lelox seins)
2. 200 mm x 180 mm (H xB)
Das erste sieht wesentlich stimmiger aus, das zweite steht zu weit nach unten und liegt bei der XL2 dann auch auf dem grauen Plastik-Abschluss des Hecks auf.
Breiter als 180 mm sieht vermutlich auch nicht aus und verdeckt eventuell die Blinker, 180 mm entspricht auch ziemlich genau der Breite des XL2-Hecks.
Schanzer Danke für den Tipp mit ebay, werde dann wohl auch dort bestellen, werde drauf hinweisen, daß die das Ortskürzel möglichst in die Mitte setzen (ist ja nur ein Buchstabe) und das keine HU-Plakette drauf kommt sondern nur der Stempel von der Stadt.
Habt Ihr noch Empfehlungen zu Versicherungen? Habe aktuell nur bei der Allianz angefragt.
-
Bleibt die original Betriebserlaubnis eigentlich erhalten oder wird die ungültig gemacht?
-
Meine wurde ungültig gemacht
-
Wird ungültiggemacht. Du bekommst ein Fahrzeugschein weil dir ja auch ein Kennzeichen zugeteilt wird
-
Ich scan mir meine Dokumente für solche Eventualitäten immer vorher ein. Falls dann doch was eingezogen wird, hat man zumindest noch den Scan.
Zum Stöbern nach etlichen Jahren ist es auch ganz interessant.
-
Kann das sein dass das von Region zu Region sich anders verhält oder hatte der Prüfer und Zulassungsstelle es mit mir nur gut gemeint!?!
Meine BE wurde nämlich nicht ungültig gemacht, aber davon abgesehen werde ich ja sowieso den Roller nie wieder rückdatieren lassen...
-
Kann das sein dass das von Region zu Region sich anders verhält oder hatte der Prüfer und Zulassungsstelle es mit mir nur gut gemeint!?!
1. Eigentlich nicht
2. Nein, eher Dusseligkeit
Es darf keine 2 Papiere für einen Roller geben. Sonst könntest du den Roller ja verkaufen und dann mit den noch vorhandenen Papieren als gestohlen melden.
-
Aus meinen Erfahrungen kann ich sagen, dass sich das sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter anders verhalten kann. Richtig ist es auf alle Fälle nicht.
Vielleicht ist manchmal auch einfach etwas Unachtsamkeit im Spiel.
-
Aus meinen Erfahrungen kann ich sagen, dass sich das sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter anders verhalten kann. Richtig ist es auf alle Fälle nicht.
Vielleicht ist manchmal auch einfach etwas Unachtsamkeit im Spiel.
1. Eigentlich nicht
2. Nein, eher Dusseligkeit
Es darf keine 2 Papiere für einen Roller geben. Sonst könntest du den Roller ja verkaufen und dann mit den noch vorhandenen Papieren als gestohlen melden.
Okay, wird rechtlich alles so stimmen wie Ihr das interpretiert, was den Prüfer angeht, der vertraut mir halt, man kennt sich schon Jahrzehnte (ein Kawitzi ein Wort)…
Aber zumindest auf der Zulassungsstelle hätte man mir die BE einziehen können!?!...
Egal, ich werde heute Abend die BE vernichten, nicht das mein Gutachter im nachhinein noch einen auf den Sack bekommt ...
-
Kann das sein dass das von Region zu Region sich anders verhält oder hatte der Prüfer und Zulassungsstelle es mit mir nur gut gemeint!?!
Meine BE wurde nämlich nicht ungültig gemacht, aber davon abgesehen werde ich ja sowieso den Roller nie wieder rückdatieren lassen...
Bei mir auch so. Hab beides, gültig.
-
Egal, ich werde heute Abend die BE vernichten, nicht das mein Gutachter im nachhinein noch einen auf den Sack bekommt
Dein Gutachter kann die BE sowieso nicht einziehen. Das müßte schon die Zulassungsstelle, in dem Moment wo sie dir eine freiwillige Zulassung ausstellt, machen. Insofern keine Panik.
-
Dein Gutachter kann die BE sowieso nicht einziehen. Das müßte schon die Zulassungsstelle, in dem Moment wo sie dir eine freiwillige Zulassung ausstellt, machen. Insofern keine Panik.
Danke, ich hätte sonst heute Nacht nicht schlafen können
-
Ich habe auch beide (eigentlich sind es 3) Papiere. Im Schein steht was von"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und auf der BE ist die Zulassung auf Antrag vermerkt.
-